Subventionen für den Luftverkehr in den Regionen und Aufbau eines regionalen Streckennetzes – Rossiyskaya Gazeta. Zuschüsse für den Luftverkehr in den Regionen und die Bildung eines regionalen Streckennetzes - Rossiyskaya Gazeta System der Programmveranstaltungen

ÜBER ÄNDERUNGEN EINIGER GESETZE DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION ÜBER DEN BETRIEB DER EINZELHANDELSMÄRKTE FÜR ELEKTRISCHE ENERGIE

Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:
1. Genehmigen Sie die beigefügten Änderungen, die an den Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation über die Funktionsweise der Stromeinzelhandelsmärkte vorgenommen werden.
2. Bundestarifdienst:
gemeinsam mit dem Energieministerium der Russischen Föderation, dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und dem Föderalen Antimonopoldienst innerhalb von drei Monaten ein Verfahren entwickeln und der Regierung der Russischen Föderation in der vorgeschriebenen Weise vorlegen Festlegung und Anwendung unregulierter Preise für elektrische Energie (Kapazität) durch Zusicherung von Lieferanten;
im Einvernehmen mit dem Energieministerium der Russischen Föderation und dem Föderalen Antimonopoldienst innerhalb von 6 Monaten das Verfahren zur Bestimmung der verbrauchten Strommenge bei der Festlegung und Anwendung von Tarifen für Dienstleistungen zur Übertragung elektrischer Energie (Strom) genehmigen .
3. Als ungültig anerkennen:
Absatz 4 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Februar 2004 N 109 „Über die Preisgestaltung in Bezug auf elektrische und thermische Energie in der Russischen Föderation“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, N 9, Art. 791 );
Absätze neununddreißig – fünfundvierzig von Unterabsatz „a“ von Absatz 1 der Änderungen, die an den Beschlüssen der Regierung der Russischen Föderation über das Funktionieren der Stromeinzelhandelsmärkte während der Übergangszeit der Reform der Elektrizitätswirtschaft vorgenommen werden , genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. August 2006 N 530 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2006, Nr. 37, Artikel 3876);
Absätze zwei und fünf von Unterabsatz „b“ von Absatz 1 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 16. Juli 2007 N 450 „Über Änderungen am 31. August 2006 N 530 „Über die Genehmigung der Regeln für das Funktionieren des Einzelhandelsstroms“. Märkte während der Übergangsphase der Reform der Elektrizitätswirtschaft“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2007, Nr. 30, Art. 3940);
Absatz 2 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 29. Dezember 2007 N 996 „Über Änderungen bestimmter Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation über die Organisation von Aktivitäten zur Gewährleistung der Lieferanten elektrischer Energie“ sowie Absatz 4 von Unterabsatz „b“ von Absatz 1 der Änderungen, die an bestimmten Beschlüssen der Regierung der Russischen Föderation über die Organisation von Aktivitäten zur Garantie von Lieferanten elektrischer Energie vorgenommen werden, die durch den genannten Beschluss genehmigt wurden (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2008, Nr. 3, Art. 182);
Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Juni 2009 N 512 „Über Änderungen des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Februar 2004 N 109“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2009, N 26, Art . 3188);
Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 5. April 2010 N 216 „Über Änderungen des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Februar 2004 N 109“ (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2010, N 15, Art . 1808).
4. Dieser Beschluss gilt für Rechtsbeziehungen, die ab dem 1. Januar 2011 entstanden sind.

Vorsitzender der Regierung
Russische Föderation
V. PUTIN

GENEHMIGT
Regierungsbeschluss
Russische Föderation
vom 31. Dezember 2010 N 1242

Änderungen der Gesetze der Regierung der Russischen Föderation über den Betrieb der Einzelhandelsmärkte für elektrische Energie

1. In den Grundprinzipien der Preisgestaltung für Elektro- und Wärmeenergie in der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Februar 2004 N 109 (Gesammelte Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, 2004, N 9, Art. 2005, N 130, Art. 3876, Art. 3285; 2009, N 12, Art. 3188;
a) Abschnitt 57.2 mit folgendem Inhalt hinzufügen:
„57-2. Geregelte Tarife (Preise) für elektrische Energie (Strom) zur Versorgung der Bevölkerung und gleichwertiger Verbraucherkategorien werden auf der Grundlage der Mengen an elektrischer Energie (Strom) festgelegt, die an die Bevölkerung und gleichwertige Verbraucherkategorien geliefert werden konsolidierte Bilanz und Richtpreis für elektrische Energie (Strom) zur Versorgung der Bevölkerung, genehmigt vom Föderalen Tarifdienst.
Geregelte Tarife (Preise) für elektrische Energie (Strom) zur Versorgung der Bevölkerung und gleichwertiger Verbraucherkategorien werden von der Regulierungsbehörde gleichzeitig in zwei Varianten festgelegt:
Einheitstarif (Preis), der die vollen Kosten für die Lieferung von 1 Kilowattstunde elektrischer Energie unter Berücksichtigung der Stromkosten umfasst;
ein nach Tageszonen differenzierter einheitlicher Tarif (Preis), der die vollen Kosten für die Bereitstellung von 1 Kilowattstunde elektrischer Energie unter Berücksichtigung der Stromkosten während der Tages- und Nachtstunden des Tages umfasst.
Die Verwendung eines nach Tageszonen differenzierten Tarifs (Preises) bei der Berechnung der verbrauchten elektrischen Energie (Leistung) wird im Energieliefervertrag festgelegt und ist nur möglich, wenn der Verbraucher über entsprechende Messgeräte für elektrische Energie (Leistung) verfügt.
Die Wahl der Tarif-(Preis-)Option erfolgt durch den Verbraucher durch schriftliche Mitteilung an den garantierenden Lieferanten (Energievertrieb, Energieversorgungsunternehmen), jedoch nicht vor dem Datum der Inbetriebnahme der entsprechenden Messgeräte.

„Zum Bundeszielprogramm „Gefährliche Klimaveränderungen und ihre negativen Folgen verhindern“

Revision vom 19.10.1996 – Gültig

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION

AUFLÖSUNG
vom 19. Oktober 1996 N 1242

ÜBER DAS BUNDES-ZIELPROGRAMM „VERMEIDUNG GEFÄHRLICHER KLIMAVERÄNDERUNGEN UND IHRER NEGATIVEN FOLGEN“

Um den Verpflichtungen zur Umsetzung des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen nachzukommen und die negativen Folgen des Klimawandels auf die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaft des Landes zu verhindern, beschließt die Regierung der Russischen Föderation:

1. Genehmigen Sie das beigefügte Bundeszielprogramm „Verhinderung gefährlicher Klimaveränderungen und ihrer negativen Folgen“ (im Folgenden „Programm“).

2. Bestimmen Sie den Föderalen Dienst Russlands für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung als Regierungskunden des Programms.

3. Das Wirtschaftsministerium der Russischen Föderation und das Finanzministerium der Russischen Föderation sollten das Programm in die Liste der föderalen Zielprogramme aufnehmen, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.

4. Das Wirtschaftsministerium der Russischen Föderation, das Finanzministerium der Russischen Föderation und das Staatskomitee der Russischen Föderation für Wissenschaft und Technologie sorgen jährlich bei der Entwicklung von Prognosen für die Zuweisung von Mitteln für die Durchführung der Programmaktivitäten sozioökonomische Entwicklung der Russischen Föderation und Erstellung des Entwurfs des Bundeshaushalts.

Vorsitzender der Regierung
Russische Föderation
V. Tschernomyrdin

GENEHMIGT
Regierungsbeschluss
Russische Föderation
vom 19. Oktober 1996
N 1242

BUNDESZIELPROGRAMM
„VORBEUGUNG GEFÄHRLICHER KLIMAVERÄNDERUNGEN UND DEREN NEGATIVEN FOLGEN“

REISEPASS
BUNDES-ZIELPROGRAMM „PRÄVENTION GEFÄHRLICHER KLIMAVERÄNDERUNGEN UND DEREN NEGATIVEN FOLGEN“

ProgrammnameBundeszielprogramm „Prävention des gefährlichen Klimawandels und seiner negativen Folgen“
Datum der Entscheidung zur Entwicklung des Programms, Datum seiner Genehmigung (Name und Nummer des relevanten Regulierungsgesetzes)Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 18. Mai 1994 N 496 „Über den Aktionsplan der Regierung der Russischen Föderation zum Umweltschutz für 1994-1995“ Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. Oktober 1996 N 1242 „Zum Bundeszielprogramm „Verhinderung gefährlicher Klimaveränderungen“ und deren negative Folgen“
Staatlicher Kunde des ProgrammsFöderaler Dienst Russlands für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung
Hauptentwickler des Programmswissenschaftliche Organisationen des Russischen Föderalen Dienstes für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung, des Ministeriums für Brennstoffe und Energie der Russischen Föderation, des Föderalen Forstdienstes Russlands und der Russischen Akademie der Wissenschaften
Ziele und Zielsetzungen des Programms, die wichtigsten ZielindikatorenVerringerung der Schäden durch den gefährlichen Klimawandel; Gewährleistung der Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der Russischen Föderation im Rahmen des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen; Bereitstellung von Informationen für die Exekutivbehörden der Russischen Föderation über aktuelle und vorhergesagte Klimaveränderungen und deren Folgen; Schaffung eines wissenschaftlichen, technischen und regulatorischen Rahmens zur Verhinderung gefährlicher Klimaveränderungen und zur Anpassung der wirtschaftlichen Entwicklung der Russischen Föderation an den Klimawandel
Zeitpunkt der Programmumsetzung1997-2000
Liste der Unterprogramme und HauptaktivitätenSchaffung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Informationssystems über den Klimawandel und die Auswirkungen anthropogener Faktoren darauf; Schaffung und Sicherstellung des Funktionierens eines Informations- und Analysesystems zur Sammlung und statistischen Erfassung von Daten über Quellen und Senken von Treibhausgasen, deren Emissionen, Absorption und Auswirkungen auf globale Erwärmungsprozesse; Schaffung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Beobachtungssystems für Treibhausgase und Aerosole in der Atmosphäre; ein System vorbeugender Maßnahmen zur Anpassung der Wirtschaft der Russischen Föderation an den Klimawandel; ein System von Maßnahmen zur Begrenzung der anthropogenen Treibhausgasemissionen und zur Erhöhung ihrer Absorption; Entwicklung einer Strategie und Maßnahmen zur Verhinderung gefährlicher Klimaveränderungen und ihrer negativen Folgen für den Zeitraum bis 2020
Darsteller von Unterprogrammen und HauptaktivitätenFöderaler Dienst Russlands für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung (Leiter) Ministerium für Kraftstoffe und Energie der Russischen Föderation Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung der Russischen Föderation Ministerium für natürliche Ressourcen der Russischen Föderation Ministerium für Verkehr der Russischen Föderation Eisenbahnministerium der Russische Föderation Ministerium für Bauwesen der Russischen Föderation Ministerium für Industrie der Russischen Föderation Ministerium der Russischen Föderation für Atomenergie Ministerium der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notsituationen und Katastrophenhilfe Ministerium für Gesundheit der Russischen Föderation Ministerium für Verteidigungsindustrie der Russischen Föderation Staatliches Komitee der Russischen Föderation für Normung, Metrologie und Zertifizierung der Russischen Föderation, Staatliches Komitee der Russischen Föderation für Umweltschutz, Staatliches Komitee der Russischen Föderation für Normung, Metrologie und Zertifizierung, Föderaler Forstdienst Russlands
Volumina und FinanzierungsquellenFür die Umsetzung des Programms im Zeitraum 1997-2000 werden 239,4 Milliarden Rubel benötigt, zu Preisen von 1996, einschließlich aus dem Bundeshaushalt - 171,4 Milliarden Rubel, außerbudgetäre Quellen - 68 Milliarden Rubel
Erwartete Endergebnisse der ProgrammumsetzungUmsetzung einer wirksamen Kontrolle und Überwachung der Emissionen und Absorption von Treibhausgasen und ihres Verhaltens in der Atmosphäre, Vorhersage des Klimawandels und seiner Folgen; Verringerung der negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaft des Landes durch die Ergreifung vorbeugender Maßnahmen; Schaffung eines Maßnahmensystems zur Begrenzung anthropogener Treibhausgasemissionen durch Energie- und Ressourcenschonung in allen Wirtschaftsbereichen, Nutzung alternativer Energiequellen und Umsetzung weiterer Maßnahmen; Erfüllung der Verpflichtungen der Russischen Föderation im Rahmen des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen und Entwicklung einer Strategie und Maßnahmen in diesem Bereich für den Zeitraum bis 2020
System zur Organisation der Kontrolle über die Umsetzung des ProgrammsDie Kontrolle über die Umsetzung des Programms liegt beim Staatskunden – dem Russischen Föderalen Dienst für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung. Die aktuelle Verwaltung obliegt der Programmdirektion, die vom Russischen Föderalen Dienst für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung gebildet wird

1. INHALT DES PROBLEMS UND BEGRÜNDUNG DER NOTWENDIGKEIT SEINER LÖSUNG

Der Klimawandel als Folge anthropogener Treibhausgasemissionen führt zu weitreichenden negativen Folgen in nahezu allen Bereichen menschlichen Handelns. Die höchsten Breiten der Erde, wo sich ein erheblicher Teil des Territoriums der Russischen Föderation befindet, unterliegen der stärksten Erwärmung.

In der Russischen Föderation sind die Land- und Forstwirtschaft sowie die Wasserwirtschaft stark vom Klimawandel betroffen. Dies ist vor allem auf die Umverteilung der Niederschläge und eine Zunahme der Anzahl und Intensität von Dürren zurückzuführen. In der Permafrostzone, die etwa 10 Millionen Quadratmeter einnimmt. Kilometer (58 Prozent der gesamten Landesfläche) wird durch das Schmelzen mit einem sich erwärmenden Klima die wirtschaftliche Infrastruktur zerstört, vor allem aufgrund der Anfälligkeit der Bergbauindustrie, der Energie- und Transportsysteme sowie der Versorgungsunternehmen. Der Anstieg des Weltmeeres wird zu Überschwemmungen und Zerstörung der Küstenzone und tief gelegener Gebiete von Flussdeltas mit hier befindlichen Städten und Siedlungen führen. Der Klimawandel kann sich negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken, sowohl aufgrund der zunehmenden Hitzebelastung in südlichen Regionen als auch der Ausbreitung vieler Arten von Krankheiten.

Im Zusammenhang mit der globalen Bedrohung durch den Klimawandel unterzeichneten die UN-Mitgliedsländer 1992 auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung das UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen (im Folgenden als Übereinkommen bezeichnet), das am 4. November von der Russischen Föderation ratifiziert wurde , 1994 und trat im März 1995 in Kraft. Das ultimative Ziel des Übereinkommens besteht darin, die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, das gefährliche anthropogene Einflüsse auf das Klimasystem verhindert. In der Russischen Föderation sollen die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2000 die Werte von 1990 nicht überschreiten.

Das föderale Zielprogramm „Verhinderung gefährlicher Klimaveränderungen und ihrer negativen Folgen“ (im Folgenden „Programm“ genannt) soll die Umsetzung der Verpflichtungen der Russischen Föderation aus dem Übereinkommen sowie die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen zur Verhinderung sicherstellen negative Folgen des Klimawandels in Russland. Die Umsetzung solcher Maßnahmen ist auf nationaler Ebene eine komplexe Aufgabe und erfordert ein koordiniertes Vorgehen der Ministerien und Ressorts.

Die Umsetzung des Programms wird es ermöglichen, bestehende Mängel bei der Sammlung und Analyse von Informationen über den Klimawandel, anthropogene Ursachen und Quellen dieser Veränderungen durch die Schaffung automatisierter Informationssysteme zu überwinden.

Um schwerwiegende Schäden zu verhindern, die den vom Klimawandel abhängigen Sektoren der russischen Wirtschaft entstehen könnten, muss eine Reihe vorbeugender Maßnahmen entwickelt werden.

Das Programm zielt darauf ab, das Wachstum der Emissionen einzudämmen und die Absorption von Treibhausgasen zu erhöhen, indem ein System miteinander verbundener technischer, wirtschaftlicher, organisatorischer und technischer Maßnahmen für alle Produktionssektoren und Wirtschaftszweige im Zusammenhang mit der Emission und Absorption von Treibhausgasen entwickelt wird.

Das Programm ist die erste Stufe zur Lösung dieses Problems und sorgt für Kontinuität zwischen den Entwicklungen und Maßnahmen, die in den Jahren 1997-2000 umgesetzt werden, und der Strategie und Aktivitäten, die bis 2020 entwickelt werden.

2. HAUPTZIELE UND ZIELE DES PROGRAMMS

Die Hauptziele des Programms sind:

Verhinderung der negativen Folgen des Klimawandels für die Wirtschaft und Gesundheit der Bevölkerung der Russischen Föderation unter Berücksichtigung der möglichen positiven Folgen des Klimawandels;

Reduzierung des vom Menschen verursachten Klimawandels durch Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem sicheren Niveau.

Diese Ziele werden durch die Lösung der folgenden zusammenhängenden Aufgaben erreicht:

Erhöhung der Detailliertheit und Zuverlässigkeit von Informationen über den Zustand des Klimasystems und des Klimawandels und Bereitstellung dieser Informationen für Benutzer;

Beschaffung verlässlicher Informationen über anthropogene Quellen und Emissionen von Treibhausgasen, den Zustand von Senken und die Dynamik der Aufnahme von Treibhausgasen aus der Atmosphäre sowie andere Quellen anthropogener Auswirkungen auf das Klima;

Verbesserung der Qualität und Zuverlässigkeit von Informationen über die Reaktion auf den Klimawandel und die Anfälligkeit verwalteter und natürlicher Ökosysteme, der Wirtschaft und der Gesundheit der Bevölkerung des Landes;

Entwicklung präventiver Anpassungsmaßnahmen zur Verringerung der Anfälligkeit klimaabhängiger Wirtschaftszweige;

Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen und zur Erhöhung der Absorption von Treibhausgasen unter Berücksichtigung des prognostizierten Wirtschaftswachstums und der Anforderungen des Übereinkommens.

Um diese Probleme zu lösen, ist es notwendig:

Schaffung von Informationssystemen, die Regierungsbehörden und Wirtschaftszweigen der Russischen Föderation Informationen über aktuelle und vorhergesagte Klimaveränderungen, Quellen und Senken von Treibhausgasen liefern, ein System zur Beobachtung von Treibhausgasen in der Atmosphäre organisieren;

Entwicklung einer Reihe von Präventivmaßnahmen zur Anpassung der Wirtschaft des Landes an den Klimawandel, eines Maßnahmensystems zur Begrenzung der anthropogenen Treibhausgasemissionen sowie einer Strategie für den Zeitraum bis 2020 zur Verhinderung eines gefährlichen Klimawandels und Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen von der Russischen Föderation im Rahmen des Übereinkommens.

3. SYSTEM DER PROGRAMMVERANSTALTUNGEN

Das Programm besteht aus 6 Unterprogrammen.

Teilprogramm „Schaffung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit eines Informationssystems über den Klimawandel und den Einfluss anthropogener Faktoren darauf.“

Das Hauptziel des Teilprogramms besteht darin, Regierungsstellen, Organisationen und Institutionen der Russischen Föderation regelmäßig Informationen zur Charakterisierung des aktuellen, erwarteten und in der absehbaren Vergangenheit beobachteten Zustands und des Klimawandels mit einer Einschätzung der Rolle anthropogener Faktoren bei diesen Veränderungen zur Verfügung zu stellen die Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung und nachhaltigen Entwicklung der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sowie Informationen über den Zustand des Permafrosts auf dem Territorium der Russischen Föderation.

Teilprogramm „Erstellung und Sicherstellung des Funktionierens eines Informations- und Analysesystems zur Sammlung und statistischen Erfassung von Daten über Quellen und Senken von Treibhausgasen, deren Emissionen, Absorption und Auswirkungen auf globale Erwärmungsprozesse.“

Die im Unterprogramm enthaltenen Aktivitäten sehen die Schaffung und den Betrieb von Subsystemen zur Erhebung und statistischen Datenerfassung auf der Grundlage der Computerisierung vor, die alle Arten von Quellen und Senken von Treibhausgasen auf dem Territorium der Russischen Föderation abdecken:

Sammlung und Speicherung von Informationen über die Produktion, den Transport, die Verarbeitung und den Verbrauch organischer Kraftstoffe sowie über die Menge der Produkte, deren Herstellung zur Emission von Treibhausgasen führt;

Verfolgung technologischer und wirtschaftlicher Aktivitäten, die zu Änderungen der spezifischen und absoluten Treibhausgasemissionen und zu Änderungen der Gesamtstruktur des Kraftstoffverbrauchs im Kraftstoff- und Energiekomplex, in der Industrie, im Transportwesen und in der Versorgungswirtschaft führen;

Sammlung und Speicherung von Informationen über die landwirtschaftliche Produktion, über die Entstehung, Verlagerung und Entsorgung fester und flüssiger Abfälle industriellen und häuslichen Ursprungs, die eine wichtige Rolle im Gleichgewicht der Treibhausgase spielen, über Gase mit indirektem Treibhauseffekt sowie zu anderen Einflussquellen auf das Klimasystem (Aerosole und andere);

Sammlung und Akkumulation von Daten über Veränderungen der Kohlenstoffvorräte in Ökosystemen, vor allem in Wäldern auf dem Territorium der Russischen Föderation, unter dem Einfluss wirtschaftlicher Aktivitäten und des Klimawandels, um das Volumen der Emissionen und Absorption von Treibhausgasen zu berechnen.

Basierend auf diesen Informationen werden die Berechnung des Wertes, die Analyse der Struktur und Dynamik der Emissionen und Absorption von Treibhausgasen sowie deren Auswirkungen auf die Prozesse der globalen Erwärmung durchgeführt.

Teilprogramm „Erstellung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Beobachtungssystems für Treibhausgase und Aerosole in der Atmosphäre.“

Ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung dieses Teilprogramms zielt darauf ab, auf dem Territorium Russlands ein Beobachtungssystem für klimaaktive Schadstoffe in der Atmosphäre (Treibhausgase, Aerosole) zu schaffen und den Betrieb sicherzustellen. Dies ermöglicht die Überwachung der Konzentration von Treibhausgasen (Kohlendioxid, Methan, Freone, Lachgas, troposphärisches Ozon) und Aerosolen in der Atmosphäre sowie die Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre gemäß Das Treffen.

Die Umsetzung des Unterprogramms beinhaltet die Lösung folgender Hauptaufgaben:

Schaffung und Verbesserung der analytischen Basis des Beobachtungssystems für Treibhausgase und Aerosole in der Atmosphäre zur Gewährleistung der messtechnischen Kontrolle;

Entwicklung einheitlicher Beobachtungsprogramme für Treibhausgase und Aerosole in der Atmosphäre unter Berücksichtigung internationaler Anforderungen;

Durchführung systematischer Beobachtungen, Erstellung und Pflege einer Datenbank eines Beobachtungssystems für Treibhausgase und Aerosole in der Atmosphäre, Bereitstellung von Informationen für Regierungsstellen, Institutionen und Organisationen der Russischen Föderation über Trends bei Veränderungen von Treibhausgasen und Aerosolen in der Atmosphäre auf dem Territorium der Russischen Föderation über die Ergebnisse der Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre.

Unterprogramm „System präventiver Maßnahmen zur Anpassung der Wirtschaft der Russischen Föderation an den Klimawandel.“

Das Hauptziel des Teilprogramms besteht darin, die negativen Folgen des Klimawandels für die Wirtschaft der Russischen Föderation durch rechtzeitige Anpassung daran zu verhindern.

Zu diesem Zweck ist Folgendes vorgesehen:

Schaffung eines staatlichen Systems zum Sammeln, Analysieren und Zusammenfassen von Informationen über die Auswirkungen des Klimawandels auf Wirtschaftssektoren, die menschliche Gesundheit, verwaltete und natürliche Ökosysteme, um Regierungsbehörden und interessierten Organisationen zuverlässige und zuverlässige Informationen für die Entscheidungsfindung über vorbeugende Maßnahmen bereitzustellen;

Entwicklung eines Maßnahmensystems zur Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels:

a) Wirtschaftssektoren, die am anfälligsten für die Auswirkungen des Klimawandels sind (Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Forstwirtschaft);

b) Bergbau- und Verarbeitungsindustrieanlagen, Transport-, Energie-, Versorgungsanlagen und andere Einrichtungen in der Permafrostzone;

Entwicklung vorbeugender Maßnahmen zur Verhinderung der negativen Folgen des Klimawandels auf die öffentliche Gesundheit (Verschlechterung der sanitären und epidemiologischen Situation, Migration von Überträgern von Infektionskrankheiten in die nördlichen Regionen, Einfluss der Temperaturbedingungen);

Entwicklung vorbeugender Maßnahmen zur Verhinderung und Verringerung der regionalen Folgen des Klimawandels, die erhebliche wirtschaftliche Verluste und mögliche katastrophale Folgen in den Gebieten der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation vermeiden;

Schaffung eines Regulierungsrahmens, der die Arbeit in der Russischen Föderation zur Bewertung, Prognose und Verhinderung der Auswirkungen des gefährlichen Klimawandels auf die Wirtschaft regelt.

Teilprogramm „Maßnahmensystem zur Begrenzung des anthropogenen Ausstoßes von Treibhausgasen und zur Erhöhung ihrer Absorption.“

Ziel des Teilprogramms ist es, ein umfassendes System technischer, wirtschaftlicher, organisatorischer und technischer Maßnahmen zu schaffen, um den anthropogenen Ausstoß von Treibhausgasen in allen Bereichen der Wirtschaftstätigkeit in Unternehmen und Organisationen aller Vermögensarten zu begrenzen und die Aufnahme von Treibhausgasen weiter zu erhöhen des Territoriums der Russischen Föderation sowie die Schaffung und Verbesserung der regulatorischen rechtlichen und methodischen Grundlage für die wirtschaftliche und administrative Regulierung, die auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei der Nutzung von Kraftstoffen und Energieressourcen abzielt.

Die wichtigsten Maßnahmen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen beziehen sich auf die Steigerung der Effizienz der Nutzung von Brennstoffen und Energieressourcen in allen Bereichen der Wirtschaftstätigkeit durch die Umsetzung einer Politik der Strukturreformen im Bereich Produktion und Verbrauch.

Die Zunahme der Aufnahme von Treibhausgasen wird hauptsächlich durch die Prozesse der Aufnahme von Kohlendioxid in Waldökosystemen erfolgen.

Zur Umsetzung dieses Teilprogramms ist die Gewinnung ausländischer Investitionen und Technologietransfers im Rahmen gemeinsamer Maßnahmen mit anderen Staaten zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen vorgesehen, die im Einklang mit der Konvention durchzuführen sind. Gleichzeitig werden Systembewertungen durchgeführt, eine allgemeine Methodik zur kosteneffizienten Anziehung von Investitionen und Technologien in verschiedenen Sektoren der Wirtschaft des Landes entwickelt und die notwendigen Vorprojektentwicklungen durchgeführt.

Ein wichtiger Bestandteil des Teilprogramms sind Maßnahmen zur Verbesserung des staatlichen Normensystems, Entwicklung und technologische Erprobung neuer Bundes-, Industrie- und Landesnormen in diesem Bereich.

Teilprogramm „Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Vermeidung gefährlicher Klimaveränderungen und ihrer negativen Folgen für den Zeitraum bis 2020.“

Das Unterprogramm umfasst Aktivitäten zur Entwicklung einer langfristigen Strategie zur Verhinderung gefährlicher Klimaveränderungen und ihrer negativen Folgen sowie Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Russischen Föderation aus dem Übereinkommen.

Unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Problems und der Notwendigkeit gezielter, laufender Maßnahmen sollte ein Bundesprogramm entwickelt werden, dessen Hauptziel darin bestehen wird, die Anforderungen des Übereinkommens im Zeitraum 2001-2020 zu erfüllen.

Die geplanten Aktivitäten des Unterprogramms werden auch das notwendige Material für die Erstellung nationaler Berichte und anderer Dokumente der Russischen Föderation über die Umsetzung des Übereinkommens bereitstellen, die in den übernommenen Verpflichtungen vorgesehen sind.

4. RESSOURCENUNTERSTÜTZUNG DES PROGRAMMS

Der Bedarf an Finanzmitteln für die Umsetzung des Programms im Zeitraum 1997-2000 beläuft sich auf 239,4 Milliarden Rubel zu Preisen von 1996, davon 171,4 Milliarden Rubel aus dem Bundeshaushalt und 68 Milliarden Rubel aus außerbudgetären Quellen (im Rahmen bilateraler internationaler Projekte). zur Umsetzung des Übereinkommens).

Mittel für die Durchführung grundlegender Arbeiten und Forschung im Rahmen des Programms werden aus dem Bundeshaushalt für die Zwecke der Hauptentwickler und -umsetzer des Programms im Einvernehmen mit dem staatlichen Auftraggeber bereitgestellt.

Die Finanzierung aus außerbudgetären Quellen erfolgt durch die Umsetzung internationaler Projekte zur gemeinsamen Umsetzung von Aktivitäten mit Vertragsstaaten des Übereinkommens. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Interdepartementale Kommission der Russischen Föderation zum Klimawandel.

5. MECHANISMUS DER PROGRAMMUMSETZUNG UND ÜBERWACHUNG DES FORTSCHRITTS SEINER UMSETZUNG

Der staatliche Kunde des Programms – der Russische Föderale Dienst für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung, das Wirtschaftsministerium der Russischen Föderation, das Finanzministerium der Russischen Föderation, das Staatliche Komitee der Russischen Föderation für Wissenschaft und Technologie – übt die Funktionen aus Verwaltung der Umsetzung des Programms und Überwachung des Fortschritts seiner Umsetzung gemäß dem Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 26. Juni 1995 N 594.

Das Funktionieren des Informationssystems über den Klimawandel und den Einfluss anthropogener Faktoren darauf sowie des Beobachtungssystems für Treibhausgase und Aerosole in der Atmosphäre wird vom russischen Föderalen Dienst für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung sichergestellt. Das Funktionieren des Informations- und Analysesystems zur Sammlung und statistischen Erfassung von Daten über Quellen und Senken von Treibhausgasen, deren Emissionen, Absorption und Auswirkungen auf die globale Erwärmung wird vom Staatlichen Komitee der Russischen Föderation für Statistik in Bezug auf Quellen und Senken sichergestellt. und in Bezug auf Emissionen, Senken und Auswirkungen auf die Klimaerwärmungsprozesse – Russischer Föderaler Dienst für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung. Maßnahmen zur Verhinderung gefährlicher Klimaveränderungen und zur Anpassung der Wirtschaft werden in relevanten Sektoren durchgeführt.

Der russische Föderale Dienst für Hydrometeorologie und Umweltüberwachung bietet organisatorische, methodische, softwaretechnische, mathematische und wissenschaftliche Informationsunterstützung für das gesamte Programm.

Die Interdepartementale Kommission der Russischen Föderation für Fragen des Klimawandels beteiligt sich an der Koordinierung der Arbeit der Ministerien und Abteilungen der Russischen Föderation zur Umsetzung des Programms im Rahmen ihrer durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 1994 N 346 festgelegten Zuständigkeiten.

6. BEWERTUNG DER WIRKSAMKEIT DES PROGRAMMS, SOZIOÖKONOMISCHER UND ÖKOLOGISCHER AUSWIRKUNGEN SEINER UMSETZUNG

Die im Programm vorgesehene Schaffung von Kontroll-, Überwachungs-, Analyse- und Prognosesystemen im Bereich des Klimawandels wird den Regierungsbehörden und Wirtschaftssektoren der Russischen Föderation zuverlässige Informationen für wirtschaftliche und andere Entscheidungen liefern und den mit den negativen Folgen verbundenen Schaden verringern des Klimawandels sowie die Nutzung möglicher positiver Faktoren.

Als Ergebnis der Umsetzung des Programms werden ein regulatorischer Rahmen geschaffen und wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für die Umsetzung einer Reihe praktischer Maßnahmen zur Einführung von Energie- und Ressourcenschonung sowie zur Entwicklung von Waldökosystemen zur Reduzierung entwickelt Emissionen zu erhöhen und die Absorption von Treibhausgasen zu erhöhen, die Wirtschaftssektoren an den Klimawandel anzupassen und vor allem die Land- und Forstwirtschaft sowie die Wasserwirtschaft und das Gesundheitswesen dazu zu bewegen, diese Veränderungen bei der Umsetzung der technischen und sozialen Politik zu berücksichtigen. Diese Empfehlungen und Regulierungsdokumente sowie Prognosen im Bereich des Klimawandels werden es ermöglichen, fundierte technische, technische und andere Entscheidungen zu treffen, um Gebäude, Bauwerke und andere Objekte in der Permafrostzone vor den Auswirkungen der globalen Erwärmung zu schützen.

Nach Schätzungen internationaler Experten werden die zu erwartenden Schäden durch den Klimawandel ohne angemessene Maßnahmen zur Verhinderung der negativen Folgen seines Wandels die Schäden übersteigen, die derzeit durch Naturkatastrophen und Umweltverschmutzung verursacht werden. Unter den Bedingungen der Russischen Föderation werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Umsetzung des Programms zwei- bis dreimal höher sein als die Kosten seiner Umsetzung.

Darüber hinaus wird die Umsetzung des Programms es ermöglichen, die Verpflichtungen der Russischen Föderation aus dem Übereinkommen zu erfüllen.

AKTIVITÄT
BUNDESZIELPROGRAMM PRÄVENTION GEFÄHRLICHER KLIMAVERÄNDERUNGEN UND IHRER NEGATIVEN FOLGEN

(Millionen Rubel, zu Preisen von 1996)

Name der EreignisseBeträge der Finanzierung aus dem BundeshaushaltFertigstellungszeit (Jahre)Hauptdarsteller
GesamtEinschließlich
Kapital Investitionen*Durchführung von Forschung und Entwicklungsonstige Betriebskosten
1. Schaffung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Informationssystems über den Klimawandel und den Einfluss anthropogener Faktoren darauf
Aufbau und Betrieb eines Klimaanalyse-Subsystems5172 3420 741 1011 1997-2000
Aufbau und Betrieb eines Klimadaten-Subsystems8300 5492 1187 1621 1997-2000 Roshydromet
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit eines Telekommunikationssystems zur Sammlung und Verbreitung von Klimainformationen1502 998 212 292 1997-2000 Roshydromet
Entwicklung des Projekts und Schaffung eines Subsystems zur Sammlung, Zusammenfassung und Analyse phänologischer und dendrochronologischer Daten, die anthropogene Veränderungen in der biotischen Komponente des Klimasystems charakterisieren3703 2448 531 724 1997-2000 Roshydromet, Rosleskhoz, Russische Akademie der Wissenschaften, Staatliches Komitee für Ökologie Russlands
Entwicklung des Projekts und Schaffung eines Subsystems zur Sammlung, Zusammenfassung und Analyse von Daten über den Zustand des Permafrosts auf dem Territorium der Russischen Föderation und seine anthropogene Dynamik aufgrund des Klimawandels2675 1651 464 560 1997-2000 Roshydromet, Russische Akademie der Wissenschaften
SUMME FÜR UNTERPROGRAMM 121352 14009 3135 4208
2. Schaffung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Informations- und Analysesystems zur Sammlung und statistischen Erfassung von Daten über Quellen und Senken von Treibhausgasen, deren Emissionen, Absorption und Auswirkungen auf globale Erwärmungsprozesse
Schaffung und Sicherstellung des Funktionierens eines Informations- und Analysesystems zur Bewertung und statistischen Erfassung der Emissionen und Absorption von Treibhausgasen auf der Grundlage von Daten zu Quellen und Senken und zur Bestimmung des Beitrags Russlands zu den globalen Treibhausgasemissionen5382 2823 667 1892 1997-2000 Roshydromet, Staatliches Statistikkomitee Russlands
Schaffung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Subsystems zur Erhebung spezialisierter Daten zu Quellen von Treibhausgasemissionen im Energie- und Industriesektor bei der Nutzung fossiler Brennstoffe4199 2065 506 1628 1997-2000 Roshydromet, Staatliches Statistikkomitee Russlands, Ministerium für Brennstoffe und Energie Russlands
Schaffung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Subsystems zur Erfassung von Daten über die Dynamik des Kohlenstoffgehalts in Wäldern und Böden sowie von Daten über Entwaldung und Wüstenbildung2786 1530 276 980 1997-2000 Roshydromet, Goskomstat Russlands, Rosleskhoz, Goskomzem Russlands
Schaffung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Subsystems von Daten zu technologischen Prozessen und Produktionsmengen in der Tier- und Pflanzenproduktion im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen2786 1530 276 980 1997-2000 Roshydromet, Staatliches Statistikkomitee Russlands, Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung Russlands
Schaffung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Subsystems zur Sammlung von Daten über die Parameter und Eigenschaften von Haushalts- und Industrieabfällen, die für die Bewertung der Treibhausgasemissionen erforderlich sind2786 1530 276 980 1997-2000 Roshydromet, Staatliches Statistikkomitee Russlands, Staatliches Komitee für Ökologie Russlands
Gewährleistung des Funktionierens eines Subsystems zur Erfassung von Daten über Gasemissionen mit indirektem Treibhauseffekt (CO, NЋх, Nicht-Methan-Kohlenwasserstoffe) sowie über Quellen anderer anthropogener Einflüsse, einschließlich Aerosole2786 1530 276 980 1997-2000
SUMME FÜR UNTERPROGRAMM 220725 11008 2277 7440
3. Schaffung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Beobachtungssystems für Treibhausgase und Aerosole in der Atmosphäre (SONGA)
Erstellung der analytischen Basis des SNPGA. Entwicklung von Mitteln und Methoden zur Messung von Treibhausgasen und Aerosolen, Ausrüstung zur Luftprobenahme1621 730 223 668 1997-2000 Roshydromet, Russische Akademie der Wissenschaften
Metrologische Unterstützung für Treibhausgasmessungen, Entwicklung von Standardproben von Verifizierungstools. Zertifizierung von Messwerkzeugen und -methoden569 210 78 281 1997-2000 Gosstandart of Russia, Roshydromet, Russische Akademie der Wissenschaften
Entwicklung von Standardprojekten für die technische Ausrüstung von SNPGA-Stationen und einheitlichen Beobachtungsprogrammen unter Nutzung nationaler und internationaler Erfahrungen in der Überwachung von Treibhausgasen485 206 79 200 1997-2000
Untersuchung der Gebiete mit vorgeschlagenem Standort von SNPGA-Stationen139 63 19 57 1997-2000 Roshydromet, Russische Akademie der Wissenschaften
Ausstattung der Beobachtungsposten und Analyselabore der SNPGA mit Messgeräten, automatischer Verarbeitung und Datenübertragung, Überprüfungsmitteln, Standardproben und Probenahmegeräten3796 1670 561 1565 1997-2000 Roshydromet, Gosstandart of Russia, Russische Akademie der Wissenschaften
Schulung des Personals von Beobachtungsposten und Analyselabors in den Regeln des Gerätebetriebs und der Qualitätskontrolle der erhaltenen Informationen320 136 52 132 1997-2000
Erstellung und Pflege der SNPGA-Datenbank192 81 31 80 1997-2000 Roshydromet
Bereitstellung wissenschaftlicher und methodischer Anleitung für die SNPGA; Qualitätskontrolle und Analyse der erhaltenen Informationen460 196 74 190 1997-2000 Roshydromet, Gosstandart von Russland
Sicherstellung der Teilnahme an internationalen Vergleichen von Methoden zur Bestimmung von Treibhausgasen und Aerosolen, Austausch der erhaltenen Informationen mit nationalen Diensten, internationalen Organisationen und Arbeitsgremien des Übereinkommens229 98 36 95 1997-2000 Roshydromet, Gosstandart of Russia, Russische Akademie der Wissenschaften
Veröffentlichung thematischer Rezensionen und Jahrbücher mit Analyse des aktuellen Zustands und der Trends bei Treibhausgasen und Aerosolen in der Atmosphäre180 38 37 105 1997-2000 Roshydromet
SUMME FÜR UNTERPROGRAMM 37991 3428 1190 3373
4. System vorbeugender Maßnahmen zur Anpassung der Wirtschaft der Russischen Föderation an den Klimawandel
Entwicklung und Schaffung eines staatlichen Systems zum Sammeln, Analysieren und Zusammenfassen von Informationen über die Auswirkungen des gefährlichen Klimawandels auf verwaltete und natürliche Ökosysteme, Wirtschaftssektoren der Russischen Föderation12596 8189 1969 2438 1997-2000
Verbesserung und Vereinheitlichung von Methoden zur Bewertung und Prognose der Auswirkungen gefährlicher Klimaänderungen auf verwaltete und natürliche Ökosysteme, Wirtschaftssektoren der Russischen Föderation auf der Grundlage inländischer Entwicklungen und offizieller Dokumente der Klimaschutzkonvention1378 891 218 269 1997-2000 Roshydromet, Staatliches Komitee für Ökologie Russlands, Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung Russlands, Rosleskhoz, Ministerium für natürliche Ressourcen Russlands
Entwicklung eines Systems vorbeugender Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in der Land-, Wasser- und Forstwirtschaft16158 10553 2165 3440 1997-2000 Roshydromet, Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung Russlands, Rosleskhoz, Ministerium für natürliche Ressourcen Russlands
Bewertung und Prognose möglicher positiver Folgen des Klimawandels690 454 104 132 1997-2000 Roshydromet, Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung Russlands
Entwicklung eines Systems präventiver Maßnahmen zur Verhinderung der negativen Folgen des Klimawandels auf die Gesundheit der Bevölkerung: Verschlechterung der sanitären und epidemiologischen Situation; Einfluss von Temperaturverhältnissen und Hitzewellen, insbesondere in Großstädten3963 2576 620 767 1997-2000 Gesundheitsministerium Russlands, Roshydromet
Entwicklung von Maßnahmen zur Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels in der Permafrostzone für Energieanlagen, Gasleitungen, Gebäude, Bauwerke und Landverkehrsträger13986 9102 2182 2702 1997-2000 Russische Akademie der Wissenschaften, Roshydromet, Ministerium für Kraftstoffe und Energie Russlands, Verkehrsministerium Russlands, Eisenbahnministerium Russlands, Ministerium für Bauwesen Russlands
Entwicklung eines Maßnahmensystems zur Vermeidung und Reduzierung der negativen regionalen Folgen des Klimawandels7315 4761 1141 1413 1997-2000 Roshydromet, EMERCOM Russlands, Ministerium für natürliche Ressourcen Russlands, Russische Akademie der Wissenschaften
Vorbereitung und Veröffentlichung von Regulierungsdokumenten, die die Arbeit in der Russischen Föderation zur Bewertung, Prognose sowie zur Verhinderung der Auswirkungen gefährlicher Klimaänderungen auf bewirtschaftete und natürliche Ökosysteme, Wirtschaftssektoren der Russischen Föderation, regeln2868 1874 443 551 1997-2000 Roshydromet, Staatliches Komitee für Ökologie Russlands
SUMME FÜR UNTERPROGRAMM 458954 38400 8842 11712
5. Maßnahmensystem zur Begrenzung anthropogener Treibhausgasemissionen und zur Erhöhung ihrer Aufnahme
Schaffung und Verbesserung eines umfassenden Maßnahmensystems zur Emissionsbegrenzung und Erhöhung der Aufnahme von Treibhausgasen, Organisation einer zentralen automatisierten Datenbank zur Gewährleistung der intersektoralen und interregionalen Interaktion5565 2776 1190 1599 1997-2000 Roshydromet
Entwicklung, Schaffung und Verbesserung des rechtlichen und methodischen Rahmens für die wirtschaftliche und administrative Regulierung von Treibhausgasemissionen auf der Grundlage einer automatisierten Mehrzweckdatenbank zur wissenschaftlichen, technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Unterstützung von Aktivitäten für ein breites Spektrum von Branchen und Produktionen5566 2570 796 2200 1997-2000 Wirtschaftsministerium Russlands, Staatliches Komitee für Ökologie Russlands
Maßnahmen zur Verbesserung staatlicher Normensysteme sowie zur Entwicklung und technologischen Erprobung neuer Bundes-, Industrie- und Regionalnormen mit dem Ziel, Emissionen zu reduzieren und Treibhausgasemissionen bei der Herstellung und dem Betrieb von Industrieprodukten, bei der Nutzung von Energieressourcen, im Verkehr, im öffentlichen Raum zu erhöhen Versorgungsunternehmen, Land- und Forstwirtschaft sowie für andere Aktivitäten2978 1372 446 1160 1997-2000 Gosstandart von Russland
Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Energienutzung, zur Einsparung von Kraftstoffen und Rohstoffen, zum Einsatz neuer Kraftstoffarten und zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf dieser Grundlage:
im Kraftstoff- und Energiekomplex4869 2251 699 1919 1997-2000 Industrieministerium Russlands
im Maschinenbau4370 2016 632 1722 1997-2000 Industrieministerium Russlands
in der Verteidigungsindustrie3869 1789 555 1525 1997-2000 Ministerium für Verteidigungsindustrie Russlands
in der Baubranche3869 1789 555 1525 1997-2000 Bauministerium Russlands
in der Landwirtschaft3869 1789 555 1525 1997-2000 Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung Russlands
Maßnahmen zur Erhöhung der Kohlendioxidaufnahme in russischen Wäldern5565 2846 629 2090 1997-2000 Rosleschos
Bilaterale internationale Projekte zur gemeinsamen Umsetzung der Verpflichtungen aus der UN-Klimarahmenkonvention im Bereich der Reduzierung von Emissionen und der Erhöhung der Aufnahme von Treibhausgasen** 1997-2000 Roshydromet, interessierte Ministerien und Abteilungen
Summe für Unterprogramm 558694 27786 8254 22654
6. Entwicklung einer Strategie und Maßnahmen zur Vermeidung gefährlicher Klimaveränderungen und ihrer negativen Folgen für den Zeitraum bis 2020
Entwicklung einer Strategie zur Vermeidung gefährlicher Klimaveränderungen und ihrer negativen Folgen für den Zeitraum bis 2020 mit den Etappen 2001-2005, 2006-2010, 2011-2020453 115 338 1997-2000 Roshydromet, Russische Akademie der Wissenschaften
Entwicklung eines Bundeszielprogramms für 2001-20051011 257 754 1997-2000 Roshydromet, Russische Akademie der Wissenschaften, Ministerium für Brennstoffe und Energie Russlands, Rosleskhoz, Ministerium für natürliche Ressourcen Russlands, Staatliches Komitee für Ökologie Russlands
Vorbereitung und Veröffentlichung nationaler Berichte und anderer Dokumente der Russischen Föderation für die Vertragsstaatenkonferenz gemäß der UN-Klimarahmenkonvention459 113 346 1997-2000 Roshydromet
Entwicklung eines methodischen Rahmens, Schaffung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Systems zur umfassenden ökologischen und sozioökonomischen Bewertung der Folgen der Auswirkungen von Treibhausgasen und des Klimawandels auf Wirtschaftssektoren, menschliche Gesundheit und Wohlbefinden unter verschiedenen Szenarien und Prognosen1798 460 1338 1997-2000 Roshydromet, Russische Akademie der Wissenschaften
SUMME FÜR UNTERPROGRAMM 6 3721 945

eine Strecke, für die das Luftfahrtunternehmen beschlossen hat, die Luftbeförderung vorbehaltlich der Gewährung eines Zuschusses aus dem Bundeshaushalt in Höhe von höchstens 50 Prozent der in Anlage Nr. 1 zu dieser Regelung genannten Fördergrenze durchzuführen;

„Sondertarif“- der vom Luftfahrtunternehmen festgelegte Tarif für die Beförderung eines Passagiers in eine Richtung für alle Sitzplätze in der Economy-Class-Kabine auf einer subventionierten Strecke, dessen Höhe unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer den im Anhang angegebenen Betrag nicht überschreitet Nr. 2;

„subventionierte Strecke“- eine Strecke, deren Abfahrts- und Zielorte in den Gebieten verschiedener Teilgebiete der Russischen Föderation liegen und die in der Liste der subventionierten Strecken gemäß den Absätzen 7-9 dieser Regeln aufgeführt ist;

„Hub-Flughafen“- Flughäfen in den Städten St. Petersburg, Jekaterinburg, Nowosibirsk, Krasnodar, Sotschi, Ufa, Krasnojarsk, Samara, Rostow am Don, Chabarowsk, Wladiwostok, Kasan, Perm, Irkutsk, Mineralnyje Wody, Tjumen, Kaliningrad, Jakutsk und Juschno -Sachalinsk;

„tatsächlicher Passagierumsatz“- das Produkt, das sich aus der Multiplikation der Anzahl der in einem Monat auf einer subventionierten Strecke beförderten Passagiere mit der Länge der Strecke in eine Richtung ergibt.

3. Anspruch auf eine Subvention haben Luftfahrtunternehmen, die mit dem Bundesamt für Luftverkehr einen Subventionsvertrag (im Folgenden: Vertrag) abgeschlossen haben und die Luftbeförderung mit Luftfahrzeugen durchgeführt haben, die im Zertifikat des Luftfahrtunternehmens aufgeführt sind:

a) mit einer Häufigkeit von mindestens 1 Flug pro Woche – auf Strecken, die in der Liste der subventionierten Strecken der ersten, zweiten, dritten, vierten und fünften Stufe gemäß Absatz 9 dieser Regeln aufgeführt sind;

b) mit einer Häufigkeit von mindestens 2 Flügen pro Woche – auf Strecken, die in der Liste der subventionierten Strecken an sechster Stelle gemäß Absatz 9 dieser Regeln aufgeführt sind.

Informationen zu Änderungen:

Wenn das Luftfahrtunternehmen im Antrag eine kofinanzierte Strecke angegeben hat, eine Kopie des entsprechenden Rechtsakts der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation über die Gewährung von Zuschüssen aus dem Haushalt der konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation an Luftfahrtunternehmen in In Bezug auf diese Route und (oder) Kopien von Programmen zur Entwicklung des Luftverkehrs von Abflug- (Ziel-)Flughäfen sind dem Antrag auch Routen beigefügt, die von einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation genehmigt wurden (in Bezug auf die in Absatz genannten Routen). 8 von Absatz 2 dieser Regeln) und (oder) ein vom Generaldirektor und Hauptbuchhalter (falls vorhanden) dieses Luftfahrtunternehmens unterzeichnetes Schreiben des Luftfahrtunternehmens über seine Absicht, Lufttransporte auf dieser Strecke durchzuführen (in in Bezug auf die in Abschnitt 2 Absatz 9 dieser Regeln genannten Strecken).

Beabsichtigt das Luftfahrtunternehmen, einen Lufttransport auf einer subventionierten Strecke mit Zwischenlandung und Umstieg von einem Luftfahrzeug eines Typs auf ein Luftfahrzeug eines anderen Typs durchzuführen, wird in der Spalte „Anmerkung“ des Antrags ein entsprechender Vermerk vermerkt.

Nach dem 1. Dezember eingereichte Anträge werden vom Luftverkehrsbundesamt nach Genehmigung der Liste der geförderten Strecken berücksichtigt.

Informationen zu Änderungen:

Informationen zu Änderungen:

Ziffer 8 wurde vom 2. März 2018 um Ziffer „d.1“ ergänzt – Beschluss

d.1) Das Flugverkehrsaufkommen auf der Strecke im Jahr vor dem Jahr der Gewährung des Zuschusses betrug nicht mehr als 15.000 Passagiere (in beide Richtungen) – für subventionierte Strecken, auf denen im Jahr vor dem Jahr der Gewährung des Zuschusses die Zahl der Passagiere (in beide Richtungen) nicht überschritten wurde Das in Unterabsatz „d“ dieses Absatzes angegebene maximale Flugverkehrsaufkommen wurde erreicht.

e) Die Strecke gilt nicht für Strecken, auf denen der Lufttransport von Passagieren gemäß anderen Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation aus dem Bundeshaushalt subventioniert wird.

9. Die Strecken werden in der folgenden Reihenfolge in die Liste der geförderten Strecken aufgenommen:

a) zunächst einmal - Strecken, für die ein Subjekt der Russischen Föderation beschlossen hat, einem Luftfahrtunternehmen einen Zuschuss aus dem Haushalt eines Subjekts der Russischen Föderation für den Lufttransport aus dem Hoheitsgebiet dieses Subjekts der Russischen Föderation zu gewähren der Russischen Föderation und (oder) in deren Hoheitsgebiet in Höhe von mehr als 60 Prozent des in Anhang Nr. 1 dieser Regeln angegebenen maximalen Förderbetrags oder auf Strecken, auf denen sich mindestens einer der Flughäfen in einem vorgesehenen besiedelten Gebiet befindet für in Anhang Nr. 3 zu diesen Regeln;

d) viertens - Strecken, die im Jahr vor dem Jahr der Gewährung der Subvention in die Liste der subventionierten Strecken aufgenommen wurden, auf denen der Luftverkehr durchgeführt wurde, und der Durchschnittswert des komplexen Indikators für die Wirksamkeit der Subventionierung des tatsächlichen Passagierumsatzes für die Die Dauer des Luftverkehrs hat die Grenzwerte des komplexen Effizienzindikators zur Subventionierung des tatsächlichen Passagierumsatzes gemäß Anlage Nr. 4 nicht überschritten.

e) fünftens – Strecken, auf denen im Jahr vor dem Jahr der Gewährung des Zuschusses nicht mehr als 30 reguläre Flüge durchgeführt wurden;

Informationen zu Änderungen:

Absatz 9 wurde vom 2. März 2018 durch Unterabsatz „e“ ergänzt – Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 13. Februar 2018 N 150

f) sechstens – Strecken, auf denen im Jahr vor dem Jahr der Gewährung des Zuschusses mehr als 30 reguläre Flüge durchgeführt wurden.

10. Die Liste der geförderten Strecken wird auf der offiziellen Website des Bundesamtes für Luftverkehr im Internet-Informations- und Telekommunikationsnetz veröffentlicht.

Stellt das Luftfahrtunternehmen einen Antrag nach dem 1. Dezember des Jahres, das dem Jahr der Gewährung des Zuschusses vorausgeht, wird die im Antrag genannte Strecke in die Liste der geförderten Strecken aufgenommen, wenn sie die in Absatz 8 dieser Regeln genannten Voraussetzungen für geförderte Strecken erfüllt und diese Strecke steht nicht auf der Liste der subventionierten Strecken.

Im Falle einer Kündigung des Vertrages auf Initiative des Luftfahrtunternehmens vor Beginn des regulären Luftverkehrs auf einer subventionierten Strecke oder im Zusammenhang mit der Kündigung des regulären Luftverkehrs auf einer subventionierten Strecke durch das Luftfahrtunternehmen sowie in der Im Falle einer Vertragsbeendigung im Falle eines Verstoßes des Luftfahrtunternehmens gegen die in diesen Regeln und der Vereinbarung vorgesehenen Bestimmungen veröffentlicht das Bundesluftfahrtamt innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum der Vertragsbeendigung Informationen darüber subventionierte Strecken, auf denen der Transport eingestellt wurde, auf der offiziellen Website des Luftverkehrsbundesamtes.

11. Die Liste der geförderten Strecken wird in diesem Jahr durch das Luftverkehrsbundesamt in folgenden Fällen gekürzt und (oder) präzisiert:

a) wenn der Durchschnittswert des komplexen Indikators für die Wirksamkeit der Subventionierung des tatsächlichen Passagierumsatzes entlang der Strecke für mehr als 3 Monate des laufenden Jahres die in den Anlagen Nr. 2.2 und bis angegebenen Grenzwerte dieses Indikators überschreitet diese Regeln;

b) wenn das Luftfahrtunternehmen ein Ablehnungsschreiben zur Durchführung der Luftbeförderung auf einer subventionierten Strecke eingereicht hat;

12. Nach Eingang eines Antrags von mehr als einem Luftfahrtunternehmen für eine in der Liste der subventionierten Strecken aufgeführte Strecke schließt das Bundesamt für Luftverkehr eine Vereinbarung mit dem Luftfahrtunternehmen ab, das den Einsatz moderner, auf dem Territorium der Russischen Föderation hergestellter Flugzeuge plant nach dem 1. Januar 2009 für den regionalen Luftverkehr g. oder Luftfahrzeuge, bei denen der Kolbenmotor durch einen Turboprop-Motor ersetzt wurde.

Wenn zwei oder mehr Luftfahrtunternehmen, die nach dem 1. Januar 2009 auf dem Territorium der Russischen Föderation hergestellte moderne Flugzeuge oder Flugzeuge, bei denen der Kolbenmotor durch einen Turboprop-Motor ersetzt wurde, für den regionalen Luftverkehr einzusetzen beabsichtigen, Anträge für dieselbe Strecke eingereicht haben, In die Liste der subventionierten Strecken aufgenommen, kommt der Vertrag mit dem Luftfahrtunternehmen zustande, das im Antrag den niedrigsten Wert des umfassenden Indikators für die Wirksamkeit der Subventionierung des maximalen Passagierumsatzes angegeben hat.

Wenn unter den Luftfahrtunternehmen, die einen Antrag für eine Strecke gestellt haben, die in der Liste der subventionierten Strecken aufgeführt ist, kein Luftfahrtunternehmen plant, nach dem 1. Januar 2009 auf dem Territorium der Russischen Föderation hergestellte moderne Flugzeuge oder Flugzeuge mit Kolbenmotoren einzusetzen Für den regionalen Luftverkehr wurde der Vertrag mit einem Luftfahrtunternehmen geschlossen, das vor dem 1. Januar 2009 in der Russischen Föderation hergestellte oder im Ausland hergestellte Flugzeuge für den Lufttransport einsetzen will und dies im Antrag angibt der niedrigste Wert des umfassenden Indikators für die Wirksamkeit der Subventionierung des maximalen Passagierumsatzes.

13. Die Vereinbarung sieht außerdem Folgendes vor:

a) die Verpflichtung des Luftfahrtunternehmens, spätestens 5 Tage vor Beginn der Flugbeförderung den Verkauf von Tickets zu einem Preis sicherzustellen, der den Betrag des Sondertarifs für alle Sitzplätze in der Economy-Class-Kabine für die Flugbeförderung nicht übersteigt subventionierte Strecken;

b) die Verpflichtung des Luftfahrtunternehmens, gemäß seinem Antrag Luftbeförderungen auf einer subventionierten Strecke durchzuführen;

c) Form, Verfahren und Fristen für die Vorlage des Berichts des Luftfahrtunternehmens über die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Flüge, die Anzahl der beförderten Passagiere, den tatsächlichen Passagierumsatz, die angewandten Tarife, die dem Luftfahrtunternehmen zustehenden Subventionen und einen umfassenden Indikator für die Wirksamkeit der Subventionierung der tatsächliche Passagierumsatz (im Folgenden als Bericht bezeichnet);

d) die Zustimmung des Luftfahrtunternehmens, dass das Bundesamt für Luftverkehr und autorisierte staatliche Finanzkontrollbehörden Kontrollen zur Einhaltung der in diesen Regeln vorgesehenen Bedingungen, Zwecke und Verfahren für die Gewährung von Zuschüssen durchführen;

e) das Verfahren zur Kündigung des Vertrages im Falle eines Verstoßes gegen die in dieser Geschäftsordnung und im Vertrag vorgesehenen Bestimmungen;

14. Um einen Zuschuss zu erhalten, reicht das Luftfahrtunternehmen monatlich, spätestens am 15. des auf den Berichtsmonat folgenden Monats, eine Meldung beim Luftverkehrsbundesamt ein.

Für die Richtigkeit der im Bericht enthaltenen Informationen ist das Luftfahrtunternehmen verantwortlich.

Meldungen über die regionale Luftbeförderung von Passagieren, die vom 1. Dezember bis einschließlich 15. Dezember 2018 durchgeführt wurden, sind bis spätestens 20. Dezember 2018 beim Luftverkehrsbundesamt einzureichen.

15. Die Gewährung von Zuschüssen erfolgt im Rahmen der im Bundesgesetz über den Bundeshaushalt für das entsprechende Haushaltsjahr und Planungszeitraum vorgesehenen Mittelzuweisungen sowie der dem Bundesluftverkehr in vorgeschriebener Weise mitgeteilten Grenzen der Haushaltsverpflichtungen Agentur als Empfänger von Bundeshaushaltsmitteln für die in Absatz 1 dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Zwecke gemäß Verträgen.

Die Höhe des Zuschusses wird berechnet, indem die Höhe der für jede subventionierte Strecke gewährten Zuschüsse addiert wird, wobei jeder Zuschuss als Produkt aus der Anzahl der durchgeführten Flüge und der Höhe des für einen Flug bereitgestellten Zuschusses ermittelt wird, wobei der Höchstbetrag nicht überschritten wird Höhe des in Anlage Nr. 1 dieser Regeln vorgesehenen Zuschusses und der in Anlage Nr. 5 angegebene Koeffizient.

Erfolgt der Lufttransport entlang einer subventionierten Strecke mit Zwischenlandung und Ersatz eines Flugzeugs eines Typs durch ein Flugzeug eines anderen Typs, wird die Höhe der Subvention als Höhe der Subventionen für jeden Abschnitt dieser Beförderung berechnet.

17. Das Luftverkehrsbundesamt prüft innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Berichts dessen Vollständigkeit und Richtigkeit der Ausführung und entscheidet über die Übertragung eines Zuschusses an das Luftfahrtunternehmen oder über die Rücksendung von Unterlagen unter Angabe der Gründe an das Luftfahrtunternehmen zurückkehren.

Die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Berichte der Luftfahrtunternehmen über den regionalen Luftverkehr, die im Zeitraum vom 1. Dezember bis einschließlich 15. Dezember 2018 durchgeführt wurden, sowie die Entscheidung über die Übertragung von Zuschüssen im Zusammenhang mit diesen Transporten erfolgt spätestens durch das Bundesamt für Luftverkehr 24. Dezember 2018.

18. Dokumente werden an das Luftfahrtunternehmen zurückgegeben, wenn darin Tippfehler oder technische Fehler festgestellt werden und (oder) wenn Dokumente entgegen den vertraglichen Anforderungen eingereicht werden.

19. Das Luftfahrtunternehmen korrigiert innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des zurückgegebenen Berichts etwaige Tippfehler, technische Fehler und (oder) Verstöße und übermittelt dem Bundesamt für Luftverkehr einen aktualisierten Bericht.

Das Luftverkehrsbundesamt prüft innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des aktualisierten Berichts des Luftfahrtunternehmens dessen Vollständigkeit und Richtigkeit der Ausführung und entscheidet, dem Luftfahrtunternehmen einen Zuschuss zu gewähren oder die Gewährung eines Zuschusses zu verweigern Subvention.

Informationen zu Änderungen:

Menge

Passagier

Streckenlänge in eine Richtung

weniger als 200 km

1001 - 1100 km

1101 - 1200 km

1201 - 1400 km

1401 oder mehr km

_____________________________

* In Bezug auf die Strecke, die die Anforderungen von Absatz 8 Unterabsatz „d.1“ der Regeln für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt an Luftverkehrsorganisationen für die Durchführung der regionalen Luftbeförderung von Passagieren auf dem Territorium erfüllt Russische Föderation und die Bildung eines regionalen Streckennetzes, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 25. Dezember 2013 N 1242 „Über die Bereitstellung von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt an Luftverkehrsorganisationen für die Umsetzung des regionalen Luftverkehrs“. der Zahl der Passagiere auf dem Territorium der Russischen Föderation und der Bildung eines regionalen Streckennetzes“, kann der Höchstbetrag dieser Subvention um das Zweifache gekürzt werden.

** Für den Föderationskreis Fernost und die Arktiszone der Russischen Föderation beträgt die Anzahl der Passagiersitze im Flugzeug 112; auf kofinanzierten Strecken ist die Anzahl der Passagiersitze im Flugzeug nicht begrenzt.

Mit Änderungen und Ergänzungen von:

Streckenlänge (eine Richtung)

weniger als 200 km

901 oder mehr km

Stadt Norilsk, Region Krasnojarsk


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„Zur Entwicklung, Umsetzung und Bewertung der Wirksamkeit einzelner staatlicher Programme der Russischen Föderation“

(in der Fassung vom 7. März 2018,
mit Änderungen und Ergänzungen des Textes,
gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Februar 2018 Nr. 196)

Die Regierung der Russischen Föderation beschließt:

1. Genehmigen Sie das beigefügte Dokument:

Regeln für die Entwicklung, Umsetzung und Bewertung der Wirksamkeit einzelner staatlicher Programme der Russischen Föderation (im Folgenden als Regeln bezeichnet);

Änderungen, die an Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation vorgenommen werden.

2. Stellen Sie fest, dass die Regeln im Jahr 2017 unter Berücksichtigung der folgenden Merkmale angewendet werden:

Die Vorlage von Gesetzesentwürfen der Regierung der Russischen Föderation über die Genehmigung staatlicher Programme der Russischen Föderation, die den Regeln unterliegen (im Folgenden als staatliche Pilotprogramme bezeichnet), an die Regierung der Russischen Föderation erfolgt durch den Verantwortlichen Ausführende von staatlichen Pilotprogrammen ohne deren Koordination mit Mitausführenden und Teilnehmern von staatlichen Pilotprogrammen, föderalen Exekutivorganen, mit Ausnahme des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und des Finanzministeriums der Russischen Föderation, ohne Inhaber einer öffentliche Diskussion dieser Gesetzesentwürfe der Regierung der Russischen Föderation und deren Prüfung durch öffentliche Räte verantwortlicher Ausführende der entsprechenden staatlichen Pilotprogramme sowie ohne Vorlage zusätzlicher und begründender Materialien gemäß den Unterabsätzen „a“ „-“k“ , „n“ und „o“ von Absatz 15 der Regeln;

Die Entwicklung staatlicher Pilotprogramme erfolgt ohne den Einsatz eines analytischen Informationssystems zur Gewährleistung der Offenheit der Aktivitäten der föderalen Exekutivbehörden, das sich im Internet-Informations- und Telekommunikationsnetz (www.programs.gov.ru) befindet, vorgesehen in Absatz 4 der Regeln;

Die Entwicklung staatlicher Pilotprogramme erfolgt ohne Einstufung von Projekten (Programmen) und abteilungsbezogenen Zielprogrammen gemäß Absatz 29 der Geschäftsordnung sowie ohne Beurteilung, ob die Ziele staatlicher Pilotprogramme durch Projekte (Programme) und abteilungsbezogene Ziele erreicht werden Programme gemäß Absatz 12 der Geschäftsordnung;

bei der Bildung des Prozesses als Teil des Pilotstaatsprogramms gemäß Absatz 10 der Geschäftsordnung ist es zulässig, einzelne Aktivitäten darin einzubeziehen, ohne entsprechende Ressortzielprogramme zu entwickeln;

Zur Integration von Bundeszielprogrammen in das Modelllandesprogramm kann innerhalb seiner Zusammensetzung eine eigenständige Leitung (Teilprogramm) gebildet werden;

Der Überwachungsplan für die Umsetzung staatlicher Pilotprogramme gemäß Absatz 39 der Geschäftsordnung wird vom verantwortlichen Vollstrecker des entsprechenden staatlichen Pilotprogramms zusammen mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation für den Zeitraum bis zum 30. April genehmigt. 2018.

3. Bundesvollzugsbehörden, die für die Durchführung staatlicher Pilotprogramme verantwortlich sind:

vor dem 15. November 2017 gemäß dem festgelegten Verfahren der Regierung der Russischen Föderation Gesetzesentwürfe der Regierung der Russischen Föderation über die Genehmigung staatlicher Pilotprogramme vorzulegen, die unter Berücksichtigung von Absatz 2 dieser Resolution erstellt wurden;

Absatz 3 von Satz 3 ist gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 23. Februar 2018 Nr. 196 ungültig geworden.

4. An das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation:

im Einvernehmen mit dem Ministerium der Russischen Föderation für Angelegenheiten des Nordkaukasus, dem Ministerium der Russischen Föderation für die Entwicklung des Fernen Ostens und dem Finanzministerium der Russischen Föderation bis zum 1. November 2017 die Anforderungen an die Form der Bereitstellung genehmigen zusammenfassende Informationen zur raschen Entwicklung vorrangiger Gebiete;

genehmigen Sie bis zum 15. November 2017 methodische Empfehlungen für das Ranking von Projekten (Programmen) und Zielprogrammen der Abteilungen unter Berücksichtigung der Bewertung der Zielerreichung der staatlichen Pilotprogramme;

Der Regierung der Russischen Föderation vor dem 15. November 2017 in der vorgeschriebenen Weise einen Gesetzesentwurf der Regierung der Russischen Föderation vorlegen, der Änderungen der Verordnungen über die Entwicklung, Genehmigung und Umsetzung von Zielprogrammen der Abteilungen vorsieht, die durch das Dekret der Russischen Föderation genehmigt wurden Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 2005 Nr. 239 „Über die Genehmigung der Verordnungen über die Entwicklung, Genehmigung und Umsetzung von Zielprogrammen der Abteilungen“, auch im Hinblick auf die Festlegung der Möglichkeit, Aktivitäten mit abteilungsübergreifendem Charakter in Zielprogramme der Abteilungen einzubeziehen und Vereinfachung des Verfahrens zur Genehmigung von Ressortzielprogrammen.

5. Föderale Exekutivbehörden, die verantwortliche Vollstrecker, Mitausführende und Teilnehmer des staatlichen Programms der Russischen Föderation „Entwicklung des Gesundheitswesens“ sind, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15. April 2014 Nr. 294 „Über die Genehmigung von das staatliche Programm der Russischen Föderation „Entwicklung des Gesundheitswesens“, das staatliche Programm der Russischen Föderation „Entwicklung der Bildung“ für 2013 – 2020, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15. April 2014 Nr. 295 „Mit Genehmigung des Staates“. Programm der Russischen Föderation „Entwicklung der Bildung“ für 2013 – 2020“, das staatliche Programm der Russischen Föderation „Bereitstellung von zugänglichem und komfortablem Wohnraum und Versorgungsdienstleistungen für Bürger der Russischen Föderation“, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15. April 2014 Nr. 323 „Über die Genehmigung des Staatsprogramms der Russischen Föderation „Bereitstellung von bezahlbarem und komfortablem Wohnraum und Versorgungsdienstleistungen für Bürger der Russischen Föderation“, des Staatsprogramms der Russischen Föderation „Entwicklung des Verkehrssystems“ , genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15. April 2014 Nr. 319 „Über die Genehmigung des staatlichen Programms der Russischen Föderation „Entwicklung des Verkehrssystems“ und des staatlichen Programms zur Entwicklung der Landwirtschaft und Regulierung von Märkte für landwirtschaftliche Produkte, Rohstoffe und Lebensmittel für die Jahre 2013 - 2020, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 14. Juli 2012 Nr. 717 „Über das staatliche Programm zur Entwicklung der Landwirtschaft und Regulierung der Märkte für landwirtschaftliche Produkte“. , Rohstoffe und Lebensmittel für 2013 - 2020“, stellen sicher, dass im Jahr 2018 ein Bericht über den Fortschritt der Umsetzung dieser staatlichen Programme im Jahr 2017 gemäß dem Verfahren für die Entwicklung, Umsetzung und Bewertung der Wirksamkeit staatlicher Programme der Russischen Föderation vorgelegt wird Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 2. August 2010 Nr. 588 „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Entwicklung, Umsetzung und Bewertung der Wirksamkeit staatlicher Programme der Russischen Föderation.“

Regeln für die Entwicklung, Umsetzung und Bewertung der Wirksamkeit einzelner staatlicher Programme der Russischen Föderation

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Entwicklung, Umsetzung und Bewertung der Wirksamkeit staatlicher Programme der Russischen Föderation fest, die in den Positionen 1, 2, 5, 24 und 25 der Liste der genehmigten staatlichen Programme der Russischen Föderation vorgesehen sind durch Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 11. November 2010 Nr. 1950-r (im Folgenden als staatliche Pilotprogramme bezeichnet).

2. Die Entwicklung und Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms erfolgt durch das föderale Exekutivorgan oder einen anderen Hauptverwalter der Bundeshaushaltsmittel, der von der Regierung der Russischen Föderation zum verantwortlichen Vollstrecker des staatlichen Pilotprogramms ernannt wird (im Folgenden: der verantwortliche Vollstrecker), zusammen mit interessierten föderalen Exekutivbehörden und anderen staatlichen Stellen und Organisationen, die die Hauptverwalter von Mitteln aus dem Bundeshaushalt und den Haushalten der außerbudgetären Staatsfonds der Russischen Föderation sind – Mitvollstrecker und Teilnehmer des Pilotprojekts Landesprogramm.

3. Die Bildung staatlicher Pilotprogramme erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

a) Gewährleistung der Erreichung der in strategischen Planungsdokumenten vorgesehenen Ziele der sozioökonomischen Entwicklung und der nationalen Sicherheit der Russischen Föderation;

b) Sicherstellung der Konsolidierung der Haushaltszuweisungen des Bundeshaushalts und der Haushalte der außerbudgetären Staatsfonds der Russischen Föderation mit dem Ziel, die staatliche Politik in relevanten Bereichen umzusetzen und die Erreichung der geplanten Ergebnisse zu beeinflussen;

c) Integration staatlicher Finanz- und Regulierungsmaßnahmen (einschließlich Regulierungsmaßnahmen, Tarifregulierung, Steuer- und Nichtsteueraufwendungen, Befreiungen und andere Präferenzen, Verbesserung der Lizenzierungsverfahren, Umsetzung von Kontroll- und Aufsichtsaktivitäten, Umsetzung von Strukturreformen in der Branche), die sich auswirken die Erreichung der Ziele der Staatspolitik im jeweiligen Bereich;

d) Koordinierung der Aktivitäten staatlicher Pilotprogramme mit den Aktivitäten staatlicher Programme der Teilstaaten der Russischen Föderation und den Aktivitäten, die in Entwicklungsprogrammen (anderen Programmen) staatlicher Unternehmen, staatlicher Unternehmen und Aktiengesellschaften vorgesehen sind staatliche Beteiligung;

e) Einbeziehung von Projekten (Programmen) und Ressortzielprogrammen in Landespilotprogramme, die das Rankingverfahren durchlaufen haben und deren Umsetzung die vollständige und wirksamste Erreichung der in den Landespilotprogrammen gesetzten Ziele gewährleistet.

4. Die Entwicklung und Genehmigung des Entwurfs des staatlichen Pilotprogramms erfolgt elektronisch unter Verwendung eines analytischen Informationssystems zur Gewährleistung der Offenheit der Aktivitäten der Bundesorgane, das sich im Internet-Informations- und Telekommunikationsnetz (im Folgenden als Internet bezeichnet) befindet ( www.programs.gov. ru) (im Folgenden als Portal der staatlichen Programme bezeichnet) und auf Papier.

Bei der Entwicklung und Durchführung eines Pilot-Landesprogramms erfolgt die Erstellung von Dokumenten und der Austausch von Dokumenten (mit Ausnahme von Dokumenten, die Informationen über die Aktivitäten der in die Pilot-Landesprogramme integrierten Bundeszielprogramme enthalten, als Staatsgeheimnisse eingestufte Informationen und Informationen von a vertraulicher Natur) zwischen dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation, dem Finanzministerium der Russischen Föderation, dem verantwortlichen Vollstrecker, den Mitausführenden und den Teilnehmern des staatlichen Pilotprogramms erfolgt über das Portal der staatlichen Programme in elektronischer Form Dokumente mit einem Zertifikat einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur des Leiters (befugter Person) und auf Papier.

Austausch von Dokumenten mit Informationen über die Aktivitäten von Bundeszielprogrammen, die in staatliche Pilotprogramme integriert sind, als Staatsgeheimnisse eingestufte Informationen und vertrauliche Informationen zwischen dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und dem Finanzministerium der Russischen Föderation , Mitausführende, Teilnehmer am Pilot-Landesprogramm und interessierte Bundesbehörden durch Exekutivbehörden und Organisationen werden auf dem Papier durchgeführt.

5. Das staatliche Pilotprogramm wird durch einen Rechtsakt der Regierung der Russischen Föderation genehmigt.

Die öffentliche Diskussion des Entwurfs des staatlichen Pilotprogramms erfolgt in Übereinstimmung mit den Regeln für die Offenlegung von Informationen über die Ausarbeitung von Entwürfen von Rechtsakten und den Ergebnissen ihrer öffentlichen Diskussion durch föderale Exekutivbehörden, die durch ein Dekret der Regierung der Russischen Föderation genehmigt wurden Bund vom 25. August 2012 Nr. 851 „Über das Verfahren zur Offenlegung von Informationen durch Bundesvollzugsbehörden über die Ausarbeitung von Entwürfen von Rechtsakten und die Ergebnisse ihrer öffentlichen Diskussion.“

Der Entwurf des staatlichen Pilotprogramms sowie Vorschläge zur Änderung des staatlichen Pilotprogramms werden gleichzeitig mit der Vorlage bei der Regierung der Russischen Föderation zur Prüfung an die Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation zur Prüfung gemäß den vorgelegt Bundesgesetz „Über die parlamentarische Kontrolle“.

Das von der Regierung der Russischen Föderation genehmigte Pilotstaatsprogramm wird innerhalb von 2 Wochen ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung des Regulierungsrechtsakts über seine Genehmigung auf der offiziellen Website des verantwortlichen Testamentsvollstreckers im Internet veröffentlicht.

II. Anforderungen an den Inhalt von Pilotprogrammen der Regierung

6. Ein staatliches Pilotprogramm ist ein Dokument, das die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Landespolitik in dem betreffenden Bereich vorsieht, die in strategischen Planungsdokumenten nach den Grundsätzen des Projektmanagements festgelegt sind.

7. Das Pilotlandprogramm umfasst Projekte (Programme) und (oder) einzelne Aktivitäten programmübergreifender Projekte (Programme) sowie Ressortzielprogramme.

Interprogrammprojekte (Programme) sind vorrangige und abteilungsübergreifende Projekte (Programme), einschließlich einzelner Aktivitäten, deren Umsetzung im Rahmen von zwei oder mehr staatlichen Programmen der Russischen Föderation erfolgt, darunter verschiedene föderale Exekutivbehörden und andere Hauptmanager des Bundes Haushaltsmittel und Haushalte staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation.

Das staatliche Pilotprogramm kann Projekte (Programme) umfassen, deren Umsetzung von zwei oder mehr Hauptverwaltern von Mitteln aus dem Bundeshaushalt und den Haushalten der außerbudgetären Staatsfonds der Russischen Föderation durchgeführt wird.

Das Pilotlandprogramm kann Einzelmaßnahmen umfassen, die darauf abzielen, die Tätigkeit der Zentralstellen der Bundesvollzugsbehörden und ihrer Gebietskörperschaften finanziell zu unterstützen.

8. Projekte (Programme), einzelne Aktivitäten von programmübergreifenden Projekten (Programmen) und Ressortzielprogrammen werden nach den Umsetzungsbereichen (Teilprogrammen) des Pilot-Landesprogramms gruppiert.

9. Die in das Pilotlandprogramm integrierten Aktivitäten der Bundeszielprogramme spiegeln sich in der Struktur des Pilotlandprogramms in seinen Bereichen (Teilprogrammen) als Teil der jeweiligen Projekte (Programme), Ressortzielprogramme wider oder sind als eigenständige Projekte (Programme) eingebunden ) und (oder) separate Veranstaltungen programmübergreifende Projekte (Programme) oder abteilungsspezifische Zielprogramme.

10. Das Pilotstaatsprogramm besteht aus Design- und Prozessteilen.

Der Projektteil des Pilot-Landesprogramms umfasst vorrangige Projekte (Programme), Abteilungsprojekte (Programme), Interprogramm-Projekte (Programme) und einzelne Aktivitäten von Interprogramm-Projekten (Programmen).

Die Bildung und Umsetzung von vorrangigen und abteilungsbezogenen Projekten (Programmen) des staatlichen Pilotprogramms erfolgt gemäß den von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Verordnungen über die Organisation von Projektaktivitäten

Der Prozessteil des Pilotlandesprogramms umfasst ressortbezogene Zielprogramme und ggf. Einzelmaßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Tätigkeit der Zentralstellen der Bundesorgane und ihrer Gebietskörperschaften.

Die Bildung und Umsetzung von Abteilungszielprogrammen erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Entwicklung, Genehmigung und Umsetzung von Abteilungszielprogrammen, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 2005 Nr. 239 „Über die Genehmigung von die Verordnungen über die Entwicklung, Genehmigung und Umsetzung von Ressortzielprogrammen“.

Mitausführende des Landespilotenprogramms sind Bundesvollzugsbehörden, andere staatliche Stellen und Organisationen, deren Vertreter von den Leitern vorrangiger Projekte (Programme), Ressortprojekte (Programme) und programmübergreifender Projekte (Programme) sowie der Bundesvollzug bestimmt werden Behörden und Organisationen, die die Hauptverwalter von Mitteln aus dem Bundeshaushalt und den Haushalten staatlicher außerbudgetärer Mittel der Russischen Föderation sind und die im staatlichen Pilotprogramm vorgesehenen Zielprogramme der Abteilungen umsetzen.

Teilnehmer des Pilotlandesprogramms sind Bundesvollzugsbehörden, sonstige staatliche Stellen und Organisationen, die an der Umsetzung von Schwerpunktprojekten (Programmen), Ressortprojekten (Programmen), programmübergreifenden Projekten (Programmen) und Ressortzielprogrammen beteiligt sind.

11. Ein staatliches Pilotprogramm darf nicht mehr als 5 Ziele haben.

Die Ziele des staatlichen Pilotprogramms müssen die Kriterien erfüllen, spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert zu sein. Die Ziele des staatlichen Pilotprogramms werden in Form von Zielwerten von Indikatoren (Indikatoren) der sozioökonomischen Entwicklung der Russischen Föderation und der Gewährleistung der nationalen Sicherheit am Ende der Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms formuliert, die zufrieden stellen eine der folgenden Bedingungen:

a) Zielwerte von Indikatoren (Indikatoren) werden nach Methoden internationaler Organisationen berechnet;

b) Zielwerte von Indikatoren (Indikatoren) werden auf der Grundlage föderaler statistischer Beobachtungsdaten, auch nach Teilgebieten der Russischen Föderation (Gruppen von Teilgebieten der Russischen Föderation), ermittelt;

c) Zielwerte von Indikatoren (Indikatoren) werden nach Methoden berechnet, die von den föderalen Exekutivbehörden genehmigt, in zusätzlichen und unterstützenden Materialien für das staatliche Pilotprogramm vorgesehen und mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation vereinbart wurden.

12. Die im Pilot-Landesprogramm enthaltenen Projekte (Programme) und Ressortzielprogramme müssen auf die Erreichung der Ziele des Pilot-Landesprogramms ausgerichtet sein und gemeinsam deren Erreichung sicherstellen. Eine angemessene Beurteilung der Abdeckung der Ziele von Landespilotprogrammen durch Projekte (Programme) und Ressortzielprogramme erfolgt im Rahmen der Rangfolge von Projekten (Programmen) und Ressortzielprogrammen.

13. Das Pilotstaatsprogramm enthält:

a) Reisepass des Landesprogramms in der Form gemäß Anlage Nr. 1.

Die Anforderungen für das Ausfüllen des Pilotpasses für staatliche Programme werden vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation im Einvernehmen mit dem Finanzministerium der Russischen Föderation genehmigt und unterliegen der Veröffentlichung auf dem Portal für staatliche Programme.

b) Anträge, die Folgendes enthalten:

Struktur des Landesprogramms gemäß Anlage Nr. 2;

Liste der Mitausführenden und Teilnehmer des Pilotstaatsprogramms;

Regeln für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt an die Haushalte der Teilstaaten der Russischen Föderation im Rahmen eines staatlichen Pilotprogramms (sofern das staatliche Pilotprogramm die Bereitstellung solcher Zuschüsse vorsieht);

eine Liste der Kapitalbauprojekte, Veranstaltungen (erweiterte Investitionsprojekte) und Immobilienobjekte, die in das gezielte Bundesinvestitionsprogramm einbezogen sind (einzuschließen sind);

eine Liste der Objekte und angewandten wissenschaftlichen Forschung und experimentellen Entwicklungen, die im Rahmen von Forschungs-, Entwicklungs- und Technologieverträgen durchgeführt werden;

eine Liste von Zielindikatoren und Indikatoren, die in Pilot-Landesprogramme von Bundeszielprogrammen (vor der Genehmigung von Projekten (Programmen) und (oder) Ressortzielprogrammen integriert sind, in deren Rahmen die Umsetzung von Aktivitäten abgeschlossener Bundeszielprogramme vorgesehen ist );

andere Anwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Aktivitäten, die in Pilot-Landesprogramme oder Bundeszielprogramme integriert sind;

zusammenfassende Informationen über die rasante Entwicklung des Föderationskreises Fernost und des Föderationskreises Nordkaukasus, der Baikalregion, der Arktiszone der Russischen Föderation, der Republik Krim, der Stadt Sewastopol und der Region Kaliningrad (im Folgenden als Priorität bezeichnet). Territorien), einschließlich derjenigen, die in Projekten (Programmen) und Ressortzielprogrammen enthalten sind, die im Rahmen von staatlichen Pilotprogrammen durchgeführt werden, Veranstaltungen (über einzelne Aktivitäten von programmübergreifenden Projekten (Programmen), die in vorrangigen Territorien durchgeführt werden, über die relevanten Ziele und Zielindikatoren von Projekten (Programme) und Zielindikatoren und Indikatoren der Zielprogramme der Abteilungen. Anforderungen an die Form der Übermittlung zusammenfassender Informationen über die rasche Entwicklung vorrangiger Gebiete werden vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation im Einvernehmen mit dem Finanzministerium der Russischen Föderation genehmigt Föderation und föderale Exekutivbehörden, die für die sozioökonomische Entwicklung der vorrangigen Gebiete verantwortlich sind.

14. Wenn die Indikatoren von Kapitalbauprojekten oder Immobilienobjekten den Zielen, Zielindikatoren und Indikatoren von Projekten (Programmen) und Ressortzielprogrammen entsprechen, die Teil von staatlichen Pilotprogrammen sind (Ziele von Projekten (Programmen), einzelnen Aktivitäten von die Teil des staatlichen Pilotprogramms sind), ist es nach Jahr der Umsetzung zulässig, miteinander verbundene Investitionsvorhaben für einzelne Kapitalbauvorhaben und (oder) Immobilienobjekte zu einem erweiterten Investitionsvorhaben zusammenzufassen, unter Angabe des Zeitpunkts seiner Umsetzung und die Kosten seiner Umsetzung mit Verteilung nach Finanzierungsquellen ab 2018. Gleichzeitig enthält ein gesonderter Anhang zum Pilot-Landesprogramm eine Methodik, die das Vorgehen zur Detaillierung eines erweiterten Investitionsvorhabens festlegt.

15. Bei der Vorbereitung eines staatlichen Pilotprogramms werden folgende zusätzliche und unterstützende Materialien entwickelt:

a) die Ergebnisse der Rangfolge von Projekten (Programmen) und Zielprogrammen der Abteilungen, die im Rahmen staatlicher Pilotprogramme umgesetzt werden (zur Umsetzung geplant sind), abgestimmt mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation;

b) Bewertung der Erfüllung der Ziele des staatlichen Pilotprogramms mit Projekten (Programmen) und Abteilungszielprogrammen, abgestimmt mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation;

c) die wesentlichen Maßnahmen der Rechtsvorschriften im betreffenden Bereich, die auf die Erreichung der Ziele des staatlichen Pilotprogramms abzielen, unter Angabe der wesentlichen Bestimmungen und Fristen für die Verabschiedung der erforderlichen ordnungspolitischen Rechtsakte;

d) Informationen über die finanzielle Unterstützung für die Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms zu Lasten des Bundeshaushalts, Haushalte der außerbudgetären Staatsfonds der Russischen Föderation gemäß Haushaltsklassifizierungscodes mit Verteilung der Mittel aus dem Bundeshaushalt an die Hauptverwalter und Budgets der staatlichen außerbudgetären Mittel der Russischen Föderation sowie mit Verteilung nach Art des Ausgabenelements;

e) Informationen über die Ausgaben der Haushalte der Teilstaaten der Russischen Föderation, außerbudgetäre Mittel des Territorialstaats, prognostizierte Ausgaben staatlicher Körperschaften, staatlicher Unternehmen, öffentlicher Aktiengesellschaften mit staatlicher Beteiligung, öffentliche, wissenschaftliche und andere Organisationen für einzelne Aktivitäten des Pilot-Landesprogramms nach Jahr seiner Umsetzung;

f) Merkmale des aktuellen Stands des relevanten Bereichs der sozioökonomischen Entwicklung der Russischen Föderation;

g) Prognose für die Entwicklung des relevanten Bereichs der sozioökonomischen Entwicklung der Russischen Föderation und geplante makroökonomische Indikatoren auf der Grundlage der Ergebnisse der Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms;

h) eine Beschreibung der Risiken bei der Umsetzung des Pilotstaatsprogramms, auch im Hinblick auf die Nichterreichung seiner Ziele, sowie eine Beschreibung der Risikomanagementmechanismen und Maßnahmen zu deren Vermeidung und Minimierung;

i) Beschreibung staatlicher Regulierungsmaßnahmen bei der Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms (im Falle des Einsatzes von Steuer-, Zoll-, Tarif-, Kredit- und anderen Instrumenten – Begründung der Notwendigkeit ihres Einsatzes zur Erreichung des Ziels und (oder) der Ergebnisse des staatliches Pilotprogramm mit finanzieller Bewertung in den Phasen seiner Umsetzung);

j) Begründung der notwendigen finanziellen Mittel für die Umsetzung des Pilot-Landesprogramms sowie Einschätzung des Ausmaßes des Einflusses der Vergabe zusätzlicher Fördermittel auf die Erreichung der Ziele des Pilot-Landesprogramms, einschließlich des Zeitpunkts und der unmittelbaren Ergebnisse der Umsetzung von Projekten (Programmen), Ressortzielprogrammen und Einzelaktivitäten programmübergreifender Projekte (Programme);

k) Prognose zusammenfassender Indikatoren staatlicher Aufgaben in den Phasen der Umsetzung des Pilotstaatsprogramms;

l) Informationen zum Verfahren zur Informationserhebung und zur Methodik zur Berechnung der Werte der Ziele des Pilot-Landesprogramms sowie der Werte von Zielen, Zielindikatoren und Indikatoren von Projekten (Programmen) und Ressortzielprogrammen ;

m) Informationen über die Zielgruppen (natürliche und juristische Personen), an die sich das staatliche Pilotprogramm richtet, und die Gründe für die Identifizierung dieser Gruppen;

o) ein Ranking-Modell für Projekte (Programme) und Abteilungszielprogramme, die in staatlichen Pilotprogrammen enthalten sind, vereinbart mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation.

16. Bei Kapitalbauvorhaben und Immobilienobjekten, deren finanzielle Förderung im Rahmen von Bundeszielprogrammen, integriert in Pilotlandprogramme, durchgeführt wurde, erfolgt eine wiederholte ganzheitliche Bewertung und Prüfung der Wirksamkeit der Verwendung der zugewiesenen Bundesmittelmittel Bei Kapitalinvestitionen ist die Durchführung einer öffentlichen Technologie- und Preisprüfung eines Investitionsvorhabens sowie einer Prüfung der Projektdokumentation nicht erforderlich, außer in den in Absatz 21 der Regeln für die Durchführung einer Prüfung von Investitionsvorhaben vorgesehenen Fällen die Wirksamkeit der Verwendung von Bundeshaushaltsmitteln für Kapitalinvestitionen, genehmigt „Über das Verfahren zur Prüfung von Investitionsprojekten auf Effizienz der Verwendung von Bundeshaushaltsmitteln für Kapitalinvestitionen“, Abschnitt 55 der Verordnung über die Durchführung einer öffentlichen Technologie- und Preisprüfung bei Großinvestitionen Projekte mit staatlicher Beteiligung, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. April 2013 Nr. 382 „Über die Durchführung einer öffentlichen Technologie- und Preisprüfung großer Investitionsprojekte mit staatlicher Beteiligung und über Änderungen bestimmter Gesetze der Regierung der Russischen Föderation.“ Föderation“ und Absatz 4 des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 12. November 2016 Nr. 1159 „Über die Kriterien für die Wirtschaftlichkeit der Projektdokumentation“.

Wenn es erforderlich ist, eine wiederholte integrale Bewertung durchzuführen und die Wirksamkeit der Verwendung der für Kapitalinvestitionen bereitgestellten Bundesmittel zu überprüfen, sind die im Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 12. August 2008 Nr. 590 „Über die „Verfahren zur Prüfung von Investitionsmitteln“ werden im Rahmen von Zusatz- und Begleitmaterialprojekten zur Wirksamkeit der Verwendung von Bundeshaushaltsmitteln für Kapitalinvestitionen vorgelegt.“

Überprüfung von Investitionsprojekten im Zusammenhang mit Bau, Wiederaufbau, einschließlich Restaurierungselementen, technischer Umrüstung von Kapitalbauprojekten, Erwerb von Immobilien und (oder) anderen Investitionen in Anlagekapital, deren finanzielle Unterstützung ganz oder teilweise bereitgestellt wird aus dem Bundeshaushalt zum Thema der effizienten Verwendung der für Kapitalinvestitionen bereitgestellten Mittel des Bundeshaushalts wird auf der Grundlage der Ausgangsdaten für die Berechnung der Integralbewertung und der Berechnung der Integralbewertung durch den Hauptverwalter des Bundeshaushalts durchgeführt Fonds, der der verantwortliche Vollstrecker, Mitvollstrecker, Teilnehmer am Pilot-Landesprogramm ist und die Funktionen des Landeskunden wahrnimmt – Koordinator (Landeskunde) des entsprechenden Bundeszielprogramms, das in das Pilot-Landesprogramm integriert ist.

Wenn die Durchführung einer öffentlichen Technologie- und Preisprüfung (Prüfung der Projektdokumentation) erforderlich ist, eine positive Schlussfolgerung über die Durchführung einer öffentlichen Technologie- und Preisprüfung eines Investitionsvorhabens oder eine positive zusammenfassende Schlussfolgerung über die Durchführung einer öffentlichen Technologieprüfung und eine positive Schlussfolgerung zur Zuverlässigkeit der geschätzten Kosten (Schlussfolgerung) wird im Rahmen zusätzlicher und unterstützender Materialien zur Durchführung einer Prüfung der Projektdokumentation vorgelegt).

Verantwortliche Ausführende formulieren ein staatliches Pilotprogramm gemäß den vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation entwickelten, mit dem Finanzministerium der Russischen Föderation vereinbarten und auf dem Portal der staatlichen Programme veröffentlichten Tabellenformularen.

Zusätzliche und unterstützende Materialien sind nicht in den durch das Gesetz der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Materialien enthalten.

17. Wenn Vorschläge für die Umsetzung von Investitionsprojekten im Rahmen des staatlichen Pilotprogramms vorliegen, die den Bau, den Wiederaufbau einschließlich Elementen der Restaurierung, die technische Umrüstung von Kapitalbauprojekten, den Erwerb von Immobilien und die finanzielle Unterstützung von umfassen die ganz oder teilweise aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt wird, werden entsprechende Entscheidungen bei der Entwicklung eines Pilot-Landesprogramms (Änderung des Pilot-Landesprogramms) in der für Kapitalbauvorhaben und Immobilien der Bundeszielprogramme vorgeschriebenen Weise getroffen.

III. Entwicklungsstadien von Pilotprogrammen der Regierung

18. Der Entwurf des Pilot-Landesprogramms wird vom zuständigen Vollstrecker über das Landesprogrammportal und in Papierform den Mitvollstreckern, dem Statistischen Bundesamt für Landesstatistik und den föderalen Exekutivbehörden, die für die sozioökonomische Entwicklung der vorrangigen Gebiete zuständig sind, zur Genehmigung übermittelt.

19. Der Statistische Bundesdienst prüft gemeinsam mit den Bundesvollzugsbehörden – Subjekte der amtlichen statistischen Rechnungslegung – innerhalb von 5 Tagen die Ziele des Pilot-Landesprogramms, dessen Bildung amtlicher statistischer Informationen im Einklang mit dem Bundesamt erfolgt Statistischer Arbeitsplan und die Werte dieser Ziele für den Berichtszeitraum und übermittelt die entsprechende Schlussfolgerung in elektronischer Form über das Portal der Landesprogramme und in Papierform an die zuständige Führungskraft.

20. Im Einvernehmen mit den Mitausführenden und den föderalen Exekutivbehörden, die für die sozioökonomische Entwicklung der vorrangigen Gebiete zuständig sind, wird der Entwurf des staatlichen Pilotprogramms zusammen mit zusätzlichen und unterstützenden Materialien und dem Abschluss des Statistischen Bundesdienstes des Bundesstaates übermittelt verantwortlicher Testamentsvollstrecker gleichzeitig zur Genehmigung an das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und das Finanzministerium der Russischen Föderation in elektronischer Form über das Portal der staatlichen Programme und auf Papier. Wenn der Entwurf des staatlichen Pilotprogramms von den Mitausführenden und (oder) den föderalen Exekutivbehörden, die für die sozioökonomische Entwicklung der vorrangigen Gebiete verantwortlich sind, nicht vereinbart wird, werden ihm auf dem Landesprogrammportal usw. Protokolle der Schlichtungssitzungen in elektronischer Form beigefügt Papier.

Der Austausch von Dokumenten mit Informationen über die Aktivitäten der in Pilotstaatsprogramme integrierten Bundeszielprogramme zwischen dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation, dem Finanzministerium der Russischen Föderation, verantwortlichen Vollstreckern, Mitvollstreckern und Teilnehmern des Pilotstaats Das Programm wird auf Papier durchgeführt.

Die Einreichung eines Entwurfs eines staatlichen Pilotprogramms beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und dem Finanzministerium der Russischen Föderation ohne zusätzliche und unterstützende Materialien ist nicht zulässig.

21. Im Falle einer positiven Bewertung des Entwurfs des staatlichen Pilotprogramms legt der verantwortliche Vollstrecker den Entwurf des staatlichen Pilotprogramms vor, der mit den Mitausführenden, dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und dem Finanzministerium der Russischen Föderation vereinbart wurde Föderation, mit zusätzlichen und unterstützenden Materialien, Protokollen der Schlichtungssitzungen und Tabellen mit Meinungsverschiedenheiten (falls vorhanden), Informationen zur Berücksichtigung der Kommentare der Rechnungskammer der Russischen Föderation, der Staatsduma der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation und dem Föderationsrat der Föderalen Versammlung der Russischen Föderation, vorgelegt im Rahmen der vorherigen Prüfung des Entwurfs des Pilotstaatsprogramms (Entwürfe der daran vorgenommenen Änderungen), der Schlussfolgerung (Protokoll) des öffentlichen Rates beim verantwortlichen Vollstrecker, a Zusammenfassung der Vorschläge auf der Grundlage der Ergebnisse der öffentlichen Diskussion des Entwurfs des staatlichen Pilotprogramms und des Abschlusses des Föderalen Landesstatistikdienstes an die Regierung der Russischen Föderation.

22. Die Vorbereitung des Gesetzes der Regierung der Russischen Föderation über die Genehmigung des staatlichen Pilotprogramms (zu seiner Änderung) erfolgt durch den zuständigen Testamentsvollstrecker gemäß den durch einen Regierungsbeschluss genehmigten Verordnungen der Regierung der Russischen Föderation der Russischen Föderation vom 1. Juni 2004 Nr. 260 „Über die Vorschriften der Regierung der Russischen Föderation und die Vorschriften über das Personal der Regierung der Russischen Föderation“ und diese Regeln.

IV. Änderungen am staatlichen Pilotprogramm vornehmen

23. Änderungen des Pilotstaatsprogramms werden in der für die Entwicklung eines Pilotstaatsprogramms festgelegten Weise durchgeführt.

24. Änderungen des Pilot-Landesprogramms, die Änderungen in der Zusammensetzung von Projekten (Programmen) und Ressortzielprogrammen des Pilot-Landesprogramms sowie deren Zielen und Fristen (Stufen) für die Umsetzung vorsehen, werden auf der Grundlage von durchgeführt eine außerordentliche Rangfolge neuer und laufender Projekte (Programme) und Fachbereichszielprogramme unter Berücksichtigung der erzielten Ergebnisse und der Bedeutung der Ziele bei deren Umsetzung.

25. Änderungen zu staatlichen Pilotprogrammen sind die Grundlage für die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundeshaushalts gemäß der Haushaltsgesetzgebung der Russischen Föderation.

26. Wenn das staatliche Pilotprogramm die Bereitstellung von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt für die Haushalte der Teilstaaten der Russischen Föderation vorsieht, die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs der Regierung der Russischen Föderation über Änderungen des staatlichen Pilotprogramms, Es ist lediglich die Ergänzung des staatlichen Pilotprogramms mit einem Anhang vorgesehen, der die Regeln für die Bereitstellung von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt zu den Haushalten der Teilstaaten der Russischen Föderation enthält, oder Änderungen des angegebenen Antrags werden vom zuständigen Testamentsvollstrecker vorgenommen unter Beteiligung des entsprechenden Hauptverwalters der Bundeshaushaltsmittel im Einvernehmen mit den interessierten föderalen Exekutivbehörden unter Einhaltung der Regeln für die Bildung, Bereitstellung und Verteilung von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt an die Haushalte der Teilstaaten der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. September 2014 Nr. 999 „Über die Bildung, Bereitstellung und Verteilung von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt an die Haushalte der Teilstaaten der Russischen Föderation.“

Gegenstand der Genehmigung durch die interessierten föderalen Exekutivbehörden bei der Prüfung des in Absatz 1 dieses Absatzes genannten Gesetzesentwurfs der Regierung der Russischen Föderation sind nur die Regeln für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt an die Haushalte der Teilstaaten der Russischen Föderation der Russischen Föderation oder daran vorgenommene Änderungen. In diesem Fall werden keine Kommentare zu anderen Bestimmungen des Pilotstaatsprogramms abgegeben.

27. Im Falle von Änderungen des Pilot-Landesprogramms, die Änderungen in der Liste der Kapitalbauprojekte, Aktivitäten (erweiterte Investitionsprojekte) und (oder) Immobilienobjekte vorsehen, die in das gezielte Bundesinvestitionsprogramm aufgenommen werden (aufgenommen werden sollen), Der verantwortliche Testamentsvollstrecker bereitet im Einvernehmen mit den interessierten föderalen Exekutivbehörden sowie mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und dem Finanzministerium der Russischen Föderation einen Entwurf eines Regierungsgesetzes der Russischen Föderation über Änderungen des staatlichen Pilotprogramms vor .

Gegenstand der Genehmigung durch die interessierten föderalen Exekutivbehörden bei der Prüfung des in Absatz 1 dieses Absatzes genannten Gesetzesentwurfs der Regierung der Russischen Föderation sind nur Änderungen, die an der Liste der Kapitalbauprojekte und -aktivitäten (erweiterte Investitionsprojekte) vorgenommen werden ) und (oder) Immobilienobjekte, die in das gezielte Investitionsprogramm des Bundes einbezogen sind (vorbehaltlich der Einbeziehung). In diesem Fall werden keine Kommentare zu anderen Bestimmungen des Pilotstaatsprogramms abgegeben.

V. Finanzielle Unterstützung für die Umsetzung staatlicher Pilotprogramme

28. Bei der Festlegung der Ziele des staatlichen Pilotprogramms, der im staatlichen Pilotprogramm enthaltenen Projekte (Programme) und Abteilungszielprogramme werden die Volumina der relevanten Finanzmittel berücksichtigt, einschließlich der Haushalte des Haushaltssystems der Russischen Föderation. außerbudgetäre Quellen sowie andere staatliche Politikinstrumente, die sich auf die Erreichung der Ziele des Pilotstaatsprogramms auswirken.

29. In der Phase der Entwicklung (Änderung) eines Pilot-Landesprogramms trägt die zuständige Exekutive die Festlegung der Liste der Projekte (Programme) und Zielprogramme der Abteilungen, die erforderlich und ausreichend sind, um die Erreichung der Ziele des Pilot-Landesprogramms sicherzustellen Ranking von Projekten (Programmen) und Ressort-Zielprogrammen auf Basis von Modellen für das Ranking von Projekten (Programmen) und Ressort-Zielprogrammen, die im Rahmen eines Pilot-Landesprogramms umgesetzt werden (im Folgenden Ranking-Modell genannt).

Das Ranking-Modell wird von der zuständigen Führungskraft gemäß den methodischen Empfehlungen für das Ranking von Projekten (Programmen) und Ressort-Zielprogrammen unter Berücksichtigung der vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung genehmigten Bewertung der Zielerreichung staatlicher Pilotprogramme entwickelt und genehmigt der Russischen Föderation.

Das Ranking-Modell bedarf der Genehmigung durch das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation.

Das Ranking-Modell ist ein Modell, das es ermöglicht, den Wert von Projekten (Programmen) und Ressortzielprogrammen für die Erreichung der Ziele des Pilotstaatsprogramms unter Berücksichtigung der Kosten ihrer Umsetzung und bestehender potenzieller Risiken zu ermitteln und das ein Instrument darstellt zur Unterstützung der Annahme fundierter, ausgewogener Managemententscheidungen bei der Auswahl von Projekten (Programmen) und Ressortzielprogrammen des Pilot-Landesprogramms.

Das Ranking besteht aus der Priorisierung von Projekten (Programmen) und Zielprogrammen der Abteilungen durch den verantwortlichen Ausführenden, die die Erreichung der Ziele des staatlichen Pilotprogramms auf der Grundlage der Anwendung von Wert- und Machbarkeitskriterien (für Projekte) sicherstellen und es ermöglichen, die Bedeutung von Projekten zu bestimmen (Programme) und Ressortzielprogramme im Verhältnis zueinander sowie deren Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pilotlandesprogramms.

Die Ergebnisse des Rankings unterliegen der Genehmigung durch das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation.

30. Das Ranking umfasst Projekte (Programme), für die Projekt-(Programm-)Pässe genehmigt (genehmigt) wurden, Ressortzielprogramme und (oder) Projekte von Ressortzielprogrammen, bei denen über deren vorläufige Genehmigung entschieden wurde.

Die Genehmigung (Genehmigung) vorrangiger Projekte (Programme) erfolgt gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 15. Oktober 2016 Nr. 1050 „Über die Organisation von Projektaktivitäten in der Regierung der Russischen Föderation“.

Die Genehmigung (Genehmigung) von Abteilungsprojekten (Programmen) erfolgt durch das föderale Exekutivorgan im Einvernehmen mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und dem Finanzministerium der Russischen Föderation.

Die Genehmigung (Genehmigung) von abteilungsübergreifenden Projekten (Programmen) erfolgt durch das föderale Exekutivorgan im Einvernehmen mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation, dem Finanzministerium der Russischen Föderation und den ausführenden föderalen Exekutivorganen und Mitausführende einzelner Aktivitäten abteilungsübergreifender Projekte (Programme).

Die Genehmigung der Zielprogramme der Abteilungen erfolgt gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 2005 Nr. 239 „Über die Genehmigung der Verordnungen über die Entwicklung, Genehmigung und Umsetzung der Zielprogramme der Abteilungen“.

Entscheidungen über die vorläufige Genehmigung von Entwürfen von Ressortzielprogrammen werden von den Leitern der Bundesorgane (Landesorgane oder -organisationen), die Ressortzielprogramme entwickeln, in der für die Genehmigung von Ressortzielprogrammen festgelegten Weise getroffen.

31. Basierend auf den Ergebnissen des Rankings von Projekten (Programmen) und Abteilungszielprogrammen des Pilotstaatsprogramms unter Berücksichtigung der mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation vereinbarten Bewertung der Zielerreichung der Pilotstaatprogramme , erarbeiten die verantwortlichen Träger Vorschläge für die Struktur (Strukturänderung) und die finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Pilot-Landesprogrammprogramme im nächsten Haushaltsjahr und Planungszeitraum, die bei der Festlegung der Höchstbeträge der Haushaltszuweisungen des Bundes berücksichtigt werden Budget und die Budgets der staatlichen außerbudgetären Mittel der Russischen Föderation für die Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms.

Projekte (Programme) und Fachbereichszielprogramme können ohne vorheriges Ranking nicht in diese Vorschläge aufgenommen werden.

Von den Hauptverwaltern der Bundeshaushaltsmittel vorgeschlagene Änderungen der Liste der Zielposten der Bundeshaushaltsausgaben müssen der Struktur des genehmigten Landesversuchsprogramms oder der Struktur des Landesversuchsprogramms unter Berücksichtigung der in Absatz 1 genannten Vorschläge entsprechen Dieser Absatz wurde mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation vereinbart.

Die Prüfung und Genehmigung (Vorbereitung einer begründeten Verweigerung der Genehmigung) der vorgeschlagenen Änderungen der Liste der Zielposten der Bundeshaushaltsausgaben erfolgt durch das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation spätestens am Werktag, der auf den Tag folgt, an dem die genannten Vorschläge vorliegen vom Ministerium erhalten. Wird ein solcher Beschluss nicht innerhalb der festgelegten Frist dem zuständigen Hauptverwalter der Bundeshaushaltsmittel und dem Finanzministerium der Russischen Föderation vorgelegt, gilt der Vorschlag als vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation genehmigt.

32. Die Rangfolge der Projekte (Programme) und Zielprogramme der Abteilungen erfolgt jährlich vor der Bildung der in Absatz 31 dieser Geschäftsordnung genannten Vorschläge. Sowohl neue Projekte (Programme) als auch Ressortzielprogramme sowie solche, die im Rahmen eines Pilotlandesprogramms umgesetzt werden, unterliegen einem jährlichen Ranking. Umgesetzte Projekte (Programme) und Ressortzielprogramme unterliegen einer Rangfolge unter Berücksichtigung der aktuellen Einschätzung ihrer Bedeutung für die Erreichung der Ziele des Pilot-Landesprogramms, die auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse und der Werte der Ziele während ihrer Zeit erstellt wird Implementierung.

33. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation führt eine Prüfung der in Absatz 31 dieser Regeln genannten Vorschläge durch, um die Notwendigkeit und Angemessenheit einer Reihe von Projekten (Programmen) und Zielprogrammen der Abteilungen zur Erreichung der Ziele zu beurteilen des staatlichen Pilotprogramms sowie im Hinblick auf die Bewertung des erforderlichen Umfangs der finanziellen Unterstützung aufgrund der Haushaltszuweisungen des Bundeshaushalts und der Haushalte der außerbudgetären Staatsfonds der Russischen Föderation für die Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms und bereitet einen entsprechenden Abschluss vor.

34. Die Planung der Haushaltszuweisungen für die Umsetzung von Landespilotprogrammen im nächsten Haushaltsjahr und Planungszeitraum erfolgt nach Maßgabe der Verordnungsgesetze, die das Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushaltsentwurfs und der Haushaltsentwürfe der außerbudgetären Landesmittel regeln der Russischen Föderation für das nächste Haushaltsjahr und den nächsten Planungszeitraum, Gesetze, die Fragen der Planung von Haushaltszuweisungen festlegen, und diese Regeln unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umsetzung staatlicher Pilotprogramme für das vorangegangene Jahr.

VI. Management und Kontrolle der Umsetzung staatlicher Pilotprogramme

35. Das Verfahren zur Verwaltung der Umsetzung des Pilotstaatsprogramms, einschließlich des Verfahrens für die Interaktion des verantwortlichen Testamentsvollstreckers mit Mitausführenden, Teilnehmern und Managern von Projekten (Programmen), die im Pilotstaatsprogramm enthalten sind, wird vom zuständigen Testamentsvollstrecker genehmigt unter Berücksichtigung des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 15. Oktober 2016 Nr. 1050 „Über die Organisation von Projektaktivitäten in der Regierung der Russischen Föderation“.

Gleichzeitig erfolgt die Gesamtkoordination der Umsetzung des Landespilotenprogramms durch die Ressortkoordinationsstelle des zuständigen Testamentsvollstreckers.

Der Leiter des Pilotlandesprogramms wird vom Leiter des Bundesorgans oder der verantwortlichen Trägerorganisation aus dem Kreis seiner Stellvertreter ernannt.

Der Leiter des Pilotlandesprogramms leitet die Umsetzung des Pilotlandesprogramms.

Die Verwaltung der Umsetzung des Pilotlandesprogramms erfolgt durch das Ressortprojektbüro des zuständigen Testamentsvollstreckers.

Der verantwortliche Testamentsvollstrecker hat das Recht, Befugnisse zur laufenden Unterstützung der Umsetzung der Aktivitäten des Bundeszielprogramms, integriert in das Pilot-Landesprogramm, auf die zuvor geschaffene Direktion nach dem festgelegten Verfahren zum Zwecke der laufenden Leitung zu übertragen die Umsetzung des vorgegebenen Bundeszielprogramms.

36. Die verantwortliche Exekutive bildet eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Pilot-Landesprogramms, der Vertreter von Mitausführenden und Teilnehmern des Pilot-Landesprogramms, Manager von Projekten (Programmen), die im Pilot-Landesprogramm enthalten sind, sowie Vertreter angehören der in Absatz 35 dieser Geschäftsordnung genannten Direktion (sofern vorhanden).

Die Regelungen über das Verfahren zur Bildung und Arbeit der Arbeitsgruppe werden vom zuständigen Vorstand genehmigt.

37. Die Umsetzung der im Pilotstaatsprogramm vorgesehenen abteilungsspezifischen Zielprogramme, Projekte (Programme) und Einzelaktivitäten programmübergreifender Projekte (Programme) erfolgt gemäß dem Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19. April 2005 Nr. 239 „Über die Genehmigung der Verordnungen über die Entwicklung, Genehmigung und Umsetzung von Zielprogrammen der Abteilungen“ und des Dekrets der Regierung der Russischen Föderation vom 15. Oktober 2016 Nr. 1050 „Über die Organisation von Projektaktivitäten in der Regierung von Die Russische Föderation."

38. Um die Umsetzung staatlicher Pilotprogramme zu kontrollieren, überwacht das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation fortlaufend die Umsetzung staatlicher Pilotprogramme durch verantwortliche Ausführende, Mitausführende, Teilnehmer und Manager der durchgeführten Projekte (Programme). im Rahmen des Pilotstaatsprogramms.

39. Um die Umsetzung der staatlichen Pilotprogramme zu überwachen, wird ein Plan zur Überwachung der Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms erstellt, der wichtige Kontrollpunkte umfasst, die in den Pässen von Projekten (Programmen) genehmigt wurden, sowie Kontrollpunkte, die zur Überwachung des Fortschritts von erforderlich sind Umsetzung der Zielprogramme der Abteilungen sowie Kontrollpunkte, die erforderlich sind, um den Fortschritt bei der Erreichung der Ziele des Pilot-Landesprogramms zu überwachen und eine Prognose für deren Erreichung im Kalenderjahr seiner Umsetzung zu formulieren.

Auf dem Portal der staatlichen Programme wird ein Planentwurf zur Überwachung der Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms entwickelt und von der zuständigen Exekutive gemeinsam mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung des Pilotprojekts durch die Regierung der Russischen Föderation genehmigt Landesprogramm.

40. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation übermittelt der Regierung der Russischen Föderation vierteljährlich vor dem 1. Tag des 2. Monats nach dem Berichtsquartal einen vierteljährlichen Bericht über den Abschluss der wichtigsten in die Überwachung einbezogenen Kontrollpunkte Pläne für die Umsetzung staatlicher Pilotprogramme sowie eine Prognose zur Erreichung der Ziele staatlicher Pilotprogramme und Vorschlag der notwendigen Lösungen zur Erreichung dieser Ziele.

41. Die Koordinierung der Überwachung der Umsetzung staatlicher Pilotprogramme und die Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Überwachung erfolgen durch die stellvertretenden Ministerpräsidenten der Russischen Föderation gemäß der Zuständigkeitsverteilung.

Die Ergebnisse der Überwachung der Umsetzung staatlicher Pilotprogramme, einschließlich der Prognose zur Zielerreichung für das kommende Jahr ihrer Umsetzung, werden gegebenenfalls auf einer Sitzung der Regierung der Russischen Föderation erörtert.

42. Ein jährlicher Bericht über den Fortschritt der Umsetzung des Pilot-Landesprogramms und über die Bewertung seiner Wirksamkeit (im Folgenden: Jahresbericht) wird vom verantwortlichen Vollstrecker zusammen mit Mitausführenden und Teilnehmern des Pilot-Landesprogramms erstellt.

Die Teilnehmer des Pilot-Staatsprogramms stellen dem Co-Executor bis zum 10. Februar (aktualisierte Informationen bis zum 1. April) des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres Informationen zur Erstellung eines Jahresberichts zur Verfügung. Mitausführende des Pilotstaatsprogramms stellen dem verantwortlichen Ausführenden bis zum 20. Februar (aktualisierte Informationen bis zum 7. April) des auf den Berichtsjahr folgenden Jahres Informationen für die Erstellung des Jahresberichts zur Verfügung.

Der Jahresbericht wird über das Regierungsprogrammportal innerhalb der für die Einreichung des Jahresberichts festgelegten Fristen erstellt.

Der Jahresbericht wird von der zuständigen Führungskraft vor dem 1. März (aktualisierter Jahresbericht – vor dem 25. April) des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres an die Regierung der Russischen Föderation, das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und das Finanzministerium übermittelt der Russischen Föderation in Papierform und wird elektronisch auf dem Portal der staatlichen Programme veröffentlicht, mit Ausnahme von Informationen, die als Staatsgeheimnisse und vertrauliche Informationen eingestuft sind.

43. Der Jahresbericht enthält:

a) Informationen über die Zielerreichung des Pilot-Landesprogramms für den Berichtszeitraum sowie die Prognose zur Erreichung der Ziele des Pilot-Landesprogramms für das kommende Jahr und basierend auf den Ergebnissen seiner gesamten Umsetzung;

b) eine Liste der bestandenen und nicht bestandenen Kontrollpunkte (mit Angabe der Gründe) innerhalb des festgelegten Zeitrahmens gemäß dem Überwachungsplan für die Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms;

c) Informationen über Projekte (Programme), Abteilungszielprogramme und einzelne Aktivitäten von programmübergreifenden Projekten (Programmen), deren Umsetzung unter Verletzung der festgelegten Parameter und Fristen erfolgt;

d) Analyse von Faktoren, die die Umsetzung des Pilotstaatsprogramms beeinflusst haben;

e) Daten über die Verwendung von Haushaltszuweisungen und anderen Mitteln für die Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms;

f) Informationen über Änderungen, die die zuständige Exekutive am Pilotstaatsprogramm vorgenommen hat;

g) Vorschläge zur Kürzung (Erhöhung) der Mittel und (oder) zur Anpassung, vorzeitigen Beendigung von Projekten (Programmen), Ressortzielprogrammen, einzelnen Aktivitäten von programmübergreifenden Projekten (Programmen) oder dem Pilotstaatsprogramm als Ganzes.

44. Die Form des Jahresberichts wird vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation im Einvernehmen mit dem Finanzministerium der Russischen Föderation genehmigt.

45. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und das Finanzministerium der Russischen Föderation übermitteln ihre Schlussfolgerungen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Jahresberichts vom zuständigen Testamentsvollstrecker an die Regierung der Russischen Föderation.

46. ​​​​Der Bericht der zuständigen Exekutive über den Fortschritt der Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms wird bei Bedarf auf einer Sitzung der Regierung der Russischen Föderation gemäß dem Beschluss der Regierung der Russischen Föderation angehört.

47. Der verantwortliche Testamentsvollstrecker sendet innerhalb eines Monats vor dem Datum der Prüfung des in Absatz 46 dieser Regeln genannten Berichts durch die Regierung der Russischen Föderation die entsprechenden Materialien an die Regierung der Russischen Föderation, das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und des Finanzministeriums der Russischen Föderation in Papierform und veröffentlicht sie in elektronischer Form auf dem Portal der staatlichen Programme, mit Ausnahme von Informationen, die als Staatsgeheimnisse und vertrauliche Informationen eingestuft sind.

Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und das Finanzministerium der Russischen Föderation legen der Regierung der Russischen Föderation spätestens 14 Tage vor dem Tag der Prüfung des in Absatz 46 dieser Geschäftsordnung genannten Berichts Schlussfolgerungen vor Materialien des verantwortlichen Testamentsvollstreckers. Die Schlussfolgerungen enthalten unter anderem Angaben zur Zielerreichung der Landespilotenprogramme im Berichtszeitraum und eine Prognose zur Zielerreichung der Landespilotenprogramme im Planungszeitraum sowie Vorschläge für die zur Erreichung dieser Ziele notwendigen Lösungen .

48. Informationen über die Barausgaben des Bundeshaushalts für die Umsetzung staatlicher Pilotprogramme werden vom Finanzministerium der Russischen Föderation vor dem 20. April (vorläufige Informationen – vor dem 20. Februar) des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres an das Ministerium übermittelt Wirtschaftsentwicklung der Russischen Föderation und verantwortliche Testamentsvollstrecker.

Das föderale Exekutivorgan, das die Aktivitäten des staatlichen außerbudgetären Fonds der Russischen Föderation koordiniert, wird vor dem 20. April (vorläufige Informationen - vor dem 1. März) des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation vorgelegt und verantwortliche Führungskräfte Informationen über die Barausgaben des Haushalts des entsprechenden staatlichen außerbudgetären Fonds Russische Föderation für die Umsetzung staatlicher Pilotprogramme.

49. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation entwickelt und sendet vor dem 1. April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres eine Regierungskommission zur Optimierung und Steigerung der Effizienz der Haushaltsausgaben sowie an das Finanzministerium der Russischen Föderation a Konsolidierter Jahresbericht über den Fortschritt der Umsetzung staatlicher Pilotprogramme und über die Bewertung ihrer Wirksamkeit, erstellt auf der Grundlage von Jahresberichten und vorläufigen Informationen über die Kassenausführung des Bundeshaushalts (Haushaltspläne der außerbudgetären Staatsfonds der Russischen Föderation) für das Berichtsjahr.

Die Bewertung der Wirksamkeit staatlicher Pilotprogramme erfolgt gemäß den vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation genehmigten methodischen Empfehlungen für ihre Umsetzung und erfolgt auf der Grundlage von Informationen über die Erreichung der Pilotziele staatliche Programme unter Berücksichtigung des Durchgangs von Kontrollpunkten, die in den Überwachungsplänen für die Umsetzung von staatlichen Pilotprogrammen und Projektumsetzungen (Programmen) enthalten sind, einzelne Aktivitäten von programmübergreifenden Projekten (Programmen) und Ressortzielprogrammen sowie Informationen zu Barausgaben des Bundeshaushalts und der Haushalte der außerbudgetären Staatsfonds der Russischen Föderation für die Umsetzung staatlicher Pilotprogramme.

50. Ein konsolidierter Jahresbericht über den Fortschritt der Umsetzung der Pilot-Landesprogramme und über die Bewertung ihrer Wirksamkeit, der auf der Grundlage aktualisierter Jahresberichte und endgültiger Informationen über die Kassenausführung des Bundeshaushalts (außerbudgetäre Staatshaushalte) erstellt wird Mittel der Russischen Föderation) für das Berichtsjahr wird vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation bis zum 10. Mai des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres erstellt und an das Finanzministerium der Russischen Föderation zur Aufnahme in das Jahresberichtsjahr übermittelt Berichterstattung über die Ausführung des Bundeshaushalts und vor dem 12. Mai des auf die Berichterstattung folgenden Jahres an die Regierung der Russischen Föderation.

Der konsolidierte Jahresbericht über den Fortschritt der Umsetzung der staatlichen Pilotprogramme und über die Bewertung ihrer Wirksamkeit wird elektronisch auf dem Portal der staatlichen Programme auf der Grundlage der von den verantwortlichen Ausführenden eingegebenen Daten sowie der Informationen des Finanzministeriums der Russischen Föderation erstellt über die Barausgaben des Bundeshaushalts zur Durchführung von Landesmodellprogrammen und enthält:

Angaben zur Zielerreichung der Landespilotenprogramme für den Berichtszeitraum, eine Prognose zur Zielerreichung der Landespilotenprogramme im Planungszeitraum und auf Basis der Ergebnisse der Gesamtumsetzung sowie Vorschläge für die notwendigen Lösungsansätze dazu sie erreichen;

Informationen über die Barausgaben des Bundeshaushalts und der Haushalte der außerbudgetären Staatsfonds der Russischen Föderation für die Umsetzung staatlicher Pilotprogramme;

Bewertung der Aktivitäten verantwortlicher Führungskräfte in Bezug auf die Umsetzung von Pilot-Landesprogrammen, einschließlich Bewertung des Managements bestehender Abweichungen bei der Umsetzung des Pilot-Landesprogramms vom geplanten Niveau;

Beurteilung der Wirksamkeit des staatlichen Pilotprogramms;

ggf. Vorschläge zur Kürzung (Erhöhung) der Mittel und (oder) Anpassungen, vorzeitige Beendigung von Projekten (Programmen), Ressortzielprogrammen, einzelnen Aktivitäten programmübergreifender Projekte (Programme) oder des Pilot-Landesprogramms insgesamt, sowie der Beginn der Umsetzung neuer Projekte (Programme), Abteilungszielprogramme und (oder) einzelner Aktivitäten von programmübergreifenden Projekten (Programmen).

Der konsolidierte Jahresbericht über den Stand der Umsetzung der Pilot-Landesprogramme und über die Beurteilung ihrer Wirksamkeit, erstellt auf der Grundlage von Jahresberichten und vorläufigen Informationen über den Kassenvollzug des Bundeshaushalts (Budgets der außerbudgetären Mittel der Länder). Russische Föderation) für das Berichtsjahr wird von der Regierungskommission zur Optimierung und Steigerung der Effizienz der Haushaltsmittelausgaben berücksichtigt.

Der konsolidierte Jahresbericht über den Stand der Umsetzung der Pilot-Landesprogramme und über die Beurteilung ihrer Wirksamkeit, erstellt auf der Grundlage aktualisierter Jahresberichte und abschließender Informationen über die Kassenausführung des Bundeshaushalts (Haushaltspläne der nichtbudgetären Mittel der Länder). der Russischen Föderation) für das Berichtsjahr wird auf einer Sitzung der Regierung der Russischen Föderation gleichzeitig mit der jährlichen Berichterstattung über die Ausführung des Bundeshaushalts behandelt.

Der konsolidierte Jahresbericht über den Fortschritt der Umsetzung staatlicher Pilotprogramme und die Bewertung ihrer Wirksamkeit wird als Teil des konsolidierten Jahresberichts über den Fortschritt der Umsetzung und Bewertung der Wirksamkeit staatlicher Programme gemäß dem Verfahren für die vorgelegt Entwicklung, Umsetzung und Bewertung der Wirksamkeit staatlicher Programme der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 2. August 2010 Nr. 588 „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Entwicklung, Umsetzung und Bewertung der Wirksamkeit“. der staatlichen Programme der Russischen Föderation.“

51. Der Jahresbericht muss auf der offiziellen Website des verantwortlichen Testamentsvollstreckers im Internet veröffentlicht werden.

Der konsolidierte Jahresbericht über den Fortschritt der Umsetzung staatlicher Pilotprogramme und über die Bewertung ihrer Wirksamkeit kann auf der offiziellen Website der Regierung der Russischen Föderation im Internet veröffentlicht werden.

VII. Befugnisse des verantwortlichen Testamentsvollstreckers, Managers, Mitausführenden und Teilnehmern des Pilotstaatsprogramms

52. Verantwortlicher Testamentsvollstrecker:

a) führt die Entwicklung durch und organisiert die Umsetzung des Pilot-Landesprogramms, überwacht laufend die Umsetzung des Pilot-Landesprogramms, bereitet Vorschläge für Änderungen des Pilot-Landesprogramms gemäß dieser Ordnung vor und ist für die Erreichung der Ziele verantwortlich des Pilotstaatsprogramms;

b) genehmigt das Gesetz, das die Verwaltung der Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms regelt;

c) genehmigt im Einvernehmen mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation das Ranking-Modell;

d) führt ein Ranking der Projekte (Programme) und Zielprogramme der Abteilungen durch, die im Rahmen eines staatlichen Pilotprogramms umgesetzt werden, und koordiniert die Ranking-Ergebnisse auch mit dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation;

e) sendet Vorschläge zur Änderung der Struktur des staatlichen Pilotprogramms und zur finanziellen Unterstützung seiner Umsetzung im nächsten Geschäftsjahr und Planungszeitraum an das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und das Finanzministerium der Russischen Föderation;

f) stellt auf Ersuchen des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und des Finanzministeriums der Russischen Föderation die Informationen bereit, die zur Überwachung der Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms erforderlich sind;

g) führt eine Bewertung der Wirksamkeit der Aktivitäten des Pilotstaatsprogramms durch;

h) fordert von Mitausführenden und Teilnehmern des staatlichen Pilotprogramms die Informationen an, die zur Beurteilung der Wirksamkeit des staatlichen Pilotprogramms und zur Erstellung eines Jahresberichts erforderlich sind;

i) erstellt einen Jahresbericht und legt ihn dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation, dem Finanzministerium der Russischen Föderation und der Regierung der Russischen Föderation vor;

j) führt andere in diesen Regeln vorgesehene Funktionen aus.

53. Leiter des Pilotstaatsprogramms:

a) organisiert die Entwicklung und Umsetzung eines staatlichen Pilotprogramms;

b) sorgt für die Interaktion mit Bundesvollzugsbehörden, anderen Organen und Organisationen, die Mitausführende und Teilnehmer des Landespilotenprogramms sind, um die Erreichung der Ziele des Landespilotenprogramms sicherzustellen;

c) sorgt für die Ausarbeitung eines Gesetzes, das die Verwaltung der Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms regelt;

d) leitet die Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Pilot-Landesprogramms;

e) sorgt für die Entwicklung und rechtzeitige Aktualisierung eines Überwachungsplans für die Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms;

f) sorgt für die Berichterstattung während der Umsetzung des Pilot-Staatsprogramms;

g) nimmt im Auftrag des verantwortlichen Testamentsvollstreckers weitere Aufgaben wahr.

54. Mitausführende des Pilotstaatsprogramms:

a) Gewährleistung der Abstimmung des Entwurfs des Landespilotprogramms mit den Teilnehmern des Landespilotprogramms hinsichtlich einzelner Aktivitäten von programmübergreifenden Projekten (Programmen) und Ressortzielprogrammen, an deren Umsetzung ihre Mitwirkung erwartet wird;

b) die Umsetzung der im Pilotlandprogramm enthaltenen Projekte (Programme) und Ressortzielprogramme sicherstellen;

c) von den Teilnehmern des staatlichen Pilotprogramms die Informationen anzufordern, die zur Vorbereitung von Antworten auf Anfragen der zuständigen Exekutive erforderlich sind, sowie Informationen, die zur Beurteilung der Wirksamkeit des staatlichen Pilotprogramms und zur Erstellung eines Jahresberichts erforderlich sind;

d) innerhalb der vorgeschriebenen Frist der zuständigen Führungskraft die erforderlichen Informationen zur Vorbereitung von Antworten auf Anfragen des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und des Finanzministeriums der Russischen Föderation zur Verfügung zu stellen;

e) der verantwortlichen Führungskraft die Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Beurteilung der Wirksamkeit des Pilotstaatsprogramms erforderlich sind, und einen Jahresbericht zu erstellen;

f) andere in diesen Regeln vorgesehene Aufgaben wahrzunehmen.

55. Teilnehmer am Pilot-Staatsprogramm:

a) Gewährleistung der Umsetzung einzelner Aktivitäten von Schwerpunktprojekten (Programmen), Abteilungsprojekten (Programmen), Interprogrammprojekten (Programmen) und Abteilungszielprogrammen, bei deren Umsetzung ihre Mitwirkung erwartet wird;

b) dem verantwortlichen Vollstrecker und Mitvollstrecker die Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die Umsetzung des staatlichen Pilotprogramms zu überwachen und seine Wirksamkeit zu bewerten;

c) andere in diesen Regeln vorgesehene Funktionen ausführen.

56. Der verantwortliche Vollstrecker, die Mitausführenden und die Teilnehmer des staatlichen Pilotprogramms stellen auf Anfrage des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation und des Finanzministeriums der Russischen Föderation zusätzliche (geklärte) Informationen über den Fortschritt bereit Umsetzung des Pilotstaatsprogramms.

Anhang Nr. 1


Regierungsprogramme
Russische Föderation

Reisepass
Staatsprogramm der Russischen Föderation

"____________________________________________"



Anhang Nr. 2

zu den Regeln für Entwicklung, Umsetzung
und Beurteilung der Wirksamkeit einzelner
Regierungsprogramme
Russische Föderation

Struktur des Staatsprogramms der Russischen Föderation

Projekte (Programme)

Ressortzielprogramme, Einzelveranstaltungen 2

Name 1

Ziel, Fristen (Stufen)

Name

Ziel, Fristen (Stufen) 3

RICHTUNG (SUBROUTINE) „_______“

1 Angegeben sind vorrangige, abteilungsübergreifende, programmübergreifende Projekte (Programme) und (oder) Einzelaktivitäten programmübergreifender Projekte (Programme).

2 Angegeben sind Einzelmaßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Tätigkeit der Zentralstellen der Bundesvollzugsbehörden und ihrer Gebietskörperschaften.

3 Nicht angegeben für Einzelaktivitäten zur finanziellen Unterstützung der Aktivitäten der Zentralstellen der Bundesvollzugsbehörden und ihrer Gebietskörperschaften.



Änderungen an Gesetzen der Regierung der Russischen Föderation

1. Klausel 1 des Verfahrens zur Entwicklung, Umsetzung und Bewertung der Wirksamkeit staatlicher Programme der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 2. August 2010 Nr. 588 „Über die Genehmigung des Verfahrens für die Entwicklung, Umsetzung und Bewertung der Wirksamkeit staatlicher Programme der Russischen Föderation“ (Gesetzgebungssammlung der Russischen Föderation, 2010, Nr. 32, Artikel 4329), folgenden Absatz hinzufügen:

„Dieses Verfahren gilt nicht für staatliche Programme gemäß den Positionen 1, 2, 5, 24 und 25 der Liste der staatlichen Programme der Russischen Föderation, genehmigt durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 11. November 2010 Nr. 1950-r.“

2. Unterabsatz „b“ von Absatz 10 der Regeln für die Bildung, Bereitstellung und Verteilung von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt an die Haushalte der Teilstaaten der Russischen Föderation, genehmigt durch Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. September , 2014 Nr. 999 „Über die Bildung, Bereitstellung und Verteilung von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt an die Haushalte der Teilstaaten der Russischen Föderation“ (Gesetzgebungssammlung der Russischen Föderation, 2014, Nr. 41, Art. 5536; 2015, Nr. 26, Art. 3879; 2016, Nr. 48, Art. 6764, nach den Worten „(Bundeszielprogramme)“ oder) die Bedeutung der Ziele und Indikatoren von vorrangigen Projekten (Programmen), Abteilungsprojekten (Programmen), Zielindikatoren und Indikatoren von Abteilungszielprogrammen, die in den staatlichen Programmen der Russischen Föderation enthalten sind.“



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