66 über Formen des Jahresabschlusses.
Anlage Nr. 2. Formen der Kapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung Anlage 2.1. Form eines Berichts über die beabsichtigte Mittelverwendung Anhang Nr. 3. Ein Beispiel für die Erstellung von Erläuterungen zur Bilanz und zur Finanzergebnisrechnung Anhang Nr. 4. Zeilencodes in den Rechnungslegungsberichtsformularen, die im Jahresabschluss von angegeben sind die Organisation übermittelt den staatlichen Statistikbehörden und anderen Exekutivbehörden Anhang N 5. Vereinfachte Formen der Bilanz, Aufstellung der Finanzergebnisse, Bericht über die gezielte Verwendung der Mittel Anhang N 6. Formen der Bilanz und Bericht über die gezielte Verwendung von Mittel sozial orientierter Non-Profit-Organisationen (verlorene Kraft)Mit Änderungen und Ergänzungen von:
5. Oktober 2011, 17. August, 4. Dezember 2012, 6. April 2015, 6. März 2018, 19. April 2019
Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung von Organisationen (mit Ausnahme von Kreditinstituten und Organisationen des öffentlichen Sektors) und in Übereinstimmung mit den Verordnungen des Finanzministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch ein Dekret der Regierung der Russischen Föderation Russische Föderation vom 30. Juni 2004 N 329 (Sammlung der Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2004, Art. 4908, Art. 2270; 2006, Art. 3569; 4900; 2007, Art. 5491; Art. 411; ; N 8, Art. 973; Art. 531;
2. Genehmigen Sie die folgenden Formen von Anlagen zur Bilanz und zum finanziellen Leistungsbericht gemäß Anlage Nr. 2 zu dieser Verordnung:
Informationen zu Änderungen:
Die Verordnung wurde durch Klausel 2.1 vom 27. Mai 2018 – Verordnung – ergänzt
2.1. Genehmigen Sie die Form des Berichts über die beabsichtigte Mittelverwendung gemäß Anlage Nr. 2.1 zu dieser Bestellung.
4. Stellen Sie sicher, dass andere Anlagen zur Bilanz, zum Finanzergebnisbericht und zur beabsichtigten Verwendung der Mittel berichten (im Folgenden: Erläuterungen):
a) in tabellarischer und (oder) Textform dargestellt werden;
Informationen zu Änderungen:
Die Verordnung wurde durch Klausel 4.1 vom 1. Juni 2019 ergänzt – Verordnung des Finanzministeriums Russlands vom 19. April 2019 N 61n
4.1. Stellen Sie sicher, dass die Angabe von Codes in der Codezone des Kopfteils jeder Komponente des Jahresabschlusses gemäß den Absätzen 1 und 2.1 dieser Verordnung in Übereinstimmung mit den gesamtrussischen Klassifikatoren für technische, wirtschaftliche und soziale Informationen in der erfolgt sozioökonomischer Bereich. Der Code und der Name der Position (Daten) werden von der Organisation gemäß dem in der Zeile angegebenen gesamtrussischen Klassifikator bereitgestellt.
5. Stellen Sie sicher, dass in den Jahresabschlüssen, die den staatlichen Statistikbehörden und anderen Exekutivbehörden vorgelegt werden, nach der Spalte „Name des Indikators“ eine Spalte „Code“ steht. In der Spalte „Code“ sind die Codes der Indikatoren gemäß Anlage Nr. 4 zu dieser Verordnung angegeben.
Wenn die Jahresabschlüsse bestimmter Kategorien von Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, einschließlich vereinfachter Rechnungslegungs-(Abschluss-)Abschlüsse, aggregierte Indikatoren enthalten, die mehrere Indikatoren (ohne deren Einzelheiten) umfassen, wird der Zeilencode durch den Indikator angegeben, der dies getan hat den größten Anteil im aggregierten Indikator.
6. Legen Sie fest, dass Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden, einschließlich vereinfachter Buchführungs-(Abschluss-)Abschlüsse, anzuwenden, Abschlüsse nach dem folgenden vereinfachten System erstellen:
a) Die Bilanz, der Finanzbericht und der Bericht über die beabsichtigte Verwendung der Mittel enthalten nur Indikatoren für Gruppen von Posten (ohne Angabe der Indikatoren für Posten);
b) In den Anlagen zur Bilanz, Finanzergebnisrechnung, Bericht über die beabsichtigte Mittelverwendung werden nur die wichtigsten Informationen angegeben, ohne deren Kenntnis eine Beurteilung der Finanzlage der Organisation oder der Finanzergebnisse nicht möglich ist seiner Aktivitäten.
Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden, einschließlich vereinfachter Buchhaltungs-(Abschluss-)Abschlüsse, anzuwenden, können eingereichte Abschlüsse gemäß den Absätzen 1 bis 4 dieser Verordnung erstellen.
6.1. Genehmigen Sie vereinfachte Formen der Bilanz, der Finanzergebnisrechnung und des Berichts über die beabsichtigte Verwendung der Mittel für Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden, einschließlich vereinfachter Buchhaltungs-(Finanz-)Abschlüsse, gemäß Anhang Nr. 5 dieser Verordnung anzuwenden .
7. Stellen Sie fest, dass diese Verordnung ab dem Jahresabschluss 2011 in Kraft tritt.
Informationen zu Änderungen:
Die Verordnung wurde durch Absatz 8 vom 27. Mai 2018 ergänzt – Verordnung des Finanzministeriums Russlands vom 6. März 2018 N 41Н
8. Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen verwenden Organisationen die durch diese Verordnung genehmigten Formen von Jahresabschlüssen, es sei denn, andere Formen werden durch Rechnungslegungsstandards des Bundes oder der Branche festgelegt.
Registrierungsnummer 18023
Es wurden neue Formen von Dokumenten genehmigt, die in die Buchhaltungsunterlagen juristischer Personen (mit Ausnahme von Kreditinstituten und staatlichen (kommunalen) Institutionen) aufgenommen werden.
Dabei handelt es sich um eine Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalveränderungen, Cashflows und deren Verwendungszweck. Die letzten Berichte werden von öffentlichen Organisationen (Verbänden) erstellt, die keine Geschäftstätigkeit ausüben und außer veräußertem Eigentum keinen Umsatz mit dem Verkauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) erzielen.
Bisher lieferte die Bilanz Daten zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums. Jetzt werden die Informationen zum Bilanzstichtag des angegebenen Zeitraums und zum 31. Dezember sowohl des Vorjahres als auch des davor liegenden Jahres berücksichtigt.
Anlagen im Bau sind von den langfristigen Vermögenswerten ausgeschlossen. Zugleich umfassen diese auch Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung. Abschnitt III der Bilanz (Kapital und Rücklagen) spiegelt auch die Neubewertung des Anlagevermögens wider. Ein neuer Indikator im Abschnitt IV (Langfristige Verbindlichkeiten) sind die Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten. Eine Bescheinigung über das Vorhandensein von Wertgegenständen auf außerbilanziellen Konten wurde ausgeschlossen. Viele Indikatoren sind nicht mehr detailliert (Vorräte, Forderungen und Verbindlichkeiten, Reservekapital).
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden auch die Ergebnisse aus der Neubewertung des Anlagevermögens und aus anderen Vorgängen, die nicht im Nettogewinn (-verlust) enthalten sind, als Referenz aufgeführt. Gesamtfinanzergebnis. Eine Aufschlüsselung der einzelnen Gewinne und Verluste erfolgt nicht.
Kleine Unternehmen erstellen Buchhaltungsunterlagen nach einem vereinfachten System.
Die Verordnung tritt mit dem Jahresabschluss 2011 in Kraft.
Registrierungsnummer 18023
Diese Verordnung tritt ab dem Jahresabschluss 2011 in Kraft.
Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung von Organisationen (mit Ausnahme von Kreditinstituten und Organisationen des öffentlichen Sektors) und in Übereinstimmung mit den Verordnungen des Finanzministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch ein Dekret der Regierung der Russischen Föderation Russische Föderation vom 30. Juni 2004 N 329 (Sammlung der Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2004, Art. 4908, Art. 2270; 2006, Art. 3569; 4900; 2007, Art. 5491; Art. 411; ; N 8, Art. 973; Art. 531;
1. Genehmigen Sie die Formulare der Bilanz und der Finanzergebnisrechnung gemäß Anlage Nr. 1 zu diesem Dokument.
2. Genehmigen Sie die folgenden Formen von Anhängen zur Bilanz und Finanzergebnisrechnung gemäß Anhang Nr. 2 zu dieser Verordnung:
A) die Form der Kapitalveränderungsrechnung;
B) Formular zur Kapitalflussrechnung;
B) ist ungültig geworden. - Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 6. März 2018 N 41n.
2.1. Genehmigen Sie die Form des Berichts über die beabsichtigte Mittelverwendung gemäß Anlage Nr. 2.1 zu dieser Bestellung.
3. Legen Sie fest, dass Organisationen die Einzelheiten der Indikatoren für die in den Absätzen 1, 2 und 2.1 dieser Verordnung vorgesehenen Berichtsartikel unabhängig festlegen.
4. Stellen Sie sicher, dass andere Anlagen zur Bilanz, zum Finanzergebnisbericht und zur beabsichtigten Verwendung der Mittel berichten (im Folgenden: Erläuterungen):
A) werden in tabellarischer und (oder) Textform dargestellt;
Der Absatz ist nicht mehr gültig. - Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 4. Dezember 2012 N 154n.
4.1. Stellen Sie sicher, dass die Angabe von Codes in der Codezone des Kopfteils jedes Bestandteils des Jahresabschlusses gemäß den Absätzen 1, 2 und 2.1 dieser Verordnung in Übereinstimmung mit den gesamtrussischen Klassifikatoren für technische, wirtschaftliche und soziale Zwecke erfolgt Informationen im sozioökonomischen Bereich. Der Code und der Name der Position (Daten) werden von der Organisation gemäß dem in der Zeile angegebenen gesamtrussischen Klassifikator bereitgestellt.
5. Stellen Sie sicher, dass in den Jahresabschlüssen, die den staatlichen Statistikbehörden und anderen Exekutivbehörden vorgelegt werden, nach der Spalte „Name des Indikators“ eine Spalte „Code“ steht. In der Spalte „Code“ sind die Codes der Indikatoren gemäß Anlage Nr. 4 dieser Verordnung angegeben.
Wenn die Jahresabschlüsse bestimmter Kategorien von Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, einschließlich vereinfachter Rechnungslegungs-(Abschluss-)Abschlüsse, aggregierte Indikatoren enthalten, die mehrere Indikatoren (ohne deren Einzelheiten) umfassen, wird der Zeilencode durch den Indikator angegeben, der dies getan hat den größten Anteil im aggregierten Indikator.
6. Legen Sie fest, dass Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden, einschließlich vereinfachter Buchführungs-(Abschluss-)Abschlüsse, anzuwenden, Abschlüsse nach dem folgenden vereinfachten System erstellen:
A) Die Bilanz, der Finanzbericht und der Bericht über die beabsichtigte Verwendung der Mittel enthalten nur Indikatoren für Gruppen von Posten (ohne Angabe der Indikatoren für Posten);
B) In den Anlagen zur Bilanz, Finanzergebnisrechnung, Bericht über die beabsichtigte Mittelverwendung werden nur die wichtigsten Informationen angegeben, ohne deren Kenntnis eine Beurteilung der Finanzlage der Organisation oder der Finanzergebnisse nicht möglich ist seiner Aktivitäten.
FINANZMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION
BEFEHL
vom 2. Juli 2010 N 66n
ÜBER FORMEN DER RECHNUNGSLEGUNG VON ORGANISATIONEN
Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung von Organisationen (mit Ausnahme von Kreditinstituten, staatlichen (kommunalen) Institutionen) und in Übereinstimmung mit den Verordnungen des Finanzministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret vom die Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 329 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, N 31, Art. 3258; N 49, Art. 4908; 2005, N 23, Art. 2270; N 52, Art 5755, Art. 47; :
1. Genehmigen Sie die Formulare der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anlage Nr. 1 zu dieser Verordnung.
2. Genehmigen Sie die folgenden Formen von Anhängen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anhang Nr. 2 zu dieser Verordnung:
a) die Form der Kapitalveränderungsrechnung;
b) Formular zur Kapitalflussrechnung;
c) die Form eines Berichts über die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel, der in den Jahresabschlüssen öffentlicher Organisationen (Vereine) enthalten ist, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben und neben veräußertem Vermögen keinen Umsatz mit der Veräußerung von Immobilien erzielen Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen).
3. Legen Sie fest, dass Organisationen die Einzelheiten der Indikatoren für die in den Absätzen 1 und 2 dieser Verordnung vorgesehenen Berichtsartikel unabhängig festlegen.
4. Stellen Sie fest, dass weitere Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung (im Folgenden: Erläuterungen) gelten:
a) in tabellarischer und (oder) Textform dargestellt werden;
b) Der Inhalt der tabellarisch erstellten Erläuterungen wird von den Organisationen unter Berücksichtigung der Anlage Nr. 3 zu dieser Verordnung selbstständig festgelegt.
Empfehlen Sie gemeinnützigen Organisationen, mit Ausnahme öffentlicher Organisationen (Vereine), die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben und keinen Umsatz mit dem Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) außer veräußertem Eigentum erzielen, die Form eines Berichts zu verwenden die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel bei der Erstellung der entsprechenden Erläuterungen.
5. Stellen Sie sicher, dass in den Jahresabschlüssen, die den staatlichen Statistikbehörden und anderen Exekutivbehörden vorgelegt werden, nach der Spalte „Name des Indikators“ eine Spalte „Code“ steht. In der Spalte „Code“ sind die Codes der Indikatoren gemäß Anlage Nr. 4 dieser Verordnung angegeben.
6. Stellen Sie fest, dass Organisationen – kleine Unternehmen – Finanzberichte nach dem folgenden vereinfachten System erstellen:
a) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung enthalten nur Indikatoren für Gruppen von Posten (ohne detaillierte Angaben zu den Indikatoren für Posten);
b) In den Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung werden nur die wichtigsten Informationen angegeben, ohne deren Kenntnis eine Beurteilung der Finanzlage der Organisation oder der finanziellen Ergebnisse ihrer Tätigkeit nicht möglich ist.
Kleinunternehmerorganisationen haben das Recht, eingereichte Finanzberichte gemäß den Absätzen 1 bis 4 dieser Verordnung zu erstellen.
7. Stellen Sie fest, dass diese Verordnung ab dem Jahresabschluss 2011 in Kraft tritt.
Stellvertreter
Vorsitzender der Regierung
Russische Föderation -
Finanzminister
Russische Föderation
A.L.KUDRIN
Anhang Nr. 1
Russische Föderation
vom 2. Juli 2010 N 66n
Formen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Codes | |||||||||
OKUD-Formular | 0710001 | ||||||||
Datum (Tag, Monat, Jahr) | |||||||||
Organisation | laut OKPO | ||||||||
ZINN | |||||||||
laut OKVED | |||||||||
Organisations- und Rechtsform / Eigentumsform | |||||||||
nach OKOPF / OKFS | |||||||||
Maßeinheit: | Tausend Rubel. (Millionen Rubel) | laut OKEY | 384 / 385 | ||||||
Standort-Adresse) | |||||||||
Erläuterungen<1> | Indikatorname<2> | Am ____ 20__<3> | Stand: 31. Dezember 20__<4> | Stand: 31. Dezember 20__<5> |
VERMÖGENSWERTE | ||||
I. LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | ||||
Immaterielle Vermögenswerte | ||||
Forschungs- und Entwicklungsergebnisse | ||||
Anlagevermögen | ||||
Profitable Investitionen in Sachwerte | ||||
Finanzielle Investitionen | ||||
Latente Steueransprüche | ||||
Sonstige langfristige Vermögenswerte | ||||
Gesamtsumme für Abschnitt I | ||||
II. UMLAUFVERMÖGEN | ||||
Reserven | ||||
Mehrwertsteuer auf erworbene Vermögenswerte | ||||
Forderungen | ||||
Finanzielle Investitionen | ||||
Geldmittel | ||||
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | ||||
Gesamtsumme für Abschnitt II | ||||
GLEICHGEWICHT |
Formular 0710001 S. 2
Erläuterungen<1> | Indikatorname<2> | Am ____ 20__<3> | Stand: 31. Dezember 20__<4> | Stand: 31. Dezember 20__<5> | |||
PASSIV | |||||||
III. KAPITAL UND RÜCKLAGEN<6> | |||||||
Genehmigtes Kapital (Stammkapital, genehmigtes Kapital, Einlagen von Gesellschaftern) | |||||||
( | ) <7> | ( | ) | ( | ) | ||
Neubewertung des Anlagevermögens | |||||||
Zusätzliches Kapital (ohne Neubewertung) | |||||||
Reservekapital | |||||||
Gesamtsumme für Abschnitt III | |||||||
IV. LANGFRISTIGE AUFGABEN | |||||||
Geliehene Mittel | |||||||
Latente Steuerschulden | |||||||
Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten | |||||||
Sonstige Verpflichtungen | |||||||
Gesamtsumme für Abschnitt IV | |||||||
V. KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | |||||||
Geliehene Mittel | |||||||
Abbrechnungsverbindlichkeiten | |||||||
Umsatz der zukünftigen Perioden | |||||||
Rücklagen für zukünftige Ausgaben | |||||||
Sonstige Verpflichtungen | |||||||
Gesamtsumme für Abschnitt V | |||||||
GLEICHGEWICHT |
Aufsicht | Hauptbuchhalter | ||||||
(Unterschrift) | (vollständiger Name) | (Unterschrift) | (vollständiger Name) | ||||
„__“ ________ 20__ |
Anmerkungen
<1>
<2>PBU 4/99, genehmigt durch die Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 6. Juli 1999 N 43n (gemäß der Schlussfolgerung des Justizministeriums der Russischen Föderation N 6417-PK vom 6. August 1999, diese Verordnung). erfordert keine staatliche Registrierung), Indikatoren zu einzelnen Vermögenswerten, Verbindlichkeiten können als Gesamtbetrag mit Offenlegung in den Erläuterungen zur Bilanz angegeben werden, wenn jeder dieser Indikatoren einzeln für die Beurteilung der Finanzlage von durch interessierte Nutzer nicht von Bedeutung ist die Organisation oder die finanziellen Ergebnisse ihrer Aktivitäten.
<3>Angegeben ist das Stichtagsdatum des Berichtszeitraums.
<4>Angegeben ist das Vorjahr.
<5>Es wird das Jahr vor dem vorherigen angegeben.
<6>Die Non-Profit-Organisation nennt diesen Bereich „Targeted Financing“. Anstelle der Indikatoren „Genehmigtes Kapital“, „Zusatzkapital“, „Reservekapital“ und „Gewinnrücklagen (ungedeckter Verlust)“ berücksichtigt eine gemeinnützige Organisation die Indikatoren „Anteilsfonds“, „Zielkapital“, „Zielfonds“. , „Immobilien und insbesondere wertvolle Vermögenswerte“, „bewegliches Vermögen“, „Rücklagen und andere Treuhandfonds“ (abhängig von der Form der gemeinnützigen Organisation und den Quellen der Vermögensbildung).
<7>Hier und auf anderen Meldeformularen wird der subtrahierte oder negative Wert in Klammern angegeben.
Codes | ||||||||||
OKUD-Formular | 0710002 | |||||||||
Datum (Tag, Monat, Jahr) | ||||||||||
Organisation | laut OKPO | |||||||||
Steueridentifikationsnummer | ZINN | |||||||||
Art der Wirtschaftstätigkeit | laut OKVED | |||||||||
nach OKOPF / OKFS | ||||||||||
Maßeinheit: | Tausend Rubel. (Millionen Rubel) | laut OKEY | 384 (385) |
Erläuterungen<1> | Indikatorname<2> | Für _______ 20__<3> | Für ______ 20__<4> | ||
Einnahmen<5> | |||||
Umsatzkosten | ( | ) | ( | ) | |
Bruttogewinn (-verlust) | |||||
Geschäftsausgaben | ( | ) | ( | ) | |
Verwaltungsaufwendungen | ( | ) | ( | ) | |
Gewinn (Verlust) aus Verkäufen | |||||
Einnahmen aus der Beteiligung an anderen Organisationen | |||||
Zinsforderung | |||||
Zu zahlender Prozentsatz | ( | ) | ( | ) | |
Anderes Einkommen | |||||
andere Ausgaben | ( | ) | ( | ) | |
Gewinn (Verlust) vor Steuern | |||||
Laufende Einkommensteuer | ( | ) | ( | ) | |
inkl. dauerhafte Steuerverbindlichkeiten (Vermögen) | |||||
Veränderung der latenten Steuerverbindlichkeiten | |||||
Veränderung der aktiven latenten Steuern | |||||
Andere | |||||
Nettoeinkommen (Verlust) |
Formular 0710002 S. 2
Erläuterungen<1> | Indikatorname<2> | Für _______ 20__<3> | Für ______ 20__<4> |
ALS REFERENZ | |||
Ergebnis aus der Neubewertung langfristiger Vermögenswerte, nicht im Nettogewinn (-verlust) der Periode enthalten | |||
Ergebnis aus anderen Geschäftstätigkeiten, die nicht im Nettogewinn (-verlust) der Periode enthalten sind | |||
Gesamtfinanzergebnis der Periode<6> | |||
Unverwässerter Gewinn (Verlust) pro Aktie | |||
Verwässerter Gewinn (Verlust) je Aktie |
Aufsicht | Hauptbuchhalter | ||||||
(Unterschrift) | (vollständiger Name) | (Unterschrift) | (vollständiger Name) | ||||
„__“ ________ 20__ |
Anmerkungen
<1>Angegeben ist die Nummer der entsprechenden Erläuterung zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung.
<2>In Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften „Buchhaltungsberichte einer Organisation“ PBU 4/99, genehmigt durch Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 6. Juli 1999 N 43n (gemäß der Schlussfolgerung des Justizministeriums der Russischen Föderation). (Bund N 6417-PK vom 6. August 1999, die besagte Verordnung erfordert keine staatliche Registrierung), können Indikatoren für einzelne Einnahmen und Ausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung als Gesamtbetrag dargestellt werden, mit Offenlegung in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Erklärung, wenn jeder dieser Indikatoren einzeln für die Beurteilung der Finanzlage der Organisation oder der Finanzergebnisse ihrer Aktivitäten durch interessierte Nutzer nicht von Bedeutung ist.
<3>Der Berichtszeitraum ist angegeben.
<4>Angegeben ist der Zeitraum des Vorjahres, analog zum Berichtszeitraum.
<5>Der Umsatz wird abzüglich der Mehrwertsteuer ausgewiesen.
<6>Das gesamte Finanzergebnis der Periode wird als Summe der Zeilen „Nettogewinn (-verlust)“, „Ergebnis aus der Neubewertung von langfristigen Vermögenswerten, nicht im Nettogewinn (-verlust) der Periode enthalten“ und „Ergebnis“ ermittelt aus anderen Betrieben, nicht im Nettogewinn (-verlust) des Berichtszeitraums enthalten.
Anhang Nr. 2
zur Anordnung des Finanzministeriums
Russische Föderation
vom 2. Juli 2010 N 66n
Formen eines Berichts über die Veränderungen des Kapitals, eines Berichts über den Cashflow und eines Berichts über die gezielte Verwendung der erhaltenen Mittel
Codes | ||||||||||
OKUD-Formular | 0710003 | |||||||||
Datum (Tag, Monat, Jahr) | ||||||||||
Organisation | laut OKPO | |||||||||
Steueridentifikationsnummer | ZINN | |||||||||
Art der Wirtschaftstätigkeit | laut OKVED | |||||||||
Organisations- und Rechtsform/Eigentumsform | ||||||||||
nach OKOPF / OKFS | ||||||||||
Maßeinheit: | Tausend Rubel. (Millionen Rubel) | laut OKEY | 384 (385) |
Indikatorname | Genehmigtes Kapital | Eigene Aktien von Aktionären erworben | Zusätzliches Kapital | Reservekapital | Einbehaltene Gewinne (ungedeckter Verlust) | Gesamt | |||
Kapitalbetrag zum 31. Dezember 20__<1> | ( | ) | |||||||
Für 20__<2> | |||||||||
Kapitalerhöhung - Gesamt: | |||||||||
einschließlich: | X | X | X | X | |||||
Nettoergebnis | |||||||||
Neubewertung von Immobilien | X | X | X | ||||||
X | X | X | |||||||
zusätzliche Ausgabe von Aktien | X | X | |||||||
X | X | ||||||||
Formular 0710023 S. 2
Indikatorname | Genehmigtes Kapital | Eigene Aktien von Aktionären erworben | Zusätzliches Kapital | Reservekapital | Einbehaltene Gewinne (ungedeckter Verlust) | Gesamt | ||||||||
Kapitalherabsetzung - insgesamt: | ( | ) | ( | ) | ( | ) | ( | ) | ( | ) | ||||
einschließlich: | X | X | X | X | ( | ) | ( | ) | ||||||
Läsion | ||||||||||||||
Neubewertung von Immobilien | X | X | ( | ) | X | ( | ) | ( | ) | |||||
X | X | ( | ) | X | ( | ) | ( | ) | ||||||
( | ) | X | ( | ) | ||||||||||
Reduzierung der Aktienanzahl | ( | ) | X | ( | ) | |||||||||
Umstrukturierung einer juristischen Person | ( | ) | ||||||||||||
Dividenden | X | X | X | X | ( | ) | ( | ) | ||||||
X | X | X | ||||||||||||
X | X | X | X | |||||||||||
Kapitalbetrag zum 31. Dezember 20__<2> | ( | ) | ||||||||||||
Für 20__<3> | ||||||||||||||
Kapitalerhöhung - Gesamt: | ||||||||||||||
einschließlich: | X | X | X | X | ||||||||||
Nettoergebnis | ||||||||||||||
Neubewertung von Immobilien | X | X | X | |||||||||||
Erträge, die direkt der Kapitalerhöhung zuzuordnen sind | X | X | X | |||||||||||
zusätzliche Ausgabe von Aktien | X | X | ||||||||||||
Erhöhung des Nennwerts der Aktien | X | X | ||||||||||||
Umstrukturierung einer juristischen Person | ||||||||||||||
Kapitalherabsetzung - insgesamt: | ( | ) | ( | ) | ( | ) | ( | ) | ( | ) | ||||
einschließlich: | X | X | X | X | ( | ) | ( | ) | ||||||
Läsion | ||||||||||||||
Neubewertung von Immobilien | X | X | ( | ) | X | ( | ) | ( | ) | |||||
Aufwendungen, die direkt der Kapitalherabsetzung zuzuordnen sind | X | X | ( | ) | X | ( | ) | ( | ) | |||||
Herabsetzung des Nennwerts der Aktien | ( | ) | X | ( | ) | |||||||||
Reduzierung der Aktienanzahl | ( | ) | X | ( | ) | |||||||||
Umstrukturierung einer juristischen Person | ( | ) | ||||||||||||
Dividenden | X | X | X | X | ( | ) | ( | ) | ||||||
Änderung des zusätzlichen Kapitals | X | X | X | |||||||||||
Änderung des Reservekapitals | X | X | IndikatornameStand: 31. Dezember 20__<1> | Kapitalveränderungen für 20__<2> | Stand: 31. Dezember 20__<2> | |||||||||
aufgrund des Nettogewinns (-verlusts) | aufgrund anderer Faktoren | |||||||||||||
Kapital - insgesamt | ||||||||||||||
vor Anpassungen | ||||||||||||||
Anpassung aufgrund von: | ||||||||||||||
Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze | ||||||||||||||
Fehlerbehebung | ||||||||||||||
nach Anpassungen | ||||||||||||||
einschließlich: | ||||||||||||||
einbehaltene Gewinne (ungedeckter Verlust): | ||||||||||||||
vor Anpassungen | ||||||||||||||
Anpassung aufgrund von: | ||||||||||||||
Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze | ||||||||||||||
Fehlerbehebung | ||||||||||||||
nach Anpassungen | ||||||||||||||
Das russische Finanzministerium hat neue Formen der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Formen der Anhänge dazu genehmigt:
Eigenkapitalveränderungsrechnung;
- Geldflussrechnung;
- Bericht über die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel.
In den an die staatlichen Statistikbehörden übermittelten Rechnungslegungsberichten wird den Daten im Meldeformular eine weitere Spalte „Code“ hinzugefügt, in der die entsprechenden Indikatorcodes angegeben sind (die Liste der Codes ist in Anlage 4 enthalten).
Für Kleinunternehmen ist ein vereinfachtes Meldeverfahren vorgesehen.
FINANZMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION
ÜBER FORMEN DER RECHNUNGSLEGUNG VON ORGANISATIONEN
Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung von Organisationen (mit Ausnahme von Kreditinstituten, staatlichen (kommunalen) Institutionen) und in Übereinstimmung mit den Verordnungen des Finanzministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret vom die Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 329 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, N 31, Art. 3258; N 49, Art. 4908; 2005, N 23, Art. 2270; N 52, Art 5755, Art. 47; :
1. Genehmigen Sie die Formulare der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anlage Nr. 1 zu dieser Verordnung.
2. Genehmigen Sie die folgenden Formen von Anhängen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anhang Nr. 2 zu dieser Verordnung:
a) die Form der Kapitalveränderungsrechnung;
b) Formular zur Kapitalflussrechnung;
c) die Form eines Berichts über die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel, der in den Jahresabschlüssen öffentlicher Organisationen (Vereine) enthalten ist, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben und neben veräußertem Vermögen keinen Umsatz mit der Veräußerung von Immobilien erzielen Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen).
3. Legen Sie fest, dass Organisationen die Einzelheiten der Indikatoren für die in den Absätzen 1 und 2 dieser Verordnung vorgesehenen Berichtsartikel unabhängig festlegen.
4. Stellen Sie fest, dass weitere Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung (im Folgenden: Erläuterungen) gelten:
a) in tabellarischer und (oder) Textform dargestellt werden;
Empfehlen Sie gemeinnützigen Organisationen, mit Ausnahme öffentlicher Organisationen (Vereine), die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben und keinen Umsatz mit dem Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) außer veräußertem Eigentum erzielen, die Form eines Berichts zu verwenden die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel bei der Erstellung der entsprechenden Erläuterungen.
5. Stellen Sie sicher, dass in den Jahresabschlüssen, die den staatlichen Statistikbehörden und anderen Exekutivbehörden vorgelegt werden, nach der Spalte „Name des Indikators“ eine Spalte „Code“ steht. In der Spalte „Code“ sind die Codes der Indikatoren gemäß Anhang Nr. 4 dieser Verordnung angegeben.
6. Stellen Sie fest, dass Organisationen – kleine Unternehmen – Finanzberichte nach dem folgenden vereinfachten System erstellen:
a) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung enthalten nur Indikatoren für Gruppen von Posten (ohne detaillierte Angaben zu den Indikatoren für Posten);
b) In den Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung werden nur die wichtigsten Informationen angegeben, ohne deren Kenntnis eine Beurteilung der Finanzlage der Organisation oder der finanziellen Ergebnisse ihrer Tätigkeit nicht möglich ist.
Kleinunternehmerorganisationen haben das Recht, eingereichte Finanzberichte gemäß den Absätzen 1 bis 4 dieser Verordnung zu erstellen.
7. Stellen Sie fest, dass diese Verordnung ab dem Jahresabschluss 2011 in Kraft tritt.
Stellvertreter
Vorsitzender der Regierung
Russische Föderation -
Finanzminister
Russische Föderation
A.L.KUDRIN
Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung von Organisationen (mit Ausnahme von Kreditinstituten, staatlichen (kommunalen) Institutionen) und in Übereinstimmung mit den Verordnungen des Finanzministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret vom die Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 329 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, N 31, Art. 3258; N 49, Art. 4908; 2005, N 23, Art. 2270; N 52, Art 5755, 2007, N 32, Art.
Das Finanzministerium hat neue Formen des Jahresabschlusses genehmigt
2801; N 45, Kunst. 5491; 2008, N 5, Kunst. 411; N 46, Kunst. 5337; 2009, N 3, Kunst. 378; N 6, Kunst. 738; N 8, Kunst. 973; N 11, Kunst. 1312; N 26, Art. 3212; N 31, Kunst. 3954; 2010, N 5, Kunst. 531; N 9, Kunst. 967; N 11, Kunst. 1224), bestelle ich:
1. Genehmigen Sie die Formulare der Bilanz und der Finanzergebnisrechnung gemäß Anhang Nr. 1 zu dieser Verordnung.
2. Genehmigen Sie die folgenden Formen von Anhängen zur Bilanz und Finanzergebnisrechnung gemäß Anhang Nr. 2 zu dieser Verordnung:
c) ein Berichtsformular über die beabsichtigte Mittelverwendung.
4. Stellen Sie sicher, dass die übrigen Anlagen zur Bilanz und zum Jahresabschluss (im Folgenden „Erläuterungen“ genannt) Folgendes umfassen:
Wenn die Jahresabschlüsse bestimmter Kategorien von Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden anzuwenden, einschließlich vereinfachter Rechnungslegungs-(Abschluss-)Abschlüsse, aggregierte Indikatoren enthalten, die mehrere Indikatoren (ohne deren Einzelheiten) umfassen, wird der Zeilencode durch den Indikator angegeben, der dies getan hat den größten Anteil im aggregierten Indikator.
6. Legen Sie fest, dass Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden, einschließlich vereinfachter Buchführungs-(Abschluss-)Abschlüsse, anzuwenden, Abschlüsse nach dem folgenden vereinfachten System erstellen:
a) Die Bilanz, der Finanzbericht und der Bericht über die beabsichtigte Verwendung der Mittel enthalten nur Indikatoren für Gruppen von Posten (ohne Angabe der Indikatoren für Posten);
b) In den Anlagen zur Bilanz, Finanzergebnisrechnung, Bericht über die beabsichtigte Mittelverwendung werden nur die wichtigsten Informationen angegeben, ohne deren Kenntnis eine Beurteilung der Finanzlage der Organisation oder der Finanzergebnisse nicht möglich ist seiner Aktivitäten.
Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden, einschließlich vereinfachter Buchhaltungs-(Abschluss-)Abschlüsse, anzuwenden, können eingereichte Abschlüsse gemäß den Absätzen 1 bis 4 dieser Verordnung erstellen.
6.1. Genehmigen Sie vereinfachte Formen der Bilanz des Berichts über die Finanzergebnisse und berichten Sie über die beabsichtigte Verwendung der Mittel für Organisationen, die das Recht haben, vereinfachte Rechnungslegungsmethoden, einschließlich vereinfachter Buchführungs-(Finanz-)Abschlüsse, gemäß Anhang Nr. 5 zu anzuwenden diese Bestellung.
Verzeichnisse und Normen / Normative Gesetze / Anordnungen
FINANZMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION
BESTELLUNG Nr. 66n
ÜBER FORMEN DER RECHNUNGSLEGUNG VON ORGANISATIONEN
Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung von Organisationen (mit Ausnahme von Kreditinstituten, staatlichen (kommunalen) Institutionen) und in Übereinstimmung mit den Verordnungen des Finanzministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret vom die Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 329 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, Nr. 31, Art. 3258; Nr. 49, Art. 4908; 2005, Nr. 23, Art.
Fehler 404
2270; N 52, Art. 5755; 2006, N 32, Kunst. 3569; N 47, Kunst. 4900; 2007, N 23, Kunst. 2801; N 45, Kunst. 5491; 2008, N 5, Kunst. 411; N 46, Kunst. 5337; 2009, N 3, Kunst. 378; N 6, Kunst. 738; N 8, Kunst. 973; N 11, Kunst. 1312; N 26, Art. 3212; N 31, Kunst. 3954; 2010, N 5, Kunst. 531; N 9, Kunst. 967; N 11, Kunst. 1224), bestelle ich:
a) die Form der Kapitalveränderungsrechnung;
b) Formular zur Kapitalflussrechnung;
3. Legen Sie fest, dass Organisationen die Einzelheiten der Indikatoren für die in den Absätzen 1 und 2 dieser Verordnung vorgesehenen Berichtsartikel unabhängig festlegen.
a) in tabellarischer und (oder) Textform dargestellt werden;
5. Stellen Sie sicher, dass in den Jahresabschlüssen, die an staatliche Statistikbehörden und andere Exekutivbehörden übermittelt werden, nach der Spalte eine Spalte angegeben wird. Die Spalte gibt Indikatorcodes gemäß Anhang Nr. 4 dieser Verordnung an.
7. Stellen Sie fest, dass diese Verordnung ab dem Jahresabschluss 2011 in Kraft tritt.
Stellvertretender Ministerpräsident
Russische Föderation – Finanzminister
Russische Föderation
A.L.KUDRIN
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Dokumenthinweis
Gemäß Absatz 7 tritt dieses Dokument ab dem Jahresabschluss 2011 in Kraft.
Name des Dokuments
Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 2. Juli 2010 N 66n
„Zu den Formen des Jahresabschlusses von Organisationen“
(Registriert beim Justizministerium der Russischen Föderation am 02.08.2010 N 18023)
FINANZMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION
ÜBER FORMEN DER RECHNUNGSLEGUNG VON ORGANISATIONEN
Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung von Organisationen (mit Ausnahme von Kreditinstituten, staatlichen (kommunalen) Institutionen) und in Übereinstimmung mit den Verordnungen des Finanzministeriums der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret vom die Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2004 N 329 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, N 31, Art. 3258; N 49, Art. 4908; 2005, N 23, Art. 2270; N 52, Art 5755, Art. 47; :
1. Genehmigen Sie die Formulare der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anlage Nr. 1 zu dieser Verordnung.
2. Genehmigen Sie die folgenden Formen von Anhängen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anhang Nr. 2 zu dieser Verordnung:
a) die Form der Kapitalveränderungsrechnung;
b) Formular zur Kapitalflussrechnung;
c) die Form eines Berichts über die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel, der in den Jahresabschlüssen öffentlicher Organisationen (Vereine) enthalten ist, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben und neben veräußertem Vermögen keinen Umsatz mit der Veräußerung von Immobilien erzielen Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen).
Beschluss des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 2. Juli 2010 N 66n
Legen Sie fest, dass Organisationen die Einzelheiten der Indikatoren für die in den Absätzen 1 und 2 dieser Verordnung vorgesehenen Berichtsartikel unabhängig festlegen.
4. Stellen Sie fest, dass weitere Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung (im Folgenden: Erläuterungen) gelten:
a) in tabellarischer und (oder) Textform dargestellt werden;
Empfehlen Sie gemeinnützigen Organisationen, mit Ausnahme öffentlicher Organisationen (Vereine), die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben und keinen Umsatz mit dem Verkauf von Waren (Bauarbeiten, Dienstleistungen) außer veräußertem Eigentum erzielen, die Form eines Berichts zu verwenden die beabsichtigte Verwendung der erhaltenen Mittel bei der Erstellung der entsprechenden Erläuterungen.
5. Stellen Sie sicher, dass in den Jahresabschlüssen, die den staatlichen Statistikbehörden und anderen Exekutivbehörden vorgelegt werden, nach der Spalte „Name des Indikators“ eine Spalte „Code“ steht. In der Spalte „Code“ sind die Codes der Indikatoren gemäß Anlage Nr. 4 dieser Verordnung angegeben.
6. Legen Sie fest, dass Kleinunternehmen ihre Finanzberichte nach dem folgenden vereinfachten System erstellen:
a) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung enthalten nur Indikatoren für Gruppen von Posten (ohne detaillierte Angaben zu den Indikatoren für Posten);
b) In den Anlagen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung werden nur die wichtigsten Informationen angegeben, ohne deren Kenntnis eine Beurteilung der Finanzlage der Organisation oder der finanziellen Ergebnisse ihrer Tätigkeit nicht möglich ist.
Kleinunternehmerorganisationen haben das Recht, eingereichte Finanzberichte gemäß den Absätzen 1 bis 4 dieser Verordnung zu erstellen.
7. Stellen Sie fest, dass diese Verordnung ab dem Jahresabschluss 2011 in Kraft tritt.
Stellvertreter
Vorsitzender der Regierung
Russische Föderation -
Finanzminister
Russische Föderation
A.L.KUDRIN
Informationen der Firma „ConsultantPlus“
VERORDNUNG Nr. 66n Über die Formen der Jahresabschlüsse von Organisationen
Über die Formen des Jahresabschlusses von Organisationen
Vom russischen Finanzministerium genehmigtes Bilanzformular
Finanzministerium. Die Form der Bilanz wurde mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 2. Juli 2010 genehmigt. Die vom Finanzministerium der Russischen Föderation genehmigte Form der Bilanz sieht 2 Abschnitte im Vermögenswert und 3 vor. N 57n im Formular enthalten. Die Form der Bilanz wurde mit Beschluss des Finanzministeriums Russlands vom 2. Juli 2010 genehmigt. Weiter in Form der Bilanz ist Formular 1. Erläuterungen, tabellarisch dargestellt in Anhang 3 zur Verordnung des Finanzministeriums Finanzen Russlands 66n. Genehmigen Sie den Anhang . Genehmigen Sie die Formulare der Bilanz und des Jahresabschlusses gemäß Anlage Nr. 1 zu dieser Bestellung. Genehmigen Sie die Formulare der Bilanz und des Finanzberichts für 2018-2019 gemäß Anlage Nr. 1 dazu. Anlagevermögen 1130 Differenz zwischen Kontoständen 01. Russische POST-Online-DIENSTE. Sie ist die Grundlage für das Verständnis des wichtigsten Finanzberichts, der sogenannten Bilanz. Es ist weiterhin mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 2. Juli 2010 66n genehmigt. Finanzministerium Russlands vom 5. Oktober 2011 124n Rossiyskaya Gazeta, 291, über das Verfahren. Finanzministerium Russlands vom 34n, in der jeweils gültigen Fassung. Das Bilanzformular, Formularcode für OKUD, wurde mit Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 2. Juli 2010 genehmigt. Sie werden vom Accounting Methodological Center des BMC entwickelt. Bilanz gemäß Anlage 2 zu dieser Verordnung. Die im Zwischen- und Jahresabschluss enthaltene Bilanz gilt als Formular 1. Beschluss des Finanzministeriums Russlands vom Nr. 57n. Die Form der Bilanz für 2014 wurde durch die Verordnung des Finanzministeriums Russlands vom 66n in der jeweils gültigen Fassung genehmigt. Diese Verordnung tritt ab dem Jahresabschluss 2011 in Kraft. Die Bilanz enthält zwei Teile, einen Vermögenswert und eine Verbindlichkeit, die sein sollten. Genehmigen Sie die Formen der Bilanz und. Der Absatz hat durch Beschluss des russischen Finanzministeriums vom 04. seine Gültigkeit verloren. Formulare für Jahresabschlüsse, die in fehlen. Die Regeln für die Bewertung von Posten wurden von der russischen Regierung genehmigt, wobei das Hauptprinzip hier die Bewertung der Bilanz ist. Formular 3 der Bilanz ist ein Bericht über. In Form einer Bilanz, genehmigt durch die Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation über die Formen der Jahresabschlüsse von Organisationen vom 2. Juli 2010. Über die Formen der Jahresabschlüsse von Organisationen. LLC oder die Person, die angenommen hat
. Genehmigen Sie die beigefügten Scope-Anweisungen. Belassen Sie seit 2018 nur noch Immobilien in der Bilanz, die als Vermögenswert im Rahmen des Betriebssystems gelten. Verordnung des Finanzministeriums Russlands Nr. 66n ed. Anhang Die Standardform der Bilanz wurde genehmigt. Ungelöste Posten in der Bilanz belassen. Verordnung des Finanzministeriums Russlands vom 66. Jahrhundert über Rechnungslegungsformulare. Genehmigen Sie die Formulare der Bilanz und der Finanzergebnisrechnung gemäß Anhang 1 des russischen Finanzministeriums vom 1. Juli 2013 . Die Form der Bilanz wurde vom Finanzministerium der Russischen Föderation genehmigt, um die Rechnungslegung zu regeln. Verordnung des Finanzministeriums Russlands 66n. Genehmigte Bilanzform c. FORMEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG lt. Hrsg. N 34н, bestimmt die Reihenfolge der Reflexion. Formen der Bilanz und des Berichts. Beginnend mit dem Jahresabschluss 2011 wurden Änderungen an der Form der Bilanz vorgenommen. Im Jahr 2013 wurde ein vom russischen Finanzministerium genehmigter Beschluss gefasst, nach dem alle Unternehmen
. Es ist wichtig, dass alle Buchhaltungsformulare spätestens durch die Verordnung Nr. 66 des Finanzministeriums der Russischen Föderation aus dem Jahr 2010 genehmigt werden. BESCHLUSS DES FINANZMINISTERIUMS RUSSLANDS VOM 02. Die Form der Bilanz wurde durch Beschluss des Finanzministeriums Russlands vom 66. Jahrhundert genehmigt. Das Finanzministerium Russlands hat Änderungen an der Verordnung Nr. 66n über die Formen der Jahresabschlüsse von Organisationen vorgenommen. Rechnungswesen, Buchhaltung ist ein geordnetes System zum Sammeln, Registrieren und Zusammenfassen von Informationen in Geldbeträgen über den Zustand des Eigentums, der Verbindlichkeiten und des Kapitals einer Organisation und deren Veränderungen durch eine kontinuierliche, kontinuierliche und dokumentarische Reflexion aller Geschäftsvorfälle. Bilanzformular 2017, von dem ein Muster vorgelegt wird.
Schlagworte: Formular, genehmigt, Russland, Finanzministerium, Buchhaltung, Bilanz
Formular 0504206 Service-Memo für rechenschaftspflichtiges Geldmuster