Reduzierter Tarif, degressiver Tarif, neue Bußgelder und andere Änderungen bei der Berechnung der Versicherungsprämien. Was passiert mit den Zöllen?

Jeder Arbeitgeber mit Arbeitnehmern muss Versicherungsbeiträge an die russische Pensionskasse und die Sozialversicherungskasse zahlen. Bis 2011 wurden diese Zahlungen als Einheitliche Sozialsteuer (UST) bezeichnet, doch seit 2011 haben sich einige Änderungen ergeben. Die einheitliche Sozialsteuer wurde in Versicherungsprämien umbenannt und der gezahlte Prozentsatz wurde deutlich erhöht.

Im Jahr 2013 beträgt der vom Arbeitnehmer gezahlte Gesamtprozentsatz 30 %. Dieser Wert gilt für die Gehaltsstufe, bis der Höchstwert der Steuerbemessungsgrundlage erreicht ist. Im Jahr 2013 beträgt diese Grenze 568.000 Rubel. Für Zahlungen über 568.000 RUB. Der einzige Beitragssatz zur Pensionskasse beträgt 10 %. wird sich erhöhen und 624.000 Rubel betragen.

Im Jahr 2015 wird die maximale Basis auf 670.000 Rubel erhöht. für Beiträge zur Sozialversicherungskasse bis zu 711.000 Rubel. für Beiträge zur Pensionskasse. Für FFOMS entfällt die Basis. Einzelheiten.

Wie hoch sind die Pflichtversicherungsprämien für 2013?

  1. 22 % – der Beitragssatz zur Pensionskasse setzt sich zusammen aus: - Versicherungsanteil 22 % – für Geburtsjahrgänge 1966 und früher. – Versicherungsanteil 16 %, kapitalgedeckt 6 % – für Geburtsjahrgänge 1967 und später.
  2. 2,9 % – Beitragssatz zur Sozialversicherungskasse.
  3. 5,1 % – Beitragssatz zur Bundeskrankenversicherung.
  4. Für Zahlungen über 568.000 Rubel beträgt der Satz 10 %; dieser Beitrag stellt den Versicherungsteil der Rente dar und wird an die Pensionskasse gezahlt.

Zusätzlich zu diesen Grundtarifen wurden 2013 zusätzliche Versicherungsprämien eingeführt, die für Arbeitnehmer gezahlt werden, die unter schwierigen und gefährlichen Bedingungen arbeiten und Anspruch auf eine vorzeitige Pensionierung haben. Die Kategorien dieser Arbeitnehmer sind im Gesetz Nr. 173-FZ vom 17. Dezember 2001 in Artikel 27, Absatz 1, Absätze 1-18 aufgeführt. Diese Änderung wurde durch das Gesetz Nr. 167-FZ eingeführt.

Ab 2014 ändern sich die Sätze der Versicherungsbeiträge zur Pensionskasse; mehr dazu lesen Sie unter.

Zusätzliche Prämiensätze

  1. 4 % – dieser Satz gilt für Arbeitnehmer gemäß Artikel 27 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes Nr. 173 des Bundesgesetzes, zu denen insbesondere Arbeitnehmer gehören, die im Untergrund und in Hot Shops arbeiten.
  2. 2 % – der Satz wird auf Zahlungen an Mitarbeiter erhoben, die in den Absätzen 2-18 der Kunst aufgeführt sind. 27 des Gesetzes Nr. 167-FZ.

Diese Höhe der Zusatzsätze ist für 2013 festgelegt, im Jahr 2014 werden sie auf 6 % bzw. 4 % angehoben; und im Jahr 2015 auf 9 % und 6 %. Aus dem Gesamtbetrag der Zahlungen müssen zusätzliche Versicherungsprämien gezahlt werden; die maximale Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämien beträgt 568.000 Rubel. hier nicht berücksichtigt.

Diese Tarife gelten bis zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Wie hoch die Tarife nach einer besonderen Beurteilung der Arbeitsbedingungen sein werden, erfahren Sie hier.

Einzelunternehmer, freiberuflich tätige Personen (Rechtsanwälte, Notare) sowie Vorstände bäuerlicher (bäuerlicher) Haushalte zahlen einen festen Beitrag an die Pensionskasse und die gesetzliche Krankenversicherung des Bundes. Im Jahr 2013 beträgt der Beitrag zur Pensionskasse 32.479,20 Rubel und zum FFOMS 3.185,86 Rubel.

Wenn ein Unternehmer in den Urlaub fährt und damit seine Tätigkeit einstellt, ist für diese Zeiträume keine feste Zahlung erforderlich. In diesem Fall gilt der Zahlungsbetrag als proportional zu den geleisteten Arbeitsmonaten. Denken Sie daran, die Mittel schriftlich mit Belegen zu benachrichtigen.

Diese Änderungen, die selbständig Erwerbstätige (Einzelunternehmer, Rechtsanwälte, Notare usw.) betreffen, sind im Bundesgesetz Nr. 243-FZ vom 3. Dezember 2012 festgehalten.

Berichterstattung über Versicherungsprämien

Die Berichterstattung erfolgt vierteljährlich an die Pensionskasse und die Sozialversicherungskasse. Bis zum 15. Tag des zweiten auf die Berichtsperiode folgenden Monats an die Pensionskasse. Bis zum 15. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats an die Sozialversicherungskasse. Unternehmer, die Angestellte haben, reichen auch Meldungen an Organisationen ein. Seit 2015 haben sich die Fristen für die Einreichung von Meldungen an die Pensionskasse und die Sozialversicherungskasse geändert, lesen Sie mehr

Seit 2012 wurden die Versicherungsprämiensätze gesenkt. Pensionskassenspezialisten äußerten sich zu den wichtigsten Änderungen (Information vom 8. Dezember 2011)

30.12.2011
Zeitschrift „Buchhaltung im Handel“

Was sich geändert hat Seit dem 1. Januar 2012 sind Änderungen der Bundesgesetze vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ und vom 15. Dezember 2001 Nr. 167-FZ in Kraft getreten. Sie wurden durch das Bundesgesetz Nr. 379-FZ vom 3. Dezember 2011 eingeführt.

Wie PFR-Experten erklärten, betrafen die Änderungen vor allem den Versicherungsbeitragssatz sowie bevorzugte Kategorien von Arbeitgebern, die Anspruch auf einen ermäßigten Beitragssatz haben.

Im Jahr 2011 betrug der Gesamtsatz der Versicherungsprämien 34 Prozent (26 % – Beiträge zur Pensionskasse, 2,9 % – Beiträge zur Sozialversicherungskasse, 3,1 % – Beiträge zur Bundespflichtversicherungskasse, 2 % – Beiträge zur der Bundespflichtversicherungskasse). Die maximale Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämien betrug 463 Tausend Rubel.

Seit 2012 ist der allgemeine Satz der Versicherungsprämien gesunken und beträgt 30 Prozent, der sich wie folgt auf die Kassen verteilt:

22 Prozent - Beiträge zur Pensionskasse;

2,9 Prozent - Beiträge zum russischen Sozialversicherungsfonds;

5,1 Prozent – ​​Beiträge zum FFOMS.

Darüber hinaus ist bei den Beiträgen zur Pensionskasse der Russischen Föderation nicht nur eine Aufteilung in den Versicherungs- und Sparanteil vorgesehen (16 % bzw. 6 % für Personen des Jahrgangs 1967 und jünger und für den Jahrgang 1966). und früher - 22 % für den Versicherungsteil). Jetzt sind sowohl der Versicherungs- als auch der kapitalgedeckte Teil in gemeinsame und einzelne Teile der Versicherungsprämiensätze unterteilt (Artikel 33.1 des Gesetzes Nr. 167-FZ). Bei den Jahrgangsjahrgängen 1966 und früher entfallen von 22 Prozent 6 Prozent auf den solidarischen Teil und 16 Prozent auf den individuellen Teil des Tarifs. Für die „junge“ Kategorie der Arbeitnehmer besteht der kapitalgedeckte Teil der Rente vollständig aus dem individuellen Teil des Versicherungstarifs (6 %), und die Versicherung (16 %) ist in eine gemeinsame (6 %) und eine individuelle (10 %) unterteilt. ) Teile.

Der Höchstwert der Bemessungsgrundlage für die Beiträge hat sich erhöht und beträgt in diesem Jahr 512.000 Rubel. (Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 24. November 2011 Nr. 974). Und das ist noch nicht alles. Für 2012 und 2013 wird ein Versicherungsprämiensatz über der maximalen Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien festgelegt, dieser beträgt 10 Prozent (Artikel 33.1 des Gesetzes Nr. 167-FZ, Artikel 58.2 des Gesetzes Nr. 212-FZ). Unabhängig vom Alter des Arbeitnehmers dient dieser Satz der Finanzierung des Versicherungsanteils der Rente (in voller Höhe – des Solidaritätsanteils des Versicherungstarifs).

Darüber hinaus wurde der Kreis der Versicherten erweitert, zu deren Gunsten der Arbeitgeber Versicherungsprämien zahlt. Zu den Versicherten zählen nun auch ausländische Staatsbürger, die sich vorübergehend im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation aufhalten. Von ihrem Einkommen müssen Beiträge zum Versicherungsteil der Rente zu den für Bürger der Russischen Föderation vorgesehenen Sätzen erhoben werden (Artikel 22.1 des Gesetzes Nr. 167-FZ). › |

Einreichung von Meldungen Im Jahr 2012 werden die Zahler von Versicherungsprämien weiterhin Meldungen an zwei Kassen einreichen: die Pensionskasse der Russischen Föderation und die Sozialversicherungskasse Russlands. Die Meldung an die Pensionskasse muss wie im letzten Jahr spätestens am 15. Tag des zweiten auf den Meldezeitraum folgenden Kalendermonats erfolgen. Somit sind die letzten Meldetermine für 2012 der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November. Vierteljährlich müssen Sie nicht nur RSV-1-Berechnungen, sondern auch Informationen zur personalisierten Buchhaltung einreichen.

Wie bereits im Jahr 2011 müssen Arbeitgeber mit mehr als 50 Arbeitnehmern ab dem 1. Januar 2012 Meldungen in elektronischer Form mit digitaler Signatur einreichen.

Wichtig zu merken Mit einem Einkommen innerhalb von 512 Tausend Rubel. Der maximale Versicherungsprämiensatz im Jahr 2012 beträgt 30 Prozent. Für Beträge, die diese Grenze überschreiten, werden Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation in Höhe von 10 Prozent erhoben.

Ab Januar 2012 müssen Sie Versicherungsprämien zu neuen Sätzen zahlen. Darüber hinaus haben sich die Tarife geändert, sowohl allgemeine als auch bevorzugte.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Beiträge von Arbeitgebern berechnet werden müssen, die Zahlungen und andere Vergütungen leisten, sowie von Unternehmern, Rechtsanwälten und Notaren, die in einer Privatpraxis tätig sind und Beiträge „für sich selbst“ zahlen.

„Für sich selbst“ zahlen Unternehmer Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenversicherung und die obligatorische Krankenversicherung an die Pensionskasse der Russischen Föderation und die Bundeskasse für die obligatorische Krankenversicherung. Beiträge für Invalidität und im Zusammenhang mit Mutterschaft werden nur erhoben, wenn Sie diese Versicherung freiwillig abgeschlossen haben.

Traditionell ist eine Rückstellung erforderlich, bis das Gesamteinkommen jedes Arbeitnehmers seit Jahresbeginn 512.000 Rubel übersteigt (Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 24. November 2011 Nr. 974). Aber dann gibt es eine Neuerung: Auf die Basis, die 512.000 Rubel nicht übersteigt, gilt ein allgemeiner Versicherungssatz von 30 Prozent, und auf den Teil davon, der diese Grenze übersteigt, 10 Prozent in der Pensionskasse.

Zuvor betrug die Bemessungsgrundlage der Beiträge 463.000 Rubel, der allgemeine Tarif betrug 34 Prozent.

Die allgemeinen Tarife der Versicherungsprämien im Jahr 2012 für außerbudgetäre Mittel sind (Ziffer 1, Artikel 58.2 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ) (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1


Beispiel

Das Unternehmen zahlt Beiträge in Höhe von 30 %. Seine Mitarbeiter haben folgende Gehälter: Ivanov - 56.000 Rubel. im Monat; Petrow – 35.000 Rubel. im Monat.

Im Oktober überstieg Iwanows Gehalt 512.000 Rubel. (56.000 Rubel x 10 Monate = 560.000 Rubel). Daher unterliegen ab diesem Monat Einkünfte über 512.000 Rubel einem Beitragssatz von 10 %.

Der monatliche Betrag der obligatorischen Zahlungen für die auf Ivanovs Gehalt aufgelaufenen Beiträge beträgt (siehe Tabelle 2).

Petrovs Einkommen überstieg 512.000 Rubel nicht. (35.000 Rubel X X 12 Monate = 420.000 Rubel), daher fallen bis zum Jahresende monatliche Pflichtzahlungen von seinem Gehalt in Höhe von 30 % an.

Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämien beträgt:

– vom Gehalt Iwanows – 169.600 Rubel;

– vom Gehalt Petrows – 126.000 Rubel. (RUB 420.000 x 30 %).

Der Gesamtbetrag der am Ende des Jahres zu zahlenden Beiträge beträgt:

– 169.600 Rubel. + 126.000 Rubel. = 295.600 Rubel.


Tabelle 2

Monat Die Höhe der obligatorischen Beitragszahlungen, berechnet periodengerecht ab Jahresbeginn Die Höhe der am Monatsende zur Zahlung fälligen Pflichtbeiträge
Berechnung Menge, reiben. Berechnung Menge, reiben.
Januar 56.000 Rubel. x 30 % 16 800 - 16 800
Februar 56.000 Rubel. x 2 Monate x 30 % 33 600 33 600 – 16 800 16 800
Marsch 56.000 Rubel. x 3 Monate x 30 % 50 400 50 400 – 33 600 16 800
April 56.000 Rubel. x 4 Monate x 30 % 67 200 67 200 – 50 400 16 800
Mai 56.000 Rubel. x 5 Monate x 30 % 84 000 84 000 – 67 200 16 800
Juni 56.000 Rubel. x 6 Monate x 30 % 100 800 100 800 – 84 000 16 800
Juli 56.000 Rubel. x 7 Monate x 30 % 117 600 117 600 – 100 800 16 800
August 56.000 Rubel. x 8 Monate x 30 % 134 400 134 400 – 117 600 16 800
September 56.000 Rubel. x 9 Monate x 30 % 151 200 151 200 – 134 400 16 800
Oktober 512.000 Rubel. x 30 % + (56.000 Rubel x 10 Monate – 512.000 Rubel) x 10 % 158 400 158 400 – 151 200 7200
November 512.000 Rubel. x 30 % + (RUB 56.000 x 11 Monate – RUB 512.000) X 10 % 164 000 164 000 – 158 400 5600
Dezember 512.000 Rubel. x 30 % + (56.000 Rubel x 12 Monate – 512.000 Rubel) x 10 % 169 600 169 600 – 164 000 5600
Gesamt 169 600

Tarife für Begünstigte

Bestimmte Kategorien von Arbeitgebern können im Jahr 2012 das Recht auf ermäßigte Tarife in Anspruch nehmen.

Erstens die Medien (Rundfunk und Fernsehen (in den Bereichen Freizeit, Kultur, Sport); Verlagswesen und Druck). Für sie gelten folgende Tarife:

  • Pensionskasse – 20,8 Prozent;
  • FSS der Russischen Föderation – 2,9 Prozent;
  • FFOMS – 3,3 Prozent.

Zweitens landwirtschaftliche Erzeuger, einheitliche Agrarsteuerzahler, öffentliche Behindertenorganisationen und von ihnen gegründete soziale Einrichtungen (100-prozentiges Eigentum am Eigentum dieser Organisationen) sowie Organisationen, bei denen die durchschnittliche Zahl der Behinderten mindestens 50 Prozent beträgt, und der Anteil ihres Lohns mindestens 25 Prozent beträgt, sowie diejenigen, die behinderte Menschen der Gruppen I, II, III beschäftigen und deren Arbeit vergüten. Sie berechnen die Versicherungsprämiensätze zu folgenden Sätzen:

  • Pensionskasse – 16 Prozent;
  • Föderale Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation – 1,9 Prozent;
  • FFOMS – 2,3 Prozent.

Drittens Organisationen im Bereich der Informationstechnologie, Bewohner der technologieinnovativen Sonderwirtschaftszone, die in diesem Gebiet Einkünfte zahlen, Wirtschaftsunternehmen, die nach dem 13. August 2009 von haushaltsfinanzierten wissenschaftlichen und pädagogischen Einrichtungen der höheren Berufsbildung gegründet wurden und die vereinfachte Regelung nutzen Steuersystem.

Diese Zahler berechnen die Beiträge zu folgenden Sätzen:

  • Pensionskasse – 8 Prozent;
  • FSS der Russischen Föderation - 2 Prozent;
  • FFOMS – 4 Prozent.

E. Yudakhina, Fachredakteurin

Seit 2012 wurden die Versicherungsprämiensätze gesenkt. Experten der Pensionskassen äußerten sich zu den wesentlichen Änderungen (Information vom 8. Dezember 2011).

Was hat sich geändert

Am 1. Januar 2012 traten Änderungen der Bundesgesetze vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ und vom 15. Dezember 2001 Nr. 167-FZ in Kraft. Sie wurden durch das Bundesgesetz Nr. 379-FZ vom 3. Dezember 2011 eingeführt.

Wie PFR-Experten erklärten, betrafen die Änderungen vor allem den Versicherungsbeitragssatz sowie bevorzugte Kategorien von Arbeitgebern, die Anspruch auf einen ermäßigten Beitragssatz haben.

Im Jahr 2011 betrug der Gesamtsatz der Versicherungsprämien 34 Prozent (26 % – Beiträge zur Pensionskasse, 2,9 % – Beiträge zur Sozialversicherungskasse, 3,1 % – Beiträge zur Bundespflichtversicherungskasse, 2 % – Beiträge zur der Bundespflichtversicherungskasse). Die maximale Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämien betrug 463 Tausend Rubel.

Seit 2012 ist der allgemeine Satz der Versicherungsprämien gesunken und beträgt 30 Prozent, der sich wie folgt auf die Kassen verteilt:

– 22 Prozent – ​​Beiträge zur Pensionskasse;

– 2,9 Prozent – ​​Beiträge zur Sozialversicherungskasse Russlands;

– 5,1 Prozent – ​​Beiträge zum FFOMS.

Darüber hinaus ist bei den Beiträgen zum Pensionsfonds der Russischen Föderation eine Aufteilung nicht nur in den Versicherungs- und Sparanteil vorgesehen (16 % bzw. 6 % für Personen des Jahrgangs 1967 und jünger und für den Jahrgang 1966). und früher - 22 % für den Versicherungsteil). Jetzt sind sowohl der Versicherungs- als auch der kapitalgedeckte Teil in gemeinsame und einzelne Teile der Versicherungsprämiensätze unterteilt (Artikel 33.1 des Gesetzes Nr. 167-FZ). Bei den Jahrgangsjahrgängen 1966 und früher entfallen von 22 Prozent 6 Prozent auf den solidarischen Teil und 16 Prozent auf den individuellen Teil des Tarifs. Für die „junge“ Kategorie der Arbeitnehmer besteht der kapitalgedeckte Teil der Rente vollständig aus dem individuellen Teil des Versicherungstarifs (6 %), und die Versicherung (16 %) ist in eine gemeinsame (6 %) und eine individuelle (10 %) unterteilt. ) Teile.

Der Höchstwert der Bemessungsgrundlage für die Beiträge hat sich erhöht und beträgt in diesem Jahr 512.000 Rubel. (Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 24. November 2011 Nr. 974). Und das ist noch nicht alles. Für 2012 und 2013 wird ein Versicherungsprämiensatz über der maximalen Bemessungsgrundlage für Versicherungsprämien festgelegt, dieser beträgt 10 Prozent (Artikel 33.1 des Gesetzes Nr. 167-FZ, Artikel 58.2 des Gesetzes Nr. 212-FZ). Unabhängig vom Alter des Arbeitnehmers dient dieser Satz der Finanzierung des Versicherungsanteils der Rente (in voller Höhe – des Solidaritätsanteils des Versicherungstarifs).

Darüber hinaus wurde der Kreis der Versicherten erweitert, für deren Leistungen der Arbeitgeber aufkommt. Zu den Versicherten zählen nun auch ausländische Staatsbürger, die sich vorübergehend im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation aufhalten. Von ihrem Einkommen müssen Beiträge zum Versicherungsteil der Rente zu den für Bürger der Russischen Föderation vorgesehenen Sätzen erhoben werden (Artikel 22.1 des Gesetzes Nr. 167-FZ).

Berichterstattung

Im Jahr 2012 werden Versicherungsprämienzahler weiterhin Meldungen an zwei Kassen einreichen: die Pensionskasse der Russischen Föderation und die Sozialversicherungskasse Russlands. Die Meldung an die Pensionskasse muss wie im letzten Jahr spätestens am 15. Tag des zweiten auf den Meldezeitraum folgenden Kalendermonats erfolgen. Somit sind die letzten Meldetermine für 2012 der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November. Vierteljährlich müssen Sie nicht nur RSV-1-Berechnungen, sondern auch Informationen zur personalisierten Buchhaltung einreichen.

Wie bereits im Jahr 2011 müssen Arbeitgeber mit mehr als 50 Arbeitnehmern ab dem 1. Januar 2012 Meldungen in elektronischer Form mit digitaler Signatur einreichen.

Wichtig zu merken

Mit einem Einkommen innerhalb von 512 Tausend Rubel. Der maximale Versicherungsprämiensatz im Jahr 2012 beträgt 30 Prozent. Für Beträge, die diese Grenze überschreiten, werden Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation in Höhe von 10 Prozent erhoben.

Versicherungsprämien im Jahr 2012 haben sich im Vergleich zum letzten Jahr leicht verändert. Im Jahr 2012 wurden die Sätze leicht gesenkt und erneut ein degressiver Tarif eingeführt. Im Allgemeinen können solche Indikatoren als positiv angesehen werden.

Die maximale Bemessungsgrundlage für Versicherungsrückstellungen zu den Basistarifen betrug im Jahr 2012 512.000 Rubel (statt 463.000 Rubel im Vorjahr). Bei einer Bemessungsgrundlage über diesem Wert reduzieren sich die Beiträge an die Pensionskasse auf 10 %. Leistungsbeschränkungen - Basis 512.000 Rubel.

Versicherungsprämiensätze im Jahr 2012.

Pensionskasse – 22 % (für Personen ab Jahrgang 1967 – 16 % – der Versicherungsanteil der Arbeitsrente, 6 % – finanziert, für Personen älter als 1967 (bis einschließlich 1966) beträgt der Satz 22 % – auf die Versicherung Teil der Arbeitsrente).

Obligatorische Krankenversicherung – 5,1 % (wird jetzt als FFOMS betrachtet. Bei TFOMS fallen keine Gebühren an).

Der Gesamtbetrag der Lohnrückstellungen beträgt 30 %.

Vorzugssätze (für Personen ab Jahrgang 1967 – 14 % – auf den Versicherungsanteil der Arbeitsrente, 6 % – kapitalgedeckt, für Personen älter als 1967 (bis einschließlich 1966) beträgt der Satz 20 % – auf den Versicherungsanteil der Arbeitsrente).

Gesamtbetrag der Gebühren 20 %

Für landwirtschaftliche Erzeuger (für Personen ab Jahrgang 1967 – 10 % – der Versicherungsanteil der Arbeitsrente, 6 % – kapitalgedeckt, für Personen älter als 1967 (bis einschließlich 1966) beträgt der Satz 16 % – auf den Versicherungsanteil die Arbeitsrente).

Gesamtbetrag der Gebühren 20,2 %

Die Versicherungsprämien für Einzelunternehmer (Selbststeuer (fest) im Jahr 2012 werden auf der Grundlage von 55.332 Rubel berechnet.

Einzelunternehmer zahlen Versicherungsprämien in folgender Höhe:

FFOMS – 5,1 %.

Gesamt 31,1 %

Einzelunternehmer zahlen Versicherungsprämien für Arbeitnehmer auf die gleiche Weise wie Organisationen.

Wer kann die Vorteile nutzen?

Aufgrund der Änderungen des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ, Abschnitt 8, Teil 1, Artikel 58 vom 24. Juli 2009 können Unternehmen und Einzelunternehmer, die das vereinfachte Steuersystem nutzen, Vorteile in Anspruch nehmen, deren Haupttätigkeiten (deren Einnahmen sind). mindestens 70 % aller Einkünfte) sind:

1. Nähproduktion

2. Textilproduktion.

3.Herstellung von Leder, Schuhen und Lederprodukten;

4. Herstellung von Lebensmitteln, Mineralwasser und anderen Erfrischungsgetränken;

5. Kommunikation und Transport.

6. Möbelproduktion

7. Herstellung von Gummi- und Kunststoffprodukten, Spielen und Spielzeug;

8. Einzelhandel mit orthopädischen Produkten, medizinischen und pharmazeutischen Produkten.

9. Reparatur von persönlichen Gegenständen und Haushaltsprodukten;

10. Bildung, Gesundheitswesen, soziale Dienste;

11. Informationstechnologie und Medien

12. Veröffentlichung von Zeitschriften, Zeitungen und Zeitschriften

13. Ingenieurdienstleistungen

14. Apothekenorganisationen,

15. Kultur- und Sporteinrichtungen usw.

Beispiel für die Berechnung der Versicherungsprämien im Jahr 2012.

Gehalt von A. I. Krutov (Jahrgang 1968) belief sich im Januar 2012 auf 20.000 Rubel. Er arbeitet als Dreher in einer Fabrik.

Beiträge aus seinem Januar-Gehalt:

20.000 * 16 % = 3.200 Rubel – der Versicherungsanteil der Arbeitsrente

20.000 * 6 % = 1200 Rubel. - kapitalgedeckter Teil der Arbeitsrente

20.000 * 2,9 % = 580 Rubel. - Sozialversicherung

20.000* 5,1 % = 1020 Rubel. - Krankenversicherung

Gesamt: 6000 Rubel

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